nach deutschem Handelsrecht ist der Teil der Miete, der für die Periode nach dem Stichtag vereinnahmt worden ist, als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.
Ob es nach eidgenössischem Recht dafür andere Begriffe gibt, weiß ich nicht. Eher nicht, vermutlich - alldieweil das deutsche HGB fast so seriös ist wie die CH in ihrer Gesamtheit.
Wichtig ist für die Bildung eines PRAP nach deutschen Regeln, dass die Zahlung tatsächlich vereinnahmt worden ist. Der Buchungssatz „per Forderung an PRA“ ist ein klassisches Beispiel für einen technisch möglichen, logisch auch nicht eigentlich falschen, aber inhaltlich sinnlosen Buchungssatz.