Moin,
jemand vergisst beim Versand mit einem Expressdienst auf dem Versandschein die Transportoption (billig aber langsam, schneller, bis 12 Uhr da, bis 9 Uhr da) anzukreuzen.
Der Expressdienst stellt dann eine der teueren Versandoptionen in Rechnung. Die Kosten belaufen sich auf immerhin das 4- bis 5-fache der günstigsten Versandart.
Dass bei Nichtangabe der Versandoption standardmäßig diese teure Variante gewählt wird, steht wohl in den vollständigen AGBs, nicht aber im Auszug aus den AGBs, die sich auf der Rückseite des vom Kunden auszufüllenden Versandscheins befinden. Und auch nicht als Hinweis auf der Vorderseite des Versandscheins.
Wie sehen die rechtlichen Chancen aus, die Rechnung anzufechten?
Grüße,
Salzmann