Transmortale Vollmacht nach Tod des Allein Erben einsetzen?

Hallo zusammen,

kann eine noch wirksame Transmortale Vollmacht der verstorbenen Mutter ( gestorben 2010) die im Besitz der Tochter ist, beim Tod des Allein Erben eingesetzt werden?
Herzlichen Dank im Voraus

Hallo!

leider unverständlich, wer welche Art Vollmacht hat und zu was er sie einsetzen will.

Eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ gilt üblich z.B. bei Bankkonten, für die man einer nahestehenden Person zu Lebzeiten eine Kontovollmacht gab.
Die kann aber nicht bedeuten, man darf Konto abräumen, wenn man später nicht der Erbe ist.

Jeder Erbe kann die  Wirkung dieser Vollmacht aufheben lassen.

MfG
duck313

Hallo,

der Alleinerbe kann die Vollmacht widerrufen, muss das aber natürlich nicht. Und insoweit gilt die Vollmacht dann eben weiter. Das Recht zum Widerruf geht dann nach dem Tode des Alleinerben auf dessen Erben über. Solange der nicht widerruft, bleibt die Vollmacht dann auch über den Tod des ursprünglichen Erben hinaus gültig.

Aber rein praktisch stellt sich in diesem Fall die Frage, was man mit der Vollmacht noch erreichen will, wenn das Erbe des Vollmachtgebers bereits vom Erben angetreten und soweit abgewickelt und ins eigene Vermögen integriert wurde, dass es eigentlich keine isolierten Dinge des ursprünglichen Erblassers mehr gibt, die man ausschließlich in dessen Vollmacht und für den regeln könnte? Ich kann mir hier nur Fälle eines recht kurzfristigen Nachversterbens des Erben vorstellen, oder wenn der Erbe durch Abwesenheit, Krankheit (obwohl es dann ja eigentlich einen eigenen Bevollmächtigten/Betreuer geben müsste) das Erbe nicht antreten konnte.

Gruß vom Wiz

Hallo,

der Alleinerbe kann die Vollmacht widerrufen, muss das aber natürlich nicht. Und insoweit gilt die Vollmacht dann eben weiter. Das Recht zum Widerruf geht dann nach dem Tode des Alleinerben auf dessen Erben über. Solange der nicht widerruft, bleibt die Vollmacht dann auch über den Tod des ursprünglichen Erben hinaus gültig.
Aber rein praktisch stellt sich in diesem Fall die Frage, was man mit der Vollmacht noch erreichen will,

Was ein Vollmachtinhaber damit alles erreichen können will, sollte eigentlich im Bereich des Vorstellbaren liegen.
Vielleicht stellt sich ja die Frage aber auch aus Sicht der Nacherben, die nun feststellen, dass es nicht nur eine solche Vollmacht gibt, sondern dass sie auch nach dem Tod der Vollmachtgeberin und des Alleinerben eingesetzt worden ist?
Damit kann man ja durchaus ein Konto abräumen, dass dem Alleinerben und den Nacherben nicht bekannt war.

Grüße

Lieber duck313, danke für die Mail. Es handelt sich um eine Transmortale Vollmacht, in der die verstorbene Mutter jegliche Handlungs- Freiheit über den Tod hinaus in die Hand der Tochter gegeben hat. Die Tochter hat die Mutter 18 Jahre ohne Hilfe des Bruders gepflegt, nicht einmal die Beerdigungs Kosten wurden ihr anteilig angerechnet.Nach dem Tod der Mutter lehnte die Tochter das Erben wegen Überschuldung ab. Nun hofft sie, dass nach dem Tod des Bruders , dem Alleinerben die Vollmacht einsetzen kann um so eventuell an ihre Forderungen zu kommen da sie die gesamte Pflege aus eigener Tasche bezahlt hat.

Lieber Wiz,

danke, für die schnelle Rückantwort und die Mühe die Sie sich mit dem Schreiben gemacht haben… Das Erbrecht ist kompliziert und ich bin für jede Hilfe unendlich dankbar.

herzlichst
vergiss-mein- nicht54

Servus,

wenn das Erbe ausgeschlagen worden ist, ändert ein weiterer Erbgang nichts daran.

Beim Tod des Bruders ist die Schwester Erbe zweiter Ordnung und kommt dann zum Zug, wenn keine Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel) vorhanden sind.

Schöne grüße

MM

Herzlichen Dank!!!

Danke, das hilft mir weiter. Lieben Gruß