Ich habe vor kurzem ein neues Drehfutter versteigert. Alles lief bis dahin glatt. Der Käufer hat gezahlt. Ich habe die Ware losgeschickt. Aufgrund des Gewichtes von über 8 kg forderte ich eine Versandpauschale von 10EUR welche auch bezahlt wurde. Ich verpackte die Kiste mit Packpapier und Paketband und schickte sie über GLS.
Kurz darauf erhielt ich eine email vom Käufer, das das Futter in einer völlig zerfledderten Verpackung und mit deutlichen Schrammen bei ihm ankam und es
keineswegs neu sei. Desweiteren schrieb er, das er einem Transportschaden ausschließt, da äußerlich nichts zu sehen gewesen war. Da ich aber sicher bin ein neues ungebrauchtes Futter verkauft zu haben (ich
wollte keinen betrügen), ging ich logischerweise sofort von einem Transportschaden aus und kontaktierte GLS. Die meldeten sich daraufhin auch gleich und schrieben mir, das sie eine Unterschrift des Empfängers haben, die ihnen eine korrekte Ablieferung zusicherte und GLS damit aus der Haftung entläßt.
Ich vereinbarte daraufhin, das der Käufer mir das Drehfutter und Verpackung zurückschicken sollte und ich ihm den Betrag zurückerstatte.
Als das Drehfutter und Verpackung zurückkam, fiel mir sofort auf, das das Packpapier an der Unterseite des Pakets mit GLS-Klebeband großflächig zugeklebt war und der Deckel der Kiste drei Durchschlagslöcher aufwies, die von den mitgelieferten Backen (alles massives Stahl), die sogar noch durch das Klebeband zu sehen waren, stammten. Ich kann es mir nur so erklären, das das Drehfutter auf dem die losen Backen (alles in Ölpapier eingepackt) lagen, verkehrtherum heruntergefallen sein muß und durch die Wucht und Schwere des Drehfutters, die Backen sich durch den
Karton bohrten.
Daraufhin schrieb ich dem Käufer, wie er denn von einer unversehrten Verpackung sprechen könne, wo man doch deutliche Spuren eines Transportschadens erkennen
konnte (GLS-Klebeband + Löcher im Klebeband). Des weiteren schrieb ich, das ich das Geld deswegen
noch zurückhalten wolle, da ich mir auch nicht sicher sein kann, ob das Drehfutter nicht auch ihm heruntergefallen sei (denn es wies Spuren auf, die
nur schwer von dem Transportschaden stammen konnten) und wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, weil er das Paket trotz grober Mängel annahm.
Darauf schrieb er das es keinesfalls abgemacht war, das ich mit dem Geld solange warte und er sein Geld zurückhaben will.
Ich setzte mich auch gleich wieder mit GLS in Verbindung und schickte gleich auch ein paar Fotos der Verpackung mit. Ich habe aber noch keine Antwort.
Was soll ich tun?
Kann ich GLS den Transportschaden noch nachweisen oder ist GLS mit der Unterschrift aus der Haftung entlassen und ich habe keine Chance von denen eine müde Mark zu sehen? Wenn dem so ist, würde ich schon gern den Käufer mit ins Boot ziehen, da er den Schaden hätte sehen müssen und das Paket abweisen. Kann er von mir das Geld überhaupt zurückverlangen? Theoretisch ist doch die Haftung durch den Versand auf den Empfänger übergegangen.