Liebe Leutz,
eben wurde folgende Frage an mich herangetragen:
Darf eine Privatperson Gefahrgut transportieren?
Welche Höchstmengen gibt es?
En detail geht es um PAC, Polyaluminiumchloridlösung, Auszug aus dem SDB:
14. Angaben zum Transport:
UN-Nr.: 3264
ADR/RID: Klasse 8
IMDG: Klasse 8
IATA: Klasse 8
Verpackungsgruppe: III
Bezeichnung der Sendung: CORROSIVE LIQUID, ACID, INORGANIC, N.O.S.
(polyaluminiumchlorid)
15. Vorschriften wie R- und S-Sätze:
Klassifizierung: Xi, Reizend
R-Satz: R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
S-Satz: S26 Bei Berührung mit den Augen sofort
gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
Wasser.
S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Anwendungseinschränkungen: Keine.
Forderungen hinsichtlich besonderer Ausbildung: Keine.
CAS Nr.: 1327-41-9
EINECS Nr.: 215-477-2
Es sollen 150 Liter im PKW transportiert werden, der Fahrer glaubte eztwas von 450 Liter „FReimenge“ zu wissen, der Sicherheitsbeauftragte hat einen Aufstand gemacht.
NB: Das Produkt wurde legal erworben und nicht „aus der Produktion abgezweigt“
Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich, es dankt im voraus
RoyalFlush