Hallo liebes Forum,
kann jemand erklären, welchen Sinn eine Festlegung für eine transparente Einfriedung von Grundstücken in Bebauungsplänen haben soll, anderseits Hecken als Sichtschutz geduldet werden?
Hallo liebes Forum,
kann jemand erklären, welchen Sinn eine Festlegung für eine transparente Einfriedung von Grundstücken in Bebauungsplänen haben soll, anderseits Hecken als Sichtschutz geduldet werden?
Eine vollflächige Einfriedigung aus Holz, Plastik oder Mauerwerk vermittelt doch irgendwie mehr den Charakter des ‚eingemauertseins‘ als ein Busch. Es geht bei der Festlegung vermutlich nicht darum Voyeuren die Ausübung ihrer Leidenschaft zu erleichtern.
vnA
kann jemand erklären, welchen Sinn eine Festlegung für eine
transparente Einfriedung von Grundstücken in Bebauungsplänen
haben soll, anderseits Hecken als Sichtschutz geduldet werden?
Hallo,
ein B-Plan besteht aus der Zeichnung mit Festsetzungen und einer Begründung. In letztere solltest du hineinschauen!
Die Begründung kann bei der Gemeinde eingesehen werden.
Grüße
Ulf
Hallo,
in der Regel, weil sie das Landschaftsbild und den Lebensraum von Kleintieren beeinträchtigen und die angrenzenden Grundstücke verschatten.
Gruß vom
Schnabel
in der Regel, weil sie das Landschaftsbild und den Lebensraum
von Kleintieren beeinträchtigen und die angrenzenden
Grundstücke verschattenAber, lieber Schnabel, verkehrsreiche Straßen mit über 10.000 Autos Durchlauf pro Tag beeinträchtigen das Landschaftsbild und den lebensraum von Kleintieren doch vielmehr und blickdichte Hecken, die erlaubt sind, verschatten doch auch. Wo ist da die Logik der behörden?
Hallo,
10000 Autos pro Tag (was ist das für eine Straße? Die A40 im zentralen Ruhrbiet?
) sind aber ein Grund, einen solchen Eingriff in die Landschaft zu rechtfertigen.
Wenn jemand im Dunklen sichtgeschützt bis Kinnhöhe im seinem Garten sitzen will, beeinträchtigt das nun mal entweder 10000 … nein, vielleicht hundert
… Igel, Marder, Mäuse, Kaninchen, diverse Vögel, Blindschleichen, Feldhamster und Kreuzottern oder einen einzelnen Menschen, wenn man ihm das verwehrt - ganz einfach 
Und wenn derjenige stattdessen eine - ebenfalls weitgehend blickdichte! - Hecke verwendet, haben beide (nein, alle 101
) was davon. Ich empfehe ein Studium der ersten §§ des Baugesetzbuches 
Gruß vom
Schnabel