Transportkosten bei Gewährleistung

Ein Kunde kauft bei einer Handelskette ein Elektrogerät. Da er nur wenige Kilometer von der Filiale entfernt wohnt, verzichtet er auf die angebotene kostenpflichtige Vor-Ort-Servicegarantie. Vor Ablauf der Gewährleistungpflicht tritt ein Defekt auf. Leider wurde die Filiale in seiner Nähe jedoch inzwischen geschlossen; die nächste Filiale ist ca. 150km entfernt. Der Kunde verlangt nun eine kostenlose Abholung des Geräts an seinem Wohnort, wahlweise Erstattung der Fahrtkosten, was der Händler ablehnt. Ein Transport durch den Kunden würde insgesamt 600 km Fahrt für Bringen und Abholung des Geräts bedeuten. Seiner Meinung nach hat eine vom Kunden nicht beinflussbare Geschäftsentscheidung des Händlers (Flilalschliessung) zu einer einseitigen Verschlechterung der Vertragsbedingungen geführt, für die allein der Händler verantwortlich sei. Deshalb stehe ihm Schadensersatz zu.

Wer hat recht?

Gruß
Yoshi

Vor Ablauf der Gewährleistungpflicht
tritt ein Defekt auf.

dass nicht jeder defekt ein sachmangel ist, ist dem kunden bekannt? dass die sachmangelhaftung keine haltbarkeitsgarantie ist, sondern sich ausschließlich auf mängel bezieht, die bereits beim gefahrenübergang (im allgemeinen: beim kauf) vorliegen?

Ja, dies ist bekannt, aber was hat das mit der Fragestellung zu tun?

Ja, dies ist bekannt, aber was hat das mit der Fragestellung
zu tun?

Bei einem Sachmangel hat der Verkäufer auch die Kosten des Transports zu bezahlen.

Handelt es sich hingegen um einen Schaden im Rahmen einer freiwilligen Garantie, dann greifen die Garantiebedingungen.

Und wenn es Defekt ist, der durch beides nicht abgedeckt ist, dann zahlt der Kunde eh alles.