Nehmen wir an, ein Arbeitgeber überfüllt ein Auto, mit dem er seine Arbeiter zu Baustelle schickt. Er gibt als Grund an, dass max. 8 Arbeiter z.B. auf Trecker anhänger zum Arbeitsort befördert werden dürfen.
Kann mir jemand ein passendes Link geben?
Nehmen wir an, ein Arbeitgeber überfüllt ein Auto, mit dem er seine Arbeiter zu Baustelle schickt. Er gibt als Grund an, dass max. 8 Arbeiter z.B. auf Trecker anhänger zum Arbeitsort befördert werden dürfen.
Kann mir jemand ein passendes Link geben?
Ich hab zwar keine Ahnung worauf du hinaus willst, aber http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php
Da steht: unter
2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Gruß Ivo
Hallo (= freundliche Anrede)
Nehmen wir an, ein Arbeitgeber überfüllt ein Auto,
Ein Arbeitgeber kann kein Auto mit Menschen überfüllen, es sei denn, er wendet Gewalt an. In allen anderen Fällen sind es schon die AN selber, die das Auto überfüllen und damit sich nicht der Illusion hergeben sollten, daß sie rechtlich aus dem Schneider sind.
Gruß, (= freundliche Verabschiedung)
LeoLo
Danke Dir…sowas hab ich gesucht