Hallo zusammen,
man stelle sich folgenden sehr unwahrscheinlichen Fall vor:
Jemand benötigt Hilfe vom ADAC, da er durcheinen Schaden in der Benzinzuführung liegen geblieben ist.
Der ADAC schleppt den Wagen ab und beschädigt dabei einen Kühlschlauch, da der Abschlepper die Abschleppöse mit dem Kabel verwechselt hat.
Der ursprüngliche Schaden wurde innerhalb von zwei Tagen repariert, die Beseitigung des vom ADAC verursachten Schaden dauert wegen Kostenübernahme etc. gute zwei Wochen extra, in dem der fiktive Fahrzeughalter einige Taxi- und Mietwagenrechungen zu begleichen hat.
Jetzt stelle man sich vor, dass der ADAC sich weigert einen Nutzungsausfall zu bezahlen, wie es jede normale Versicherung bei einem Schaden macht. Dies mit der Begründung, dass es hier das HGB und nicht das BGB zum tragen käme.
Was zum Teufel hat denn der Fahrzeughalter damit zu tun? Der Vertragspartner ist doch der ADAC und der muss dann auf welche Versicherung auch immer von seinem Unterauftragnehmer (dem Abschleppunternehmen) durchgreifen, oder?
Wer kann dem Fahrzeughalter einen Tip geben?
Gruß