Hallo,
Zitat: (3) Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzei-chen “aG“, “Bl“ oder “H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe 2 oder 3 bei der Verordnung vorlegen. Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten, die keinen Nachweis nach Satz 1 besitzen, wenn diese von einer der Kriterien von Satz 1 vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen.
Dieses würde ich nach den Schilderungen durchaus annehmen
Das würde dann ja schon bei jedem chronisch Kranken angenommen werden müssen, der ansonsten eben keinen Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen oder Pflegestufe hat.
und mit der entsprechenden Hartnäckigkeit auch versuchen durchzusetzen.
Meine Kasse genehmigt mir inzwischen auf Grund des oben unterstrichenen Abschnitts sogar 2x jährlich Fahrten zu einer anbulanten Behandlung in einer 200km entfernten Fachklinik.
Das klingt nach etwas anderem als dem Besuch eines niedergelassenen Facharztes zur Umstellung einer laufenden Behandlung.
Auf dem Transportschein wird als Begründung jeweils angegeben: „Zur Sicherstellung des Behandlungserfolges und zur Vermeidung eines stationären Aufenthalts.“
Das wird dann wohl auch so sein. Naturgemäß würde jede Nichtbehandlung, gerade bei chronisch Kranken, mal irgendwann zu einem stationären Krankenhausaufenthalt führen. Allzuweit wird das somit nicht ausgelegt werden können.
Da kann die Kasse vmtl. rechnen, dass 2-3 Tage Aufenthalt in der Klinik die Kosten der Taxifahrt schon übersteigen würden… und dann die Kosten für die Beförderung eh übernommen werden müssten…
Die Krankenkassen würden da sehr gerne mal rechnen dürfen. Sehr gerne auch in beide Richtungen. Allerdings sind sie nun mal an Gesetze und Verordnungen gebunden. Einerseits dürfen sie hier die Transportkosten nicht übernehmen andererseits müssen sie die hohen Insulindosen von Leuten übernehmen, die sich in keiner Weise um eine entsprechende Änderung ihres Lebensstils kümmern und so den Insulinbedarf reduzieren könnten.
Ist zwar immer ein Genehmigungsakt…aber daran hab ich mich gewöhnt…
Also das kann da durchaus auch von der Krankenkasse abhängen. Ich kenne identische Fälle, wo die eine Krankenkasse jedesmal einen Terz veranstaltet und die andere das anstandslos durchwinkt. Und wer gar nicht erst nachfragt, bekommt naturgemäß erst recht nichts. Ein bißchen Hartnäckigkeit kann also bei berechtigten Ansprüchen nie verkehrt sein. Und gerade weil es solche Krankenkassen gibt und es für den Arzt nur zusätzlichen Schreibkram, Rückrufe etc. pp. bedeutet, wird der nicht unbedingt von sich aus damit anfangen.
Allerdings kann der Wohnort doch kaum das Entscheidungskriterium für die Übernahme der Fahrtkosten zu einer normalen, wenn auch kurzfristig anberaumten, ambulanten Behandlung sein. Die Wohnortwahl trifft der Versicherte selbst. Da kann dann nicht der Dorfbewohner die Übernahme der Transportkosten verlangen und damit erfolgreich sein, während sie der Stadtbewohner nicht erstattet bekommt. Es müssen schon klar definierte gesundheitliche Aspekte ausschlaggebend sein, warum jemand auf Kosten der Krankenkasse zu einer Behandlung transportiert. Die Fahrpläne des ÖPNV oder gar die Bequemlichkeit des Versicherten können es jedenfalls nicht sein.
Ich möchte da auch nicht abstreiten, dass dies für den individuell Betroffenen etwas hart erscheinen mag, bei objektiver Betrachtung ist das aber nur konsequent.
Grüße