Ich arbeite in einer Spedition. Verbietet mir ein Gesetz oder muss ich ein Dokumentation darüber führen, wenn ich für einen Transport eine im Ausland ansässige Niederlassung unserers Unternehmen mit diesem Transport beauftrage?
Ich denke doch nicht, solange die handelüblichen Transportpreise eingehalten werden und auch die Erfahrung usw. mit dem Frachtführer stimmen oder?
Grundsätzlich gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Fremdvergabe, solange kein Umgehungstatbestand besteht. Eine lückenlose Dokumentation ist in jedem Fall erforderlich.
Nein, der Tatbestand besteht nicht . Als Dokumentation reicht der Auftrag, die Frachtpapiere usw.? Aber gegenüber einer Behörde oder Amt oder so muss ich keine Berichte abgeben oder? Danke tausendmal für deine Geduld und Antwort.
Wie vieles im Leben, kann nicht alles gesetzlich geregelt sein. Zwischen Gesetz und einer ungeregelten Situation gibt es die Eigenverantwortung, die viele mit „Wo kein Kläger, ist kein Richter“ nutzen.
Du hast anscheinend eine für Dich unbequeme Situation, wo Dich etwas stört.
In der Schweiz besteht ein Konkurrenzverbot, wenn man eine Tätigkeit zu Erwerbszwecken als Konkurrent zu seinem Patron oder seiner Firma ausführt. Die Kartellbehörde stellt aber vieles in Frage und eine Klage ist in der freiheitlichen Schweiz nicht ohne Probleme. Für kleine Beträge auch nicht rentabel.
Ich kenne die rechtliche Situation in Deutschland nicht, rate Dir aber mit gesundem Menschenverstand und für Dein Gewissen vereinbar zu handeln.
Wenn es eine einmalige Privatsache ist, steht dem Ansinnen sicher weniger gegenüber. Ein Vergabezwang an seine Firma besteht nicht. Wenn Du dies aber zur Umgehung innerhalb der Firma bestehender Probleme/Differenzen/Bevorteilung oder in Bevorzugung bestimmmter Personen tust, dann würde ich als loyaler Mitarbeiter das Problem in der Firma zu lösen versuchen und eine Aussprache mit einer vertraulichen Stelle innerhalb der Firma suchen. Damit stärkst Du Dein Ansehen, Position und Anstellung. Wenn das Problem unlösbar ist, suche eine zukunftsgerichtete Lösung. Dies kann auch eine Kündigung sein. Sein Gewissen zu verschulden, lohnt sich auf Dauer nicht.
In speziell schwierigen Fällen kannst Du auch einen Arbeitsrechtler fragen. Die Angestellten-Verbände bieten hier in der Regel Hand.
Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiter helfen konnte und wünsche Dir einen guten Entscheid.
Mit lieben Grüssen aus der Schweiz.
Marcel
sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen, das betrifft den rechtlichen Teil, mit dem ich mich bis dato nicht beschäftigt habe. Viel erfolg weiterhin
mfg
joachim
Der Transportauftrag muss lückenlos im System (Speditionsbuch o.ä.)erfasst werden und sämtliche Unterlagen, wie Auftrag, CMR, Versicherungsbestätigung des Transporteurs, Rechnung mit VAT-No. erstellt werden und es muss eine Zahlung fließen.
Werden jetzt viele Transportaufträge über die Schwesterfirma abgewickelt, dann würde ich die Konstellation mit dem Steuerberater besprechen.
MfG Peter-W.
Nein, der Tatbestand besteht nicht . Als Dokumentation
reicht der Auftrag, die Frachtpapiere usw.? Aber gegenüber
einer Behörde oder Amt oder so muss ich keine Berichte abgeben
oder? Danke tausendmal für deine Geduld und Antwort.
Hallo,
das ist eine Auftragsvergabe, wie jede andere, bei der keine gesonderten Vorschriften zu beachten sind, außer den allgemein gängigen, so das z.B. die Rechnungsstellung Umsatzsteuerfrei zu erfolgen hat. Mittlerweile haben wir ja in der EU auch die Kabotagefreiheit, so das Fahrzeuge der ausländischen Niederlassung auch innerdeutsch transportieren dürfen. Es müssen halt nur die eh erforderlichen Transportgenehmigungen und die geforderten Frachtpapiere vorhanden sein.
Danke für die Frage - es liegt grundsätzlich eine Dokumentationspflicht vor - siehe GüKG abe auch ADSP und bilaterale Abkommen wie CMR.
Sollte die Spedition nach ISO 9000 ff zertifiziert sein besteht auch hier eine Dokumentation.
MfG
Hallo NM,
Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, dh zu beachten wäre auf jeden Fall:
kaufmännisches Arbeiten -> Transportgenehmigung prüfen, Dokumentation für Versicherung, Abrechnung etc
wenn nicht innerhalb der EU: Kabotagerecht, Gesetze und Lizenzen beachten
Was mir interessanter und noch wichtiger erscheint sind Eure firmeninternen Regeln hierzu. Würde mich da definitiv mit Vorgesetztem abstimmen, damit Du keinen Ärger bekommst. Falls ich es richtig verstanden habe: Wenn z.B. „Dein Haus“ intern mehr berechnet als Eure Tochter im Ausland gibt es da viel zu beachten, warum evtl. doch „Dein Haus“ den Auftrag bekommen sollte. Angefangen bei Auslastung der eigenen Flotte gegenüber evtl Fremdvergabe etc. Wie gesagt viele Faktoren … Deine eigene Gewinn-und Verlustrechnung sieht danach vielleicht für die Abteilung besser aus, kann aber sehr negative Folgen für den Standort an sich haben. Also unbedingt absprechen. Natürlich sollte geprüft werden, woher die firmeninternen Preisunterschiede kommen und vielleicht kann man voneinander lernen. Hoffe ich habe die Situation richtig verstanden und konnte etwas helfen.
Gruss
Thomas
dies verbietet kein Gesetz; und wie sie schon erwähnten: wenn Marktpreis und Erfahrung stimmen,
steht einem Auftrag nichts im Wege…CMR sollte
aber der Frächter ausfüllen…