Transportschaden durch ADAC

Hallo zusammen,

man stelle sich folgenden sehr unwahrscheinlichen Fall vor:

Jemand benötigt Hilfe vom ADAC, da er durcheinen Schaden in der Benzinzuführung liegen geblieben ist.

Der ADAC schleppt den Wagen ab und beschädigt dabei einen Kühlschlauch, da der Abschlepper die Abschleppöse mit dem Kabel verwechselt hat.

Der ursprüngliche Schaden wurde innerhalb von zwei Tagen repariert, die Beseitigung des vom ADAC verursachten Schaden dauert wegen Kostenübernahme etc. gute zwei Wochen extra, in dem der fiktive Fahrzeughalter einige Taxi- und Mietwagenrechungen zu begleichen hat.

Jetzt stelle man sich vor, dass der ADAC sich weigert einen Nutzungsausfall zu bezahlen, wie es jede normale Versicherung bei einem Schaden macht. Dies mit der Begründung, dass es hier das HGB und nicht das BGB zum tragen käme.

Was zum Teufel hat denn der Fahrzeughalter damit zu tun? Der Vertragspartner ist doch der ADAC und der muss dann auf welche Versicherung auch immer von seinem Unterauftragnehmer (dem Abschleppunternehmen) durchgreifen, oder?

Wer kann dem Fahrzeughalter einen Tip geben?

Gruß

Hi Christoph,

was sagt denn das Abschleppunternehmen dazu?

Grüße
Michael

Jetzt stelle man sich vor, dass der ADAC sich weigert einen
Nutzungsausfall zu bezahlen, wie es jede normale Versicherung
bei einem Schaden macht. Dies mit der Begründung, dass es hier
das HGB und nicht das BGB zum tragen käme.

Das Argument habe ich auch nicht so ganz verstanden. Wurde das genauer erklärt?

Levay

Hi,

keine Ahnung, der Vertrag läuft mit dem ADAC, die müssen sich doch schliesslich das Geld besorgen.

Irgendeine Idee zu dem Fall?

Gruß
C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Argument habe ich auch nicht so ganz verstanden. Wurde das
genauer erklärt?

Nein deswegen kann auch nicht mehr dazu gesagt werden. Es hörte sich so an, als ob das eine gelernte Antwort war. Mehr war auch auf mehrmaliges Nachfragen nicht gesagt.

Any idea?

Gruß
C.

Hallo,

ich würde mal gleichzeitig versuchen, den Schaden vom Verursacher ersetzt zu
bekommen – er hat das schließlich verbockt, und neben der Haftung aus Vertrag
(ADAC) gibt es schließlich auch noch die aus Delikt (Verursacherprinzip).
Wer da auch weiterhelfen könnte, sit die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.

Gruß
Bolo2L

Mein Wagen wurde am 28.12.15 von einem ADAC Abschleppdienst zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gemacht.
Der Wagen ist beim Abladen vom Hänger „gefallen“ oder so ähnlich . Ein weiteres Fahrzeug wurde durch meinen Wagen beschädigt.
Dank ADAC Abschleppdienst - ATS aus Oberau bei Garmisch - habe ich nun meinen 1a da gestandenen geliebten Golf nicht mehr.
Ich bin so verärgert und habe nun ein Riesenproblem. Vielen Dank an den Fahrer von ATS und Verursacher aus Oberau.

Abgewickelt wird über den ADAC…
Die ersten Kontakte waren nicht sehr ermutigend.
Ein Rechtsanwalt ist unumgänglich.