Transaktionskosten bei Aktienkäufen bzw. verkaufen

Hallo zusammen,

hab’ da mal 'ne Frage:
Bei Finanzamt kann man Spekulationsgewinne resp. -verluste (ist irgendwie realistischer) geltend machen. So weit, so gut. Ein Bekannter sagte mir vor einiger Zeit, man könne die mit den Transaktionen verbundenen Kosten über Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Stimmt das bzw. wie ist hier der Anrechnungs- bzw. Verrechnungsmodus?

Danke und Gruß
Mike

hi mike,

es wird so gerechnet:

kaufpreis + nebenkosten des kaufs = anschaffungskosten der aktie
verkaufspreis - anschaffungskosten = stpfl. einnahme
stpfl. einnahme - nebenkosten verkauf = überschuss (zu versteuernder spekulationsgewinn)

bsp. aktie für 1000 EUR + 10 EUR geb. gekauft, verkauft zu 1100 EUR + 10 EUR geb.

  • 1000

  • 10 kaufgebühr
    = 1010 anschaffungskosten

  • 1100 verkauf

  • 1010 anschaffungskosten
    = 90 einnahme
  • 10 verkaufsgebühr
    = 80 stpfl. § 23 EStG

mfg vom

showbee

kleine Anmerkung…
Hallo,

gewinne bzw. verluste aus privaten veräußerungsgeschäften können nur mit derselben einkunftsart verrechnet werden bzw. über verlustvortrag verschoben werden…

gruß inder