Hallo Stephanie,
vielen Dank für die Antwort!
Habe es jetzt so verstanden, daß auf keinen Fall bei einem Transaktionsabbruch, das zuvor gezahlte Geld an den Verkäufer automatisch vom VK_PayPalkonto and das K_Paypalkonto zurücktransferiert wird. - Lediglich für den Verkäufer springt dabei raus, daß ihm seine Ebaygebühren automatisch über Paypal gut geschreiben werden.
Die Verkäuferin gibt freiwillig kein Geld an mich heraus, so scheint es. Sie möchte die Transaktion abbrechen, damit ihr erstmal die Gebühren gut geschrieben werden, daß ist alles, was sie interessiert.
Ich werde wohl den Paypalkäuferschutz in Anspruch nehmen müssen. Daß ein Gutachten erforderlich ist, weiß ich bereits.
Ich traue der VK aber nicht zu, daß sie feiwillig überweisen wird, denn sie sperrt sich, mir noch zusätzlich zum Verkaufspreis + Hinversand, auch noch meine mir entstandenen Kosten + sendungsverfolgten Rückversand zu überweisen.
Insgesamt scheint die Verkäuferin die erforderlichen Abläufe, wie z.B. daß ich z.B. sendungsverfolgt an sie versenden muß, nicht zu verstehen. - Sie will auch überhaupt keine Rückportokosten tragen.
Gleichzeitig hatte sie aber in Mails an mich mitgeteilt, daß der Artikel nicht ihrer Angebotsbeschreibung entspricht, was ihr selbst nicht ganz klar zu sein scheint. Insgesamt macht sie sehr widersprüchliche Aussagen.
… ob die Mails von ihr an mich überhaupt beim Paypalkäuferschutzantragverfahren herangezogen werden, weiß ich nicht.
Hinsichtlich eines Gutachtens bin ich zuversichtlich, daß ich auf der Seite liege, die Recht bekommt. - Auf jeden Fall sehe ich auch nur über den Paypalkäuferschutz eine Möglichkeit, überhaupt Geld von ihr zu bekommen.
Vielen Dank für den Hinweis, daß, wenn ich nicht auf den Transaktionsabbruch innerhalb der gesetzten Frist reagiere, sie dann trotzdem die Gebühren wieder zurück bekommen wird!
Viele Grüße