Hallo,
ich habe im März 2011 einen PC über Versandhandel (bei Alternate Computerversand Austria GmbH & Co KG) bestellt. Irgendwann im August wurde die Grafikkarte kaputt, also habe ich den PC genommen und per Post zurückgeschickt. Auf den PC hatte ich 2 Jahre Garantie. Am 4. November wurde endlich zugestellt. (solange hat es gedauert weil Alternate nicht an meine neue Adresse sondern das Paket an die alte Bestelladresse vom März geschickt hat, der Retourenschein wurde anscheinend ignoriert) !!!Mit einem Transportschaden!!! am selben Tag bin ich mit dem PC zur Post und habe eine Schadensanzeige gemacht, sowas wie einen Einlieferbeleg habe ich von der Post nicht erhalten, nur 4 Seiten Schadensprotokoll mit den Daten die ich angegeben habe (verdeckter bzw offener Schaden, Wert des Inhalts mit Preis laut Rechnungsschein von Alternate angegeben, Sendungsnummer laut Verpackung usw.), Datum und Unterschrift darunter gesetzt und gegangen. Zur Info: den ersten Zettel gab sie mir zweimal und einen behielt sich die Post. (welchen ich unterschrieben hatte) So nun ist es so das die Retoure seitens der Post auf dem Rückweg zu Alternate verloren gegangen ist. Alternate bat mich um eine eidesstattliche Versicherung das ich den PC wirklich per Post zurückgesendet habe. Auf diesem Zettel steht: Die Angaben entnehmen sie bitte dem vorliegenden Einlieferbeleg. Eine Kopie des Beleges ist zwingend erforderlich! Ich kann auf diesen Zettel zwar die Seriennummer und die Artikelnummer von diesem Lieferschein der damals im März bei der Lieferung enthalten war angeben (aber bei der Post habe ich nur unter Angaben zum Inhalt: Elektronik/EDV Inhalt der Sendung: Stand PC wurde von Kunden zur Reparatur eingeschickt u. kam zk. stehen, das ist mir aber erst später bewusst geworden nachdem die Mitarbeiterin der Post mir nichts näheres dazu gesagt hat, wahrscheinlich steht er jetzt bei ihr zuhause und sie lacht weil vielleicht nur das Gehäuse getauscht werden muss und sie nen neuen PC hat (mit einer super grafikkarte), da sie mir auch keinen Einlieferbeleg gegeben hat, sondern nur unterschreiben lies, was sich sowieso die Post behalten hat). Bei der Ursprungsrechnung habe ich die Beleg-Nummer vom Rechnungsschein, welcher ebenfalls bei der Lieferung im März enthalten war angegeben sowie die Rechnungs-Nummer von dieser Rechnung die In fremdem Namen und auf fremde Rechnung vom Paketlieferant damals ausgefüllt wurde. (da die Nachnahme doppelt in Rechnung gestellt wurde, der Lieferant von der Post hat dann gesagt wir nehmen die Nachnahme einmal und wenn es nicht passt, komme ich wieder… Fehler von der Post oder von Alternate? naja einen Beleg hab ich ja aber es steht halt kein Name darauf, was aber nichts machen sollte, denn bezahlt wurde und damals hat es dann auch so geklappt und wenn er wieder gekommen wäre, hätt ich gar nicht mehr aufgemacht) Bitte könnt ihr mir sagen, was ich eventuell tun kann, sollte Alternate bzw die Post für den Schaden nicht aufkommen bzw was mir als Käufer zusteht (der PC hat damals 879 mit Betriebssystem gekostet welches aber vorinstalliert war und da war nur so eine Recovery CD von Windows dabei, also kein vollwertiges Betriebssystem)???
bei „ich“ hab ich aufgehört zu lesen.