Hallo … ist es nach dem neuen ( so neu ist es ja gar nicht mehr) Waffengesetz zulässig, seine Munition in einen verschlossenen Behälter ( z.B. Geldkassette) zusammen im gleichen, verschlossenen Koffer mit den Waffen im verschlossenen Kofferraum ( also nicht zugriffsbereit) zu transportieren ? Oder muss sich Munitionbehälter und Waffenbehälter von einander getrennt im Kofferraum befinden ?
Danke + Gruss + ein schönes Wochenende
PS: Warum sind nicht alle privaten Waffenbesitzer Mitglied im FORUM WAFFENRECHT ? Die Ignoranz, die einem am Stammtisch bei unseren Schützenbrüdern und den befreudeten Jägern begegnet, wenn man dieses Thema anschneidet macht mich immer wieder sprachlos …