Transportschaden beim Umzug - Wer zahlt?

Hallo zusammen,
wir sind vor einigen Wochen umgezogen. Allerdings nur etwa 300m weiter in der gleichen Strasse.
Der Umzug wurde durch eine Spedition durchgeführt.

Nachdem alle Kisten und Geräte in der neuen Wohnung angekommen waren, stellten wir noch im Beisein der Möbelpacker fest, dass der Kühlschrank nicht mehr funktionierte. Der Bosch-Kundendienst bestätigte den Transportschaden mit einem entsprechendem Vermerk auf der Rechnung (200,- EUR). Ein elektronisches Bauteil mußte gewechselt werden.

Nun weigert sich die Versicherung der Spedition, den Schaden zu begleichen. Argument: „Bei Umzügen lassen sich Erschütterungen nicht vermeiden. Schäden an elektrischen Geräten, die durch Erschütterungen verursacht werden, können nicht reguliert werden … usw.“

Wir haben natürlich eine andere Meinung. Wer hat nun Recht?

Und wenn die Versicherung der Spedition nicht zahlen will, kann ich mich dann an die Spedition selber wenden? Eigentlich kann es mir doch egal sein, wie gut oder schlecht die Spedition versichert ist. Wenn die Versicherung den Schaden nicht reguliert, muß es die Spedition eben selber tun.

Oder??

Gruß
Sierra

moin Sierra,

wenn es eine offizielle Spedition war hast Du einen Auftrag unterschrieben. Lies Dir mal das Kleingedruckte durch.
Bei meinem letzten Umzug waren Schaden an electronic (Rechner usw) ausgeschloßen.
Gruß
Dirk m.

Selbst wennn Schaden ausgeschlossen werden über das sog. Kleingedruckte, hat das keine Bedeutung sofern diese als AGB zu qualifizieren sind (was regelmäßig der Fall sein wird), weil das AGB-Gesetz eine solchen Ausschluss nicht anerkennt.

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auch Hallo

Nachdem alle Kisten und Geräte in der neuen Wohnung angekommen
waren, stellten wir noch im Beisein der Möbelpacker fest, dass
der Kühlschrank nicht mehr funktionierte. Der
Bosch-Kundendienst bestätigte den Transportschaden mit einem
entsprechendem Vermerk auf der Rechnung (200,- EUR). Ein
elektronisches Bauteil mußte gewechselt werden.

Nun weigert sich die Versicherung der Spedition, den Schaden
zu begleichen. Argument: „Bei Umzügen lassen sich
Erschütterungen nicht vermeiden. Schäden an elektrischen
Geräten, die durch Erschütterungen verursacht werden, können
nicht reguliert werden … usw.“

Sofern es sich um einen durch den Transport entstandenen Schaden handelt, den das Transportunternehmen nicht zu vertreten hat, ist wohl auch im Speditionsvertrag eine Kostenübernahme in solchen Fällen entweder ausgeschlossen worden oder wird nicht anerkannt. Der Grund, dass solche Schäden ausgeschlossen sind liegt in dem Umstand, dass sonst ja jemand einen defekten Kühl-schrank transportieren lassen könnte und dann erklärt, dass es auf dem Transportweg geschehen sei. Da offenbar früher mal solche Fälle aufgetreten sind, werden sie heute einfach ausgeschlossen. Hier haftet dann auch die Spedition nicht. Es wäre eine Möglichkeit, auf dme Kulanzweg etwas zu erreichen zu versuchen. Mehr ist nicht drin. Schade, aber es ist so.

Gruss Günter

Hallo,

scheinbar kannst du nachweisen, dass der Schaden während und durch den Transport entstanden ist.
Wenn solche Schäden ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen sind, hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Transportunternehmer.
Wenn der Ausschluß lediglich in den AGB angegeben ist, also nicht separat und ausdrücklich vereinbart ist, dann würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich dieser Sache annimmt.
Er wird natürlich den Transportunternehmer gemeinsam mit der Versicherungsgesellschaft verklagen.

Peter Heinz