Ein Kurierfahrer lieferte eine 100 kg schwere Glasplatte. Wie vorher vereinbart halfen ihm zwei Personen des Empfängers beim gemeinsamen Ausladen. Beim kurzzeitigen Absetzen auf der rückseitigen Ladekante des Transporters brach ein Teil aus der Glasplatte, die dadurch wertlos wurde (Reparatur nicht möglich).Das Absetzen war durch das Gewicht verursacht, alle 3 beteiligten Personen hatten zu diesem Zeitpunkt ihre Hände an der Glasplatte.
Wer ist für den Schaden verantwortlich, ggf. mitverantwortlich ?
Zusätzliche Vertragsvereinbarungen wie AGB und andere gab es nicht.
Daziehen wir doch den 412 HGB zu rate,
(1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
In diesem Falle wird es kompliziert, habt ihr denn aufgefordert oder nicht aufgefordert geholfen.
Daran wird dann wohl die Geschichte aufgehängt.
Es ist ja eindeutig beim entladen passiert.
Ist das denn ein einseitiger oder zweiseitiger Handelskauf?
(2) Für die Lade- und Entladezeit, die sich mangels abweichender Vereinbarung nach einer den Umständen des Falles angemessenen Frist bemisst, kann keine besondere Vergütung verlangt werden.