Transportschaden beim ebay Käufer - wer zahlt?

Hallo,

Person X hat ein massives TV-Glasrack privat in ebay für 53 Euro + 15 Euro Versand an Person Y verkauft, in der Auktion stand das auf das Glasrack weder Umtausch noch Rücknahme gewährt werden, das Rack aber i.O. wie neu ist.

Das Rack musste vor dem Versand in 3 (massiv dicken) Glasplattenteilen zerlegt werden da bei iloxx.de das Gurtmaß 3m ist, der vorhandene größere Karton wurde dafür verkleinert.

Es wurde eine Papierschicht aus zerknülltem Papier unten am Boden angelegt, darauf eine Glasplatte, wieder eine ca. 10cm starke Papierschicht, darauf eine Glasplatte… usw.

Dadurch das das Paket verkleinert werden musste sah es nicht sehr professionell aus, auch das Papier kann bei empfindsamen Personen die Styropor gewohnt sind den Eindruck „Müll“ erwecken.

Paket wurde mit 35kg und der 4-fachen Beschriftung „Glas“ über iloxx.de mit GLS versendet und kommt beschädigt (Glassplitter) bei Person Y an.

Person Y fordert sein Geld von Person X innerhalb 1 Woche zurück und droht sonst mit Gutachter und Rechtsanwalt.

Person X sieht aber als Schuldigen GLS.
Person Y behauptet GLS habe das Paket in seiner Abwesenheit vor die Haustüre gelegt, er hätte es in diesem Zustand sowieso nicht angenommen.

Bei iloxx.de dauert die Schadensabwicklung 1-3 Monate (Person X hatte bei iloxx.de eine Versandversicherung über 53 Euro abgeschlossen) und solange möchte Person Y nicht warten, Person X ist sowieso der Meinung das man da nichts erwarten kann weil die die Speditionen immer herausreden.

Person Y hat Fotos geemailt die eine Beschädigung des Racks zeigen (Glassplitter).

Wie sollte sich der Versender Person X verhalten?
Sollte er Person Y das Geld zurücküberweisen, incl. oder excl. Versandkosten?

Vielen Dank
Sven

Hallo Sven!

Person X hat ein massives TV-Glasrack privat in ebay für 53
Euro + 15 Euro Versand an Person Y verkauft, in der Auktion
stand das auf das Glasrack weder Umtausch noch Rücknahme
gewährt werden, das Rack aber i.O. wie neu ist.

Also ein Privatverkauf!?

Das Rack musste vor dem Versand in 3 (massiv dicken)
Glasplattenteilen zerlegt werden da bei iloxx.de das Gurtmaß
3m ist, der vorhandene größere Karton wurde dafür verkleinert.

Ist doch i.O.!

Es wurde eine Papierschicht aus zerknülltem Papier unten am
Boden angelegt, darauf eine Glasplatte, wieder eine ca. 10cm
starke Papierschicht, darauf eine Glasplatte… usw.

Hört sich doch gut an!

Dadurch das das Paket verkleinert werden musste sah es nicht
sehr professionell aus, auch das Papier kann bei empfindsamen
Personen die Styropor gewohnt sind den Eindruck „Müll“
erwecken.

Ist doch egal wie es aussieht.

Paket wurde mit 35kg und der 4-fachen Beschriftung „Glas“ über
iloxx.de mit GLS versendet und kommt beschädigt (Glassplitter)
bei Person Y an.

Ich habe mal gehört, je mehr Aufkleber „Glas“ oder „Vorsicht zerbrechlich“ auf dem Paket sind, um so grober werden die Versandstücke behandelt!?

Person Y fordert sein Geld von Person X innerhalb 1 Woche
zurück und droht sonst mit Gutachter und Rechtsanwalt.

Typisch deutsch! Statt sich zu einigen, erstmal mit der Rechtschutzversicherung drohen, und dann hoffen das die andere Partei zittert!

Person X sieht aber als Schuldigen GLS.

Ich auch!

Person Y behauptet GLS habe das Paket in seiner Abwesenheit
vor die Haustüre gelegt, er hätte es in diesem Zustand sowieso
nicht angenommen.

Da stimmt doch etwas nicht. Person X hat doch eine Versandversicherung abgeschlossen? Wie will GLS denn nachweisen, das das Paket ordentlich ausgeliefert wurde, wenn der Paketbote es einfach vor die Tür legt!??

Bei iloxx.de dauert die Schadensabwicklung 1-3 Monate (Person
X hatte bei iloxx.de eine Versandversicherung über 53 Euro
abgeschlossen) und solange möchte Person Y nicht warten,

Da wird Person Y sich wohl gedulden müssen!

Person X ist sowieso der Meinung das man da nichts erwarten
kann weil die die Speditionen immer herausreden.

Warum hat er denn eine Versicherung abgeschlossen?

Person Y hat Fotos geemailt die eine Beschädigung des Racks
zeigen (Glassplitter).

Und was will er damit beweisen? Vielleicht ist es beim Zusammenbauen passiert??!!

Wie sollte sich der Versender Person X verhalten?
Sollte er Person Y das Geld zurücküberweisen, incl. oder excl.
Versandkosten?

Ich würde mich erstmal mit GLS in Verbindung setzen.
Rechtlich ist Person X auf der sicheren Seite. Er muss allerdings damit rechnen, das er täglich böse Emails bekommt, und eine schlechte Bewertung.

Vielen Dank
Sven

Bitte, bitte!

Gruß Frank

Hallo Sven,

grundsätzlich hat die Versandfirma das Paket in einwandfreiem (äußeren) Zustand übernommen und haftet dafür. Beanstandungen sind beim Empfang sofort zu reklamieren, bzw. sofort zu melden. Am besten noch mit Zeugen (auch der Fahrer zählt dazu!). Wenn so ein Paket einfach vor der Türe steht, so ist das fahrlässig von der Spedition, anders ausgedrückt, es erfolgte keine Übergabe. Es existiert einfach kein Nachweis, das das Paket entgegengenommen wurde. Damit haftet wiederum die Spedition. Anders, wenn der Nachbar unterschreibt. Hier muß dieser die Unversehrtheit beim Empfang überprüfen, sonst haftet er (die Spedition kann sich „rausreden“). Aber wer es entgegengenommen hat, lässt sich mit einem Anruf bei der Spedition klären.

Eins ist klar. Der Verkäufer hat das Versandrisiko mit Übergabe an die Spedition abgegeben an den Käufer und damit muß dieser seine Ansprüche der Spedition gegenüber durchsetzen.

Gruß
André

Moin

grundsätzlich hat die Versandfirma das Paket in einwandfreiem
(äußeren) Zustand übernommen und haftet dafür. Beanstandungen
sind beim Empfang sofort zu reklamieren, bzw. sofort zu
melden. Am besten noch mit Zeugen (auch der Fahrer zählt
dazu!). Wenn so ein Paket einfach vor der Türe steht, so ist
das fahrlässig von der Spedition, anders ausgedrückt, es
erfolgte keine Übergabe. Es existiert einfach kein Nachweis,
das das Paket entgegengenommen wurde. Damit haftet wiederum
die Spedition. Anders, wenn der Nachbar unterschreibt. Hier
muß dieser die Unversehrtheit beim Empfang überprüfen, sonst
haftet er (die Spedition kann sich „rausreden“). Aber wer es
entgegengenommen hat, lässt sich mit einem Anruf bei der
Spedition klären.

Eins ist klar. Der Verkäufer hat das Versandrisiko mit
Übergabe an die Spedition abgegeben an den Käufer und damit
muß dieser seine Ansprüche der Spedition gegenüber
durchsetzen.

Da da kann ich eigentlich zustimmen… nur der VK hat den Vertrag mit der Spedition… nicht der K.

Der VK hat einen Kaufvertrag mit dem K, ist ihm also verpflichtet. Er muss demnach auch das Geld zurück bezahlen (oder mangelfreien Ersatz liefern). Vertrag abgeschlossen.

VK hat Vertrag mit der Spedition, und bei der muss er seine Ansprüche geltend machen.

Auch wenn zerknülltes Papier vielleicht in manchen Augen als Füll- und Puffermaterial nicht ausreichend ist, sollte es in Kombination mit den ‚Vorsicht Glas‘ Aufklebern ausreichen.
Natürlich hat die Spedition das Recht sich die Verpackung anzusehen und kann ggf. ablehnen was zu zahlen mit der Begründung das es nicht ausreichend verpackt wurde.

Wenn VK privat war muss er an dem K aber gar nichts zurückzahlen, es sei denn der K kann ihm beweisen das anhand unzureichender/fahrlässiger Verpackung die Ware kaputtgegangen ist. Dann haftet hier auch ein privat VK der die Gewährleistung ausgeschlossen hat (wird dann wie ein Mangel behandelt).

MfG
Lilly

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Mal ein anderer Aspekt…
Hi Sven,
wie groß ist die Beschädigung an der Platte? Wenn das Rack an sich noch verwendbar ist und nur eine kleine Kante abgeplatzt ist, kann man sich vielleicht mit dem K auf eine kleine Abschlagszahlung einigen und die Sache ist gut.

Das Problem des VK ist, daß GLS mit Sicherheit sagen wird, die Verpackung war unzureichend. Glasscheiben kann man gar nicht genug umwickeln und verpacken, da kann immer was passieren, und unsachgemäße Behandlung des Pakets kann man den Versandunternehmen seltenst nachweisen. Selbst wenn das Paket beschädigt war - die werden immer behaupten, der VK hätte es so eingepackt.
M.E. ist die Chance, von GLS Geld zurückzubekommen, sehr gering - selbst wenn man im Recht ist!

Das Problem des K: was soll er machen, wenn es weder von GLS noch vom VK Geld zurückgibt? Klagen? Bei der Summe wohl kaum. Mehr als eine schlechte Bewertung und evtl. eine Meldung an Ebay (der man aber widersprechen kann) wird es kaum geben.

Von daher nochmal meine Ansicht: wenn das Teil noch benutzbar ist, sollte man sich zu einigen versuchen!

MfG
Julia

Hmm, aber ich denke mal alleine dadurch das GLS das Paket - ohne den Empfänger den Empfang bestätigen zu lassen - einfach vor der Haustür abgelegt hat erfüllt schon den Tatbestand eines Schuldeingeständnisses.

Der K hatte gesagt das man schon die Glassplitter gesehen/gehört hat beim Tragen.

Theoretisch könnte man sagen das das Paket gar nicht angekommen ist, aber ich habe gegenüber GLS kein Interesse an Falschaussagen.

Hmm, aber ich denke mal alleine dadurch das GLS das Paket -
ohne den Empfänger den Empfang bestätigen zu lassen - einfach
vor der Haustür abgelegt hat erfüllt schon den Tatbestand
eines Schuldeingeständnisses.

Kann es sein, daß vielleicht ein Nachbar das Paket entgegengenommen (sprich unterschrieben) hat? Einfach vor die Haustür machen die selten! Wenn das wirklich passiert sein sollte, dann würde ich auch zu GLS hingehen und sagen, es ist nicht angekommen. Einfach um zu sehen, was dann passiert!

Der K hatte gesagt das man schon die Glassplitter
gesehen/gehört hat beim Tragen.

Sch…

Hi
Glasplatten die zusammen 35 Kilo Wiegen oder etwas weniger kann man nicht zeitungsknüll betten. GLS wird mit Sicherheit nicht zahlen, wenn Glas so verppackt wird ist es in meinen augen ein Verpackungsfehler. Ich war schon einige male y, und bin der Meinung, wenn jemand nicht verpacken kann soll er’s besser lassen. Mein bester war ein VK der ein fast 1000 EU teures 26kilo schweres Buch in einer Lage Luftfolie verpackte. Weder vor feuchtigkeit noch vor sonst irgend etwas war es geschützt, und natürlich im Eimer. Der VK war sich natürlich keiner Schuld bewusst… Wenn ich etwas sicher Verpacke, wie z.B. eine 27kg schwere Endstufe, wird die SICHERE Verpackung selbst etwa 6-8 kilo wiegen, ev. sogar mehr. Der Schwere Gegenstand muss bewegungslos fixiert und fest verpackt sien, es muss 10, besser 15cm Knautschzone in alle Richtungen geben die aber mit flocken verfüllt sein sollte. Die Pappqualität muss auch eintsprechend sein. Ein Chio-Chipskarton hält nichts schwereres als 1 Kilo auf…

Wenn das Gurtmass zu gross klein ist für Sichere Verpackung muss eben eine andere Versandart gewählt werden.

Ich hab schon so oft Schrott durch Transport bekommen das ich manchmal an der Fähigkeit der Verkäufer zweifeln muss. Ein 4,5 Kilo Schwerer Trafo z.B. in einem 40x40 Karton mit etwas Zeitungsknüll… dreimal geschüttelt und der Trafo liegt am Boden…

Jede Scheibe hätte einzeln FEST in Pappe gebettet sein müssen, diese verpackt und in einen Weiteren Karton fixiert und mit gepolsterten Hohlräumen verpackt werden müssen.

Zerbrechlich draufschreiben hilft etwa soviel wie beten.

HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
selbst wenn GLS beschädigt hat - wo ist die Schuld, wenn es unsachgemäss verpackt war?
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,
meiner Meinung nach hast du deinen Bestandteil des Vertrages erfüllt. Du hast die Ware zum Spediteur gebracht. Weiters ist die Angelegenheit des Käufers. So hab ich das jedenfalls ma in der Berufsschule gelernt. Du hast vorsicht Glas draufgeschrieben und es auch eingepackt!!!
Der Käufer muß jetzt versuchen das Geld bei der Spedition wieder zu bekommen.
allerdings denke ich nicht, das er das Paket so bekommen hat von der Spedition, denn die würden sich damit nur selber schädigen.
keine Spedition legt ein Paket vor die Haustür, die lassen sich den Empfang der Ware schriftlich bestätigen.
also vielleicht einfach mal nachfragen
rein rechtlich würd ich sagen kann man dir nix, nur die schlechte Ebay Bewertung is dir sicher würd ich sagen
mfg ilka

Hi Sven,
lassen wir den Verpackungsaspekt mal aussen vor.
Lass Dir die Paketnummer von GLS geben. Du kannst online bei GLS einsehen, ob das Paket persönlich gegen Unterschrift abgegeben wurde oder nur abgestellt wurde. Im letzteren Fall muss GLS vom Empfänger über eine Abstellgenehmigung verfügen. Hat dieser die erteilt, ist es seine Baustelle. Das Paket kann genausogut zwischen Abstellen und Übernahme durch den Empfänger beschädigt worden sein.
Hat er sie nicht erteilt, hat GLS den schwarzen Peter und ist Ersatzpflichtig. Allerdings hat der Empfänger laut AGB von GLS nur max. 5 Tage Zeit einen verdeckten Schaden zu melden. Danach wird das Paket von GLS begutachtet, die Verpackung muss aufbewahrt werden.
Wenn jetzt GLS behauptet, die Verpackung sei unzureichend, wärest Du Deiner Sorgfaltspflicht beim Verpacken der Ware in ungenügendem Masse nachgekommen.
Gruss Sebastian

hi,
meiner Meinung nach hast du deinen Bestandteil des Vertrages
erfüllt. Du hast die Ware zum Spediteur gebracht. Weiters ist
die Angelegenheit des Käufers. So hab ich das jedenfalls ma in
der Berufsschule gelernt.

Dann war es falsch :wink:
Es sei denn der Käufer hat den Vertrag mit der Spedition :wink:

MfG
Lilly

Hallo Sven,

ich würde in dem angenommenen Fall sagen das Person Y solange
warten muß bis die Versicherung des Paketdienstes sich
entschieden hat.

Wenn Person X vorher schon das Geld erstattet, dann würde ich es
als Schuldeingeständnis sehen.

Natürlich wäre ein Digitalfoto vor dem Versand immer sinnvoll,
besonders wenn man eine Versicherung abschließt… Eine sichere
Verpackung wird aber auch von der Versicherung erwartet.

Person Y sollte hoffentlich aber selbst ein Interesse an einer
einvernehmlichen Lösung haben. Sonst muß man dies halt auch in
der ebay-Bewertung vermerken.

Tschüüüüsss

Olaf