Transferges. - Kündigungen

Hi,

wir hatten heute ein gespräch mit einem möglichen AN, der zur Zeit bei einer Transfergesellschaft tätig ist.

Da der Kollege ausländischer AN ist, konnten wir einige Sachen nciht verstehen auch nicht auf Nachfragen verständliche erläuterungen erhalten.

vielleicht hat ja jemand Erfahrunge mit diesen Fragen:

Ist ein AN bei einer Transfergesellschaft und hat Aussicht auf eine Festanstellung

  • Hat er dann Anrecht auf Teilrückzahlung seiner eingebrachten Abfindung?

  • Muss er sein „Einkommen“ aus der Transfergesellschaft selbst versteuern oder verhält sich die Gesellschaft wie ein regulärer AG.

  • Was passiert wenn die Ges. (angeblich) keine Steuern auf ihren Abrechnungen ausweist und somit offensichtlich auch nciht abführt?

  • Wenn er einen geringer bezahlten Job annimmt hat er dann Anrecht auf (vorübergehenden) Ausgleich durch das AA oder die T-Ges.?

und

  • Kann der AG Fördermittel bekommen wie bei Einstellung eines Arbeitslosen/Langzeitarbeitslosen über 50 Jahren? ( AA oder T-Ges.)

Vielleicht kann ja jemand Licht in das Dunkel bringen.

gruss

)

hallo local,

ich möchte dir mal meine beschränkten kenntnisse beschreiben:

der an in der transfergesellschaft bekommt struktuelles
kurzarbeitergeld vom arbeitsamt und wird durch die transferges.
betreut mit arbeitsvermittlungen, weiterbildungen usw.

es besteht die möglichkeit, bei einem zukünftigen ag ein praktikum zu
absolvieren, dass durch weiterzahlung durch die transferges.
finanziert wird.

die transferges. wird vom ehemaligen ag für ihre tätigkeit bezahlt.

nun meine persönliche meinung zu weiteren fragen ohne gewähr:

eine anteilige abfindung wird nicht zurückgezahlt. eine förderung
durch das aa nicht möglich (ausser bei praktikum siehe oben)

steuern fallen nicht an, da es sich um kurzarbeitergeld vom aa
handelt.

ich denke weniger, dass ein ausgleich für geringeren lohn gezahlt
wird.

aber bitte, ich bin kein rechtsanwalt, personaler oder sonstiges…

gruss

vic

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