es geht um folgendes:
Ich habe einen Kunden in Holland für den wir des öfteren Ware von Deutschland nach Deutschland transportieren. Jetzt möchte der besagte Kunde ein Rechnung von mir mit der Deutschen Mehrwertsteuer, ich habe auch eine Deutsche Mehrwertsteuernr. des Kunden erhalten. Nun sagt mir aber unser Steuerbüro das das nicht ginge ohne die Angabe eines Deutschen Firmensitzes des besagten Kunden, der Kunde aber sagt das er keinen Sitz in Deutschland habe.
Ort der Leistung ist in diesem Fall dort, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt - § 3a Abs 2 UStG. D.h. die Niederlande, falls der Niederländer keine Betriebsstätte in Deutschland hat.
Eine Option zur Umsatzbesteuerung in Deutschland besteht nicht. Fakturierung ohne USt, der Leistungsempfänger schuldet die BTW in den Niederlanden.
Der Fall ist eindeutig.
Wenn dein Kunde aus Holland, dir eine deutsche Steuernummer nennt, dann hat er eine Fiskaladresse in Deutschland. Bedeutet, er ist sozusagen Steuerinländer.
Eine Berechnung der deutschen MWST ist hier richtig.
Laut Gesetz muss die MWST berechnet werden, da es sich nicht um einen innergemeintdichen Transport handelt.