Transporter ablasten

Hallo Ihr,

mal angenommen, ein Handwerker kauft sich einen Tranporter mit einem zul. Gesamtgewicht von 3 t.

Der Wagen selbst wiegt knapp 2 t und auf eine Zuladung von 1 t wird der Mann niemals kommen.
Es ginge ihm nur ums Volumen, sein T4 mit 800 kg Zuladung ist manchmal ein wenig zu klein. Aber ausgelastet hat er den, vom Gewicht her, nie.

Nun müßte aber für den Neuen (ab 2,8 bis 3,5 t) täglich ein Tageskontrollblatt ausgefüllt werden, Fahrtenschreiberzwang besteht ja noch nicht.

So erinnert sich der Mann an eine Spedition, deren LKWs abgelastet waren. Und beim ersten Googlen findet er nichts, was darauf hindeutet, dass das nur bei LKWs geht.
Es wäre ihm dabei völlig klar, dass er bereits mit 2,9 t überladen wäre.

Wer von euch kennt sich mit solchen Dingen aus?

An wen müsste sich der Handwerker wenden? Was wäre zu beachten und mit welchen Kosten wäre das verbunden?

Danke für eure Hilfe und einen schönen Abend wünscht
BB

Hallo,

mal angenommen, ein Handwerker kauft sich einen Tranporter mit
einem zul. Gesamtgewicht von 3 t.
Nun müßte aber für den Neuen (ab 2,8 bis 3,5 t) täglich ein
Tageskontrollblatt ausgefüllt werden, Fahrtenschreiberzwang
besteht ja noch nicht.

Nach FPersV http://bundesrecht.juris.de/fpersv/__1.html gilt das für „3. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,“ nicht.

An wen müsste sich der Handwerker wenden?

U.U. gibt es beim Hersteller schon entsprechende Bescheinigungen für das konkrete Fahrzeug, die es erleichtert. Auf jeden Fall muß man aber zu einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, …), die werden auch den Ablauf erklären.

Cu Rene

Hallo René,

Nach FPersV http://bundesrecht.juris.de/fpersv/__1.html gilt
das für „3. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material,
Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung
seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden,
soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers
darstellt,“
nicht.

Also wäre der Handwerksbetrieb ein Kurierdienst, wäre es theoretisch möglich? Klingt jedenfalls ganz so.

U.U. gibt es beim Hersteller schon entsprechende
Bescheinigungen für das konkrete Fahrzeug, die es erleichtert.
Auf jeden Fall muß man aber zu einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA,
…), die werden auch den Ablauf erklären.

Okay, dann frag ich dort mal nach den Einzelheiten.

Ich danke herzlich und wünsche ein schönes Osterfest.
BB