Transport von Waffe + Munition zum Schiessstand

Hallo … ist es nach dem neuen ( so neu ist es ja gar nicht mehr) Waffengesetz zulässig, seine Munition in einen verschlossenen Behälter ( z.B. Geldkassette) zusammen im gleichen, verschlossenen Koffer mit den Waffen im verschlossenen Kofferraum ( also nicht zugriffsbereit) zu transportieren ? Oder muss sich Munitionbehälter und Waffenbehälter von einander getrennt im Kofferraum befinden ?

Danke + Gruss + ein schönes Wochenende

PS: Warum sind nicht alle privaten Waffenbesitzer Mitglied im FORUM WAFFENRECHT ? Die Ignoranz, die einem am Stammtisch bei unseren Schützenbrüdern und den befreudeten Jägern begegnet, wenn man dieses Thema anschneidet macht mich immer wieder sprachlos …

Ist das jetzt nicht von diesem Schengen-Schmarren geregelt ? (Der versprochene Europäische Waffenpass ist ja auch noch nirgends…) Soweit ich weiss, muss es da getrennt transportiert werden.

Ich kann mir selbst Antwort geben, da ich mich an die gewendet habe, diees wissen müssen: die POLIZEI

Sehr geehrter Herr Grabenauer,

bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, daß es gem. §12/III Nr. 2 Waffengesetz beim rechtmäßigen Transport von Waffen und Munition
entscheidend ist, daß die Waffen sich n i c h t in einem schußbereiten Zustand und nicht zugriffsbereit im Fahrzeug befinden .

Nicht schußbereit heißt, daß sich in der Waffe (Patronenlager, Trommel oder im eingeführten oder fest eingebauten Magazin) keine Munition befinden darf. Nicht zugriffsbereit ist die Waffe, wenn sie sich nicht im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fahrers bzw. eines Pkw-Insassen befindet. Diese Bedingung ist bei einer im verschlossenen Kofferraum untergebrachten Waffe eindeutig erfüllt.

Als ordnungsgemäß sind alle drei von Ihnen angeführten
Transport-Alternativen zulässig. Um bei polizeilichen Kontrollen
Mißverständnisse zu vermeiden empfehle ich Ihnen, die Waffe in einem
verschlossenen Koffer und die Munition in einem separaten verschlossenen Behältnis, das im Behältnis mit der Waffe untergebracht ist, zu wählen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft ausreichend geholfen zu haben und stehe jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Polizeihauptkommissar
Polizeiinspektion Miltenberg