Transport von Gefahrgut (privat) erlaubt?

Liebe Leutz,
eben wurde folgende Frage an mich herangetragen:

Darf eine Privatperson Gefahrgut transportieren?
Welche Höchstmengen gibt es?

En detail geht es um PAC, Polyaluminiumchloridlösung, Auszug aus dem SDB:
14. Angaben zum Transport:
UN-Nr.: 3264
ADR/RID: Klasse 8
IMDG: Klasse 8
IATA: Klasse 8
Verpackungsgruppe: III
Bezeichnung der Sendung: CORROSIVE LIQUID, ACID, INORGANIC, N.O.S.
(polyaluminiumchlorid)
15. Vorschriften wie R- und S-Sätze:
Klassifizierung: Xi, Reizend
R-Satz: R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
S-Satz: S26 Bei Berührung mit den Augen sofort
gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
Wasser.
S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Anwendungseinschränkungen: Keine.
Forderungen hinsichtlich besonderer Ausbildung: Keine.
CAS Nr.: 1327-41-9
EINECS Nr.: 215-477-2

Es sollen 150 Liter im PKW transportiert werden, der Fahrer glaubte eztwas von 450 Liter „FReimenge“ zu wissen, der Sicherheitsbeauftragte hat einen Aufstand gemacht.
NB: Das Produkt wurde legal erworben und nicht „aus der Produktion abgezweigt“

Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich, es dankt im voraus

RoyalFlush

Hi!

UN-Nr.: 3264
ADR/RID: Klasse 8
IMDG: Klasse 8
IATA: Klasse 8
Verpackungsgruppe: III
Bezeichnung der Sendung: CORROSIVE LIQUID, ACID, INORGANIC,
N.O.S.
(polyaluminiumchlorid)
Es sollen 150 Liter im PKW transportiert werden, der Fahrer
glaubte eztwas von 450 Liter „FReimenge“ zu wissen, der
Sicherheitsbeauftragte hat einen Aufstand gemacht.

Um eine definitive Aussage zu tätigen, müsste ich wissen, wie das Produkt verpackt ist.

Es heisst unter 1.1.3.1

Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

fg
MT

Hi!

Um eine definitive Aussage zu tätigen, müsste ich wissen, wie
das Produkt verpackt ist.

Es handelt sich um 25-l-Kunststoffkanister, die für den Inhalt geeignet sind.
Unser Transportexperte hat auch schon was vom TÜV gefunden.
Danach sind die Freimengen sogar sehr großzügig: Bis zu 333 Liter (!!).
Ob man sich damit aber wohlfühlt (von der Zuladungsgrenze des Fz mal abgesehen)?

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1279098705458…

Mit Dank und Gruß
AKQJ10s

Hi!

Unser Transportexperte hat auch schon was vom TÜV gefunden.
Danach sind die Freimengen sogar sehr großzügig: Bis zu 333
Liter (!!).

Achtung, das was du hier ansprichst ist eine generelle Freistellung für bestimmte Beförderungskategorien. Das von dir genannte Produkt fällt unter III, da wären sogar 1000 Liter freigestellt.

Allerdings musst du gewisse Anforderungen aus dem ADR erfüllen, bzg. Kennzeichnung der Ware, Ausrüstung des Fahrers(Feuerlöscher, ex-geschützte Handlampe) und dessen Unterweisung.Vor allen Dingen ist ein Beförderungspapier mitzuführen, dass den Hinweis enthält: Beförderung ohne Überschreitung der unter 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen.

fg
MT

Was ich vergaß
Du musst dich unter 1.1.3.6 auch an die Verpackungsvorschriften halten, das bedeutet, dass die Verpackung den Vorschriften des ADR entsprechen muss und als solche abgenommen ist.

fg
MT

Hallo,

Ausrüstung des Fahrers(Feuerlöscher, ex-geschützte Handlampe)
und dessen Unterweisung.

Bei einen privaten Transport unter 1000-Punkten?
Dann müßte ja z.B. fast jedem Wohnwagenbesitzer der ein oder zwei Gasflaschen transportiert bei einer Kontrolle wohl die Weiterfahrt untersagt werden. Feuerlöscher ist ja noch manchmal, aber ex-geschütze Handlampe wohl eher sehr selten.

Cu Rene

Zwetschgen und Birnen

Ausrüstung des Fahrers(Feuerlöscher, ex-geschützte Handlampe)
und dessen Unterweisung.

Bei einen privaten Transport unter 1000-Punkten?
Dann müßte ja z.B. fast jedem Wohnwagenbesitzer der ein oder
zwei Gasflaschen transportiert bei einer Kontrolle wohl die
Weiterfahrt untersagt werden. Feuerlöscher ist ja noch
manchmal, aber ex-geschütze Handlampe wohl eher sehr selten.

Das ADR unterscheidet zwischen privaten Transporten, wo auch dein Camper reinfällt, das ist eine Freistellung gem. 1.1.3.1 und der Freistellung in begrenzten Mengen nach 1.1.3.6.

Die angesprochene Freigrenze von 333 Liter hat nichts mit privaten Transporten nach 1.1.3.1. zu tun, allerdings kann ich unter der Berücksichtigung der Vorschriften unter 1.1.3.6. solche Transporte auch mit einem Privatfahrzeug durchführen.

Wenn Royal nach 1.1.3.1. transportiert und kontrolliert wird, wird er eventuell Probleme haben, die transportierte Menge als Haushaltsmenge zu erklären. Ich würde die einzelnen Kanister in mehreren Fahrten mitnehmen

Alles klar?

fg
MT

Hallo,

Das ADR unterscheidet zwischen privaten Transporten, wo auch
dein Camper reinfällt,

Ich zitiere nochmal aus der Ausgangsfrage:

Darf eine Privatperson Gefahrgut transportieren?

Das hatte ich so interpretiert, daß es für den privaten Gebrauch war.

Sollte ich da was Mißverstanden haben - sorry (Ich hatte gedacht, daß über 1000 Punkten auch mit den erheblichen Vereinfachungen für private Transporte Schluß ist, daher hatte ich die nochmal erwähnt. Ist aber schon lange her, daß ich mich damit zu beschäftigen hatte.)

Cu Rene

Hallo,

Das ADR unterscheidet zwischen privaten Transporten, wo auch
dein Camper reinfällt,

Ich zitiere nochmal aus der Ausgangsfrage:

Darf eine Privatperson Gefahrgut transportieren?

Das hatte ich so interpretiert, daß es für den privaten
Gebrauch war.

Wenn ich mir zuhause ein Atomkraftwerk bastle, darf ich die 5 kg Uran trotzdem nicht in der Alditüte mit meinem Fahrrad nach Hause führen, und wenns hundertmal für private Zwecke ist.

Sollte ich da was Mißverstanden haben - sorry (Ich hatte
gedacht, daß über 1000 Punkten auch mit den erheblichen
Vereinfachungen für private Transporte Schluß ist, daher hatte
ich die nochmal erwähnt.

Die 1000-Punkte(1.1.3.6.) beziehen sich nicht auf Privat. Privat bedeutet nur haushaltsübliche Mengen. Dein Reservekanister, Grillspiritus, Spraydosen etc.

Ist aber schon lange her, daß ich
mich damit zu beschäftigen hatte.)

Das merkt man.

fg
MT