hab’ da mal 'ne Frage:
Bei Finanzamt kann man Spekulationsgewinne resp. -verluste (ist irgendwie realistischer) geltend machen. So weit, so gut. Ein Bekannter sagte mir vor einiger Zeit, man könne die mit den Transaktionen verbundenen Kosten über Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Stimmt das bzw. wie ist hier der Anrechnungs- bzw. Verrechnungsmodus?
gewinne bzw. verluste aus privaten veräußerungsgeschäften können nur mit derselben einkunftsart verrechnet werden bzw. über verlustvortrag verschoben werden…