Transfergesellschaft/Arbeitslosengeld I

23.05.2013

Hallo,

eine Firma ist in mehrere Unterfirmen verteilt.

Jedes Jahr werden Mitarbeiter aus den einzelen Unterfirmen entlassen (Anzeigenkunden werden weniger; Beraterfirma wird beauftragt um festzustellen ob Mitarbeiter eingespart werden können; die eine Unterfirma wird dicht gemacht und dafür wird eine andere Unterfirma aufgemacht.Die Mitarbeiter die wechseln bekommen neue Verträge. Die Firma steigt immer mehr aus den Tarifverträgen aus).

Die Mitarbeiter, die entlassen werden (in erster Linie 60+), gehen in eine Transfergesellschaft. 50 % des Bruttolohns zahlt das Arbeitsamt, während dieses 1 Jahres, und 30% bis 40% der Arbeitgeber. Wird aber noch verhandelt.

Hat Jemand Erfahrung mit Transfergesell-schaften?
Wonach wird das Arbeitslosengeld I berechnet?
Nachdem was man im Beruf verdient hat oder auf Grund des Brutto-/Nettogehaltes das man in der Transfergesellschaft bekommen hat?

Ich bitte um Ihre Hilfe und möchte mich im voraus für Ihre Hilfe bedanken.

23.05.2013

Hallo,

Hallo,

eine Firma ist in mehrere Unterfirmen verteilt.

Jedes Jahr werden Mitarbeiter aus den einzelen Unterfirmen
entlassen (Anzeigenkunden werden weniger; Beraterfirma wird
beauftragt um festzustellen ob Mitarbeiter eingespart werden
können; die eine Unterfirma wird dicht gemacht und dafür wird
eine andere Unterfirma aufgemacht.Die Mitarbeiter die wechseln
bekommen neue Verträge. Die Firma steigt immer mehr aus den
Tarifverträgen aus).

Die zum Wechseln gezwungenen AN sollten anwaltlich prüfen lassen, ob hier nicht evtl. eine rechtswidrige Umgehung des § 613a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
vorliegen könnte

Die Mitarbeiter, die entlassen werden (in erster Linie 60+),
gehen in eine Transfergesellschaft. 50 % des Bruttolohns zahlt
das Arbeitsamt, während dieses 1 Jahres, und 30% bis 40% der
Arbeitgeber. Wird aber noch verhandelt.

Hat Jemand Erfahrung mit Transfergesell-schaften?
Wonach wird das Arbeitslosengeld I berechnet?
Nachdem was man im Beruf verdient hat oder auf Grund des
Brutto-/Nettogehaltes das man in der Transfergesellschaft
bekommen hat?

Die Fragen zum ALG sollten besser im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ gestellt werden. Da stehen die entsprechenden ExpertINNen wie zB die hochkompetente Jadzia Dax zur Verfügung.

Ich bitte um Ihre Hilfe und möchte mich im voraus für Ihre
Hilfe bedanken.

Scho`recht.