Transportschaden-Empfänger nahm Paket an

Ich habe vor kurzem ein neues Drehfutter versteigert. Alles lief bis dahin glatt. Der Käufer hat gezahlt. Ich habe die Ware losgeschickt. Aufgrund des Gewichtes von über 8 kg forderte ich eine Versandpauschale von 10EUR welche auch bezahlt wurde. Ich verpackte die Kiste mit Packpapier und Paketband und schickte sie über GLS.
Kurz darauf erhielt ich eine email vom Käufer, das das Futter in einer völlig zerfledderten Verpackung und mit deutlichen Schrammen bei ihm ankam und es
keineswegs neu sei. Desweiteren schrieb er, das er einem Transportschaden ausschließt, da äußerlich nichts zu sehen gewesen war. Da ich aber sicher bin ein neues ungebrauchtes Futter verkauft zu haben (ich
wollte keinen betrügen), ging ich logischerweise sofort von einem Transportschaden aus und kontaktierte GLS. Die meldeten sich daraufhin auch gleich und schrieben mir, das sie eine Unterschrift des Empfängers haben, die ihnen eine korrekte Ablieferung zusicherte und GLS damit aus der Haftung entläßt.
Ich vereinbarte daraufhin, das der Käufer mir das Drehfutter und Verpackung zurückschicken sollte und ich ihm den Betrag zurückerstatte.
Als das Drehfutter und Verpackung zurückkam, fiel mir sofort auf, das das Packpapier an der Unterseite des Pakets mit GLS-Klebeband großflächig zugeklebt war und der Deckel der Kiste drei Durchschlagslöcher aufwies, die von den mitgelieferten Backen (alles massives Stahl), die sogar noch durch das Klebeband zu sehen waren, stammten. Ich kann es mir nur so erklären, das das Drehfutter auf dem die losen Backen (alles in Ölpapier eingepackt) lagen, verkehrtherum heruntergefallen sein muß und durch die Wucht und Schwere des Drehfutters, die Backen sich durch den
Karton bohrten.
Daraufhin schrieb ich dem Käufer, wie er denn von einer unversehrten Verpackung sprechen könne, wo man doch deutliche Spuren eines Transportschadens erkennen
konnte (GLS-Klebeband + Löcher im Klebeband). Des weiteren schrieb ich, das ich das Geld deswegen
noch zurückhalten wolle, da ich mir auch nicht sicher sein kann, ob das Drehfutter nicht auch ihm heruntergefallen sei (denn es wies Spuren auf, die
nur schwer von dem Transportschaden stammen konnten) und wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, weil er das Paket trotz grober Mängel annahm.
Darauf schrieb er das es keinesfalls abgemacht war, das ich mit dem Geld solange warte und er sein Geld zurückhaben will.
Ich setzte mich auch gleich wieder mit GLS in Verbindung und schickte gleich auch ein paar Fotos der Verpackung mit. Ich habe aber noch keine Antwort.

Was soll ich tun?
Kann ich GLS den Transportschaden noch nachweisen oder ist GLS mit der Unterschrift aus der Haftung entlassen und ich habe keine Chance von denen eine müde Mark zu sehen? Wenn dem so ist, würde ich schon gern den Käufer mit ins Boot ziehen, da er den Schaden hätte sehen müssen und das Paket abweisen. Kann er von mir das Geld überhaupt zurückverlangen? Theoretisch ist doch die Haftung durch den Versand auf den Empfänger übergegangen.

Ich habe vor kurzem ein neues Drehfutter versteigert. Alles
lief bis dahin glatt. Der Käufer hat gezahlt. Ich habe die
Ware losgeschickt. Aufgrund des Gewichtes von über 8 kg
forderte ich eine Versandpauschale von 10EUR welche auch
bezahlt wurde. Ich verpackte die Kiste mit Packpapier und
Paketband und schickte sie über GLS.
Kurz darauf erhielt ich eine email vom Käufer, das das Futter
in einer völlig zerfledderten Verpackung und mit deutlichen
Schrammen bei ihm ankam und es
keineswegs neu sei. Desweiteren schrieb er, das er einem
Transportschaden ausschließt, da äußerlich nichts zu sehen
gewesen war. Da ich aber sicher bin ein neues ungebrauchtes
Futter verkauft zu haben (ich
wollte keinen betrügen), ging ich logischerweise sofort von
einem Transportschaden aus und kontaktierte GLS. Die meldeten
sich daraufhin auch gleich und schrieben mir, das sie eine
Unterschrift des Empfängers haben, die ihnen eine korrekte
Ablieferung zusicherte und GLS damit aus der Haftung entläßt.

Damit ist die Sache durch.
Unzureichend verpackt hätte GLS die Sendung nicht angenommen bzw. bearbeitet. Der Empfänger ist selbst schuld, eine beschädigte Sendung anzunehmen.

Ich vereinbarte daraufhin, das der Käufer mir das Drehfutter
und Verpackung zurückschicken sollte und ich ihm den Betrag
zurückerstatte.

Du bist großzügig.

Als das Drehfutter und Verpackung zurückkam, fiel mir sofort
auf, das das Packpapier an der Unterseite des Pakets mit
GLS-Klebeband großflächig zugeklebt war

Dann hatte GLS einen Grund zur Nachbesserung. In der Regel wird in so einem Fall der Empfänger gehalten, den Inhalt sofort auf Fehlmengen und Beschädigung zu untersuchen. Selber schon erlebt.

und der Deckel der
Kiste drei Durchschlagslöcher aufwies, die von den
mitgelieferten Backen (alles massives Stahl), die sogar noch
durch das Klebeband zu sehen waren, stammten. Ich kann es mir
nur so erklären, das das Drehfutter auf dem die losen Backen
(alles in Ölpapier eingepackt) lagen, verkehrtherum
heruntergefallen sein muß und durch die Wucht und Schwere des
Drehfutters, die Backen sich durch den
Karton bohrten.
Daraufhin schrieb ich dem Käufer, wie er denn von einer
unversehrten Verpackung sprechen könne, wo man doch deutliche
Spuren eines Transportschadens erkennen
konnte (GLS-Klebeband + Löcher im Klebeband). Des weiteren
schrieb ich, das ich das Geld deswegen
noch zurückhalten wolle, da ich mir auch nicht sicher sein
kann, ob das Drehfutter nicht auch ihm heruntergefallen sei
(denn es wies Spuren auf, die
nur schwer von dem Transportschaden stammen konnten) und wenn
er grob fahrlässig gehandelt hat, weil er das Paket trotz
grober Mängel annahm.
Darauf schrieb er das es keinesfalls abgemacht war, das ich
mit dem Geld solange warte und er sein Geld zurückhaben will.
Ich setzte mich auch gleich wieder mit GLS in Verbindung und
schickte gleich auch ein paar Fotos der Verpackung mit. Ich
habe aber noch keine Antwort.

Jetzt ist das natürlich eine doofe Situation - er könnte erklären, das Futte in einwandfreiem Zustand zu geschickt zu haben und nun ist es auf dem Rückweg beschädigt worden. Außer, du hast von ihm schriftlich, dass er behauptet, es war bei ihm kaputt.

Insgesamt alles sein Pech.

Was soll ich tun?
Kann ich GLS den Transportschaden noch nachweisen oder ist GLS
mit der Unterschrift aus der Haftung entlassen

Ja, leider.

und ich habe
keine Chance von denen eine müde Mark zu sehen? Wenn dem so
ist, würde ich schon gern den Käufer mit ins Boot ziehen, da
er den Schaden hätte sehen müssen und das Paket abweisen.

So isses. Unterschrift ist Unterschrift. Wenn ich heute unterschreibe, eine Diesellokomotive kaufen zu wollen, kann ich daraufhin in 4 Wochen zur Abnahme gezwungen oder für den Fall der Nichtabnahme mit Sanktionen beauflagt werden.

Kann
er von mir das Geld überhaupt zurückverlangen? Theoretisch ist
doch die Haftung durch den Versand auf den Empfänger
übergegangen.

Praktisch auch. Er hat quittiert, dass die Sendung in optisch einwandfreien und unversehrtem Zustand bei ihm ankam. Kartondurchstoßungen und Packungsnachbesserungen durch den Paketdienst sind keine optische Einwandfreiheit, da gibt´s keine Diskussion.

Um welchen Kaufbetrag geht es ?

Aus die Maus.

HM

Hi
Nach deiner Beschreibung eindeutig nicht sicher verpackt.
Ein 8 kilo schwerer Massiver Gegenstand darf KEINESFALLS frei beweglich in einem Karton utergebracht sein, er MUß sicher fixiert sein. Falls also ein Transportschaden vorliegt, dann liegt die Schuld beim Verpacker. Ich bekomme regelmäßig solch mies verpackte Ware und wundere mich manchmal wie manches tatsächlich heil ankommt.
HH

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Es war der Originalkarton, gewackelt hat da nichts, es hat alles genau reingepasst. Hätte ich gewußt das es einer Fallprobe standhalten muß, hätte ich es wohl in eine Holzkiste packen müssen. Aber mal ehrlich, da heutzutage eigentlich Pakete nicht mehr geschmissen werden (schon gar nicht 8 kg schwere), war die Verpackung ausreichend. Es war ja nun auch keine zerbrechliche Vase, die bei kleinsten Erschütterungen zu Bruch geht…

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Ich habe von ihm schriftlich und auch Fotos von ihm, die ein zerschrammtes Futter zeigen, es ist also bei ihm so angekommen.
Er behauptet nun, das eine Schramme davon nicht von dem Transportschaden stammen könne, und will eigentlich nur deswegen sein Geld zurück, der Transportschaden sei ihm nicht so dramatisch.
Ich kann da nur vermuten, das er eigentlich weiss das er es nicht hätte annehmen dürfen und jetzt auf die Tor „schon vorher kaputtes Futter“ sich rausreden will. Ich bin mir sicher, das das Futter vorher in Ordnung war und die Schramme folglich auch von dem Transport stammen muß. Ob die Schramme von dem Transport stammt oder nicht, kann man, denke ich nicht nachweisen. Es ist sicher mehr als einmal heruntergefallen, da müsste man schon ein paar Fallproben durchführen…

Also bin ich aus der Sache raus und GLS wahrscheinlich auch? Er hätte es nicht annehmen dürfen, oder?

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Nachtrag:
Es geht um 120€.
Er gibt an den Schaden nicht gesehen zu haben, da das Klebeband an der Unterseite des Kartons war und die Löcher im Klebeband zugedrückt, als solche also nicht erkennbar waren.

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Hallöchen,

in diesem Fall scheint es sich um einen reinen Transportschaden zu handeln. GLS arbeitet nach der ADSp neuester Fassung. Das heißt; der Empfänger stellt eine reine Empfangsquittung aus, wenn er das Paket erhält. Da GLS selbst hier den Schaden angerichtet hat, und dies mit eigenem Verpackungsmaterialien versucht hat, wieder einzutüten, hat GLS die ursächliche Haftung für den Schaden. Dieser muß aber lt. ADSp innerhalb 7 Tagen an GLS gemeldet werden. Ist dies noch der Fall umgehend dort eine Schadensmeldung schriftlich deklarieren. GLS hat eine sogenannte Schadensabteilung die sich dessen annehmen. War das Paket durch GLS versichert ? Steht in der Rechnung. Oder bist du SVLS-Verbotskunde, d.h. du mußt den Transportweg selbst versichern?

Gruß

Rolf

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Hallo,
Ich habe sofort (auf jeden Fall innerhalb der 7 Tage) den Transportschaden bei GLS gemeldet.
Sie bügelten meine Schadensmeldung jedoch damit ab, dass sie eine Unterschrift vom Empfänger hätten und aus der Haftung entlassen sind.
Ich denke das Paket ist versichert. Ich weiß nicht ob ich SVLS-Verbotskunde bin, glaub ich aber nicht.

Vielen Dank!
Gruß, Kristin

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Hey Kristin,

GLS kann sich damit nicht aus der Verantwortung ziehen, nur weil sie die Unterschrift haben. Das ist ein sogenannter verdeckter Transportschaden, für den sie haften müssen. Ohne Punkt und Komma. Ich bin selber in dieser Branche tätig und nutze diese Dienste. Wenn mir einer, egal welcher Anbieter querkommt, gibt es eine schriftliche Androhung eines Rechtstreites vor Gericht. Dadurch sind sie dann bereit zu kommunizieren. Also, Du bist im Recht, die sind im Unrecht, drohe mit einem Rechtsstreit, und sie werden sich bewegen.(müssen)

Gruß

Rolf

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Hi
Originalverpackungen sind nicht für Einzelversnd gedacht, Beispiel Hifi Geräte, ein Originalverpackt versandter CD-Player beispielsweise ist sogut wie nicht geschützt gegen Einschläge von außen. Etwa 3-5 cm Luft an den Großen Flächen bevor das Gerät komt sind nicht genug. Ich verschicke Originalkartons IMMER außer auf expliziten Wunsch des Käufers und dann auf dessen Risiko in einem weiteren Karton mit mindestens 15 cm Luft zur Außenwand, natürlich über Eck mittig fixiert. Die Post schreibt vor daß 3? Stürze aus 1m Höhe auf eine Ecke den Inhalt nicht beschädigen können dürfen.
Originalverpackungen sind im Allgemeinen für den Transport im Verbund auf Palette konzipiert und dafür auch geeignet, aber seltenst für Einzelversand.
HH

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Hi
Das Spiel hat ein Bekannter aufgrund vermutlich vom Fahrer geplanten Diebstahls seit 3 Jahren, nur Streß, kein Pfennig.
Mit GPS.
Ablauf: 5 Monitore, 5 Rechner und 5 Pakete mit dem Kleinmaterial standen zum Versand an. Der Fahrer der abholte empfahl, die kleinen Pakete auf die Rechnerkartons zu kleben und klebte eigenhändig die Versandaufkleber auf die Zubehörkartons. Was glaubt ihr was ankam beim Empfänger. 5 Monitore und 5 Zubehörkartons.
Soviel zum Umgang mit der Versicherung und wie Paketdienste reagieren… Die Rechtsabteilung ist nicht ohne, kein Pfennig wurde bisher gezahlt

HH

Wenn mir einer, egal welcher Anbieter

querkommt, gibt es eine schriftliche Androhung eines
Rechtstreites vor Gericht. Dadurch sind sie dann bereit zu
kommunizieren. Also, Du bist im Recht, die sind im Unrecht,
drohe mit einem Rechtsstreit, und sie werden sich
bewegen.(müssen)

Gruß

Rolf

Hi Kristin,

Hätte ich gewußt das es einer
Fallprobe standhalten muß, hätte ich es wohl in eine Holzkiste
packen müssen.

Aber genau das steht im Kleingedruckten der Versandbedingungen von GLS. Das wird wohl sehr schwer, da Geld zu bekommen, es sei denn Du bist ein guter Kunde von denen.
Gruss Sebastian

Hi Kristin,

Also bin ich aus der Sache raus und GLS wahrscheinlich auch?
Er hätte es nicht annehmen dürfen, oder?

In der Regel werden solche Pakete bei GLS als beschädigt gescannt und dem Empfänger wird dies vom Fahrer mitgeteilt. Er muss es nicht annehmen. Wodurch diese Beschädigung entstand (unsachgemässe Verpackung oder unsachgemässe Handhabung) ist erstmal zweitrangig.
Gruss Sebastian

Hi
wenn ein Acht Kilo Teil sich bei einer Vollbremsung selbstständig macht ist das nicht anders als Pakete schmeißen. Außerdem geht es ja nicht darum was du für richtig und ausreichend hältst sondern um die Verpackungsvorschriften.

HH

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