Transportschaden im Versandgeschäft-Frist?

Hallo,

ich hoffe ich bin jetzt hier im richtigen Brett.
Also irgendwo hab ich mal gelesen, dass ein Kunde im Versandgeschäft eine gewisse Frist hat, um dem Versender Transportmängel bekannt zu geben. Weiß einer wie lang diese Frist ist?
Nehmen wir jetzt einfach mal an, der Kunde hat lt. Gesetz 2 Wochen dazu Zeit (was m.M. nach zwar ziemlich viel ist, aber ich will es jetzt nicht ausschließen, dass es so sein könnte) - hätte dann die „Spedition“ (DHL, DPD, GLS oder wie sie alle heißen) das Recht, dem Versender, also seinem Kunden, eine Frist von nur 7 Tagen einzuräumen, in welcher Transportschäden gemeldet werden müssen?
Da würde sich ja etwas enorm beißen…

Vielen Dank für eure Antwort(en)

Katrin

Hallo, Katrin!

Wir haben derzeit einige Schwierigkeiten mit unserem Logistikpartner GLS. Haben heute noch ausführlich mit unserem Fachanwalt korrespondiert.
Folgendes: Du (als Kunde des Paketdienstes) bist verpflichtet, Transportschäden innerhalb eines Zeitraumes von 6 oder 7 Tagen (je nach AGB) zu melden. Du hast das Problem, daß Du diese Pflicht nur sehr schwer auf den Endverbraucher abwälzen kannst (Verbraucherschutz etc.), auch, wenn Du das so in Deinen AGB stehen hast.
Anders sieht es da bei gewerblichen Kunden aus - ihnen steht auch ohnehin kein Rückgaberecht ( 2 Wochen ) zu!!!
Bei dieser Kundengruppe hast Du lediglich den nachweis zu erbringen,
daß die versandte ware im einwandfreien Zustand Dein Lager o.ä. verlassen hat. Danach bist „aus dem Schneider“.

MFG.

Joachim Messing

(MOD: Werbung entfernt)


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