Transferlistungen beim Hausverkauf

Guten Tag,

Ich plane in nächster Zeit mein Haus zu verkaufen und wollte wissen welche Transferleistungen (Steuern, Notariat etc.) auf mich als Verkäufer zukommen.
Außerdem würde mich interessieren auf welchen Wert diese Leistungen angerechnet werden (Schätzwert, Erlös?).

Ich wohne seit 96 in dem Haus und habe es 2006 geerbt.

Vielen Dank!

Ich habe mein Haus im Sommer 2009 verkauft und die Notarkosten zahlte der Kaeufer.
Den Makler, normalerweise wird er von beiden Seiten bezahlt, ca 2,5 % des Kaufpreises.
Da ich den Makler gut kannte, zahlte auch das nur der Kaeufer, man kann also verhandeln, dann kommt die Zahlung fuer die Umschreibung des Hauses, diese haengt vom Wert des Hauses ab und wenn es geerbt wurde zahlt man, soviel ich weiss, nichts, bitte bei Experten erfragen, siehe Steuerrecht.

Viel Glueck

Hallo!

Die Kosten für den Kaufvertrag und für das Grundbuchamt zahlt in der Regel der Käufer.

Der Verkäufer bezahlt allerdings die Kosten bei Notar und Grundbuchamt, die für die Löschung eingetragener Belastungen (z. B. Grundschuld) anfallen. Die Höhe dieser Kosten hängt vom Wert des jeweils zu löschenden Rechts ab.

Die Grunderwerbsteuer zahlt ebenfalls der Käufer.

Ob unter Umständen andere Steuern auf den Verkäufer zukommen, kann ich nicht sagen.

Ob Maklergebühren anfallen, hängt natürlich davon ab, ob Sie überhaupt einen Makler beauftragen müssen. Wenn Sie selber einen Käufer finden, brauchen Sie keinen Makler, dann können Sie sich für die Einzelheiten direkt an ein Notariat wenden.
Wenn Sie einen Makler brauchen, können Sie mit dem unter Umständen auch aushandeln, dass nur der Käufer eine Provision zahlt. Das hängt wohl vom Makler ab.

Viel Erfolg.