Hallo Experten,
mein Partner und ich haben uns ein neues Fahrzeug bei einer der bekanntesten Deutschen Automobilhersteller bestellt und dies sollte nächste Woche geliefert werden.
Nun waren wir gestern durch Zufall bei dem Händler und haben den Wagen schon dort stehen sehen. Wir haben den Verkäufer gefragt ob wir ihn nicht schon zum WE hin mitnehmen könnten und er meinte, das sei nicht unser Fahrzeug, das käme erst nächste Woche.
Aber gerade dieses Modell in dieser Farbe hat er erst einmal verkauft in den Jahren die er dort arbeitet ( sagte er uns bei Vertragsunterschrift ). Dazu die ganzen speziellen Extras die wir bestellt haben… wir sind 99%ig sicher, dass es unser Wagen ist.
Wir sind daraufhin nochmal zu dem Fahrzeug hin und haben es nochmal angeschaut und festgestellt, dass es einen Transportschaden an der linken Seite hat ( lackierte Blende Lack ab und eine zwei Handteller große Beule an der Seite ).
Wir haben den Wagen nun an einer unauffälligen Stelle gekennzeichnet, um nächste Woche erkennen zu können, ob dies doch unser Fahrzeug war / ist.
Heute waren wir nochmal da, sahen das Fahrzeug zunächst nicht und fanden es dann doch in der Halle, wo wir durch die Scheibe erkennen konnten, dass es gespachtelt wurde. Leider durften wir nicht rein, konnten auch kein Foto machen von Außen.
Nun unsere Frage dazu:
Sollte der Verkäufer uns auch beim Abholtermin nächste Woche diesen Schaden verschweigen, welche Rechte haben wir als Käufer dann?
Kaufpreisminderung?
Vertragsrücktritt? ( was wir eigentlich nicht wollen )
Ist der Verkäufer überhaupt verpflichtet nach fachgerechter Reparatur diesen Schaden anzugeben??
Ab welcher Beschädigung handelt es sich um einen sogenannten „Unfallwagen“? Erst wenn tragende Teile erneuert wurden oder Teile überhaupt ersetzt wurden oder auch bei solch einer Beschädigung?
Wir sind im Mom echt stocksauer und würden gern im Vorfeld wissen wie wir uns bei der Abholung verhalten sollen und dürfen.
Ich hoffe, jemand weiß darüber hier Bescheid.
Diesen Beitrag habe ich auch mal im Brett „Vier- und Mehrräder“ gepostet da ich nicht recht wusste, wo ich ihn reinstellen soll.
Viele frustrierte Grüße
funr@cer
Hi!
Wenn der Schaden behoben ist bei Abholung, was juckt es Euch dann?
Was glaubst Du wohl, wie oft industriell hergestellte Produkte nach einigen Logistikschritten noch nachgearbeitet werden?
Das ist nichts besonderes und ich sehe keinen Grund, weshalb Ihr hier irgendwelche „Rechte“ haben solltet.
Grüße und viel Spaß mit dem neuen Wagen!
Mathias
mein Partner und ich haben uns ein neues Fahrzeug bei einer
der bekanntesten Deutschen Automobilhersteller bestellt und
dies sollte nächste Woche geliefert werden.
Nun waren wir gestern durch Zufall bei dem Händler und haben
den Wagen schon dort stehen sehen. Wir haben den Verkäufer
gefragt ob wir ihn nicht schon zum WE hin mitnehmen könnten
und er meinte, das sei nicht unser Fahrzeug, das käme erst
nächste Woche.
Aber gerade dieses Modell in dieser Farbe hat er erst einmal
verkauft in den Jahren die er dort arbeitet ( sagte er uns bei
Vertragsunterschrift ). Dazu die ganzen speziellen Extras die
wir bestellt haben… wir sind 99%ig sicher, dass es unser
Wagen ist.
Wir sind daraufhin nochmal zu dem Fahrzeug hin und haben es
nochmal angeschaut und festgestellt, dass es einen
Transportschaden an der linken Seite hat ( lackierte Blende
Lack ab und eine zwei Handteller große Beule an der Seite ).
Wir haben den Wagen nun an einer unauffälligen Stelle
gekennzeichnet, um nächste Woche erkennen zu können, ob dies
doch unser Fahrzeug war / ist.
Heute waren wir nochmal da, sahen das Fahrzeug zunächst nicht
und fanden es dann doch in der Halle, wo wir durch die Scheibe
erkennen konnten, dass es gespachtelt wurde. Leider durften
wir nicht rein, konnten auch kein Foto machen von Außen.
Nun unsere Frage dazu:
Sollte der Verkäufer uns auch beim Abholtermin nächste Woche
diesen Schaden verschweigen, welche Rechte haben wir als
Käufer dann?
Kaufpreisminderung?
Vertragsrücktritt? ( was wir eigentlich nicht wollen )
Ist der Verkäufer überhaupt verpflichtet nach fachgerechter
Reparatur diesen Schaden anzugeben??
Ab welcher Beschädigung handelt es sich um einen sogenannten
„Unfallwagen“? Erst wenn tragende Teile erneuert wurden oder
Teile überhaupt ersetzt wurden oder auch bei solch einer
Beschädigung?
Wir sind im Mom echt stocksauer und würden gern im Vorfeld
wissen wie wir uns bei der Abholung verhalten sollen und
dürfen.
Ich hoffe, jemand weiß darüber hier Bescheid.
Diesen Beitrag habe ich auch mal im Brett „Vier- und
Mehrräder“ gepostet da ich nicht recht wusste, wo ich ihn
reinstellen soll.
Viele frustrierte Grüße
funr@cer
Hi!
Ab welcher Beschädigung handelt es sich um einen sogenannten
„Unfallwagen“? Erst wenn tragende Teile erneuert wurden oder
Teile überhaupt ersetzt wurden oder auch bei solch einer
Beschädigung?
Was glaubst Du wohl, wie oft industriell hergestellte Produkte
nach einigen Logistikschritten noch nachgearbeitet werden?
Das ist nichts besonderes und ich sehe keinen Grund, weshalb
Ihr hier irgendwelche „Rechte“ haben solltet.
Ha, das verhält sich in diesem Fall meiner Meinung nach anders!
Wie noch letzte Woche in der AutoBild nachzulesen war, gibt es „Richtlinien“ wann ein Fahrzeug als Unfallwagen eingestuft wird. Bei diesem Fall handelt es sich schon um ein Unfallfahrzeug, bei dem eine gewisse Wertminderung zu tragen kommt. Verschweigt der Verkäufer den Unfall… (böse, böse).
Sollte der Verkäufer uns auch beim Abholtermin nächste Woche
diesen Schaden verschweigen, welche Rechte haben wir als
Käufer dann?
Kaufpreisminderung?
Vertragsrücktritt? ( was wir eigentlich nicht wollen )
Wir sind im Mom echt stocksauer und würden gern im Vorfeld
wissen wie wir uns bei der Abholung verhalten sollen und
dürfen.
Ich würde auf jeden Fall vor dem Kauf eine Rechtsabteilung einschalten, vorbeugen ist besser als sich auf die Schuhe zu kot***n. Auch wegen der Beweislage und dem Kaufvertrag (zu was ist der Verkäufer berechtigt und nicht, ect.)
Es wäre evtl. auch überlegenswert sich bei einer größeren Organisation (ADAC, Autobild,…) Informationen einzuholen, da diese dann mit Glück deinen Fall Publik machen könnten. Es gibt kein größeres Druckmittel gegen solche Scharlatane.
Bin selber ein mehrfach gebeuteltes Kind und eines weiß ich mit Sicherheit: Ich zahle NIE WIEDER für den Schaden anderer!
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Hallo Mathias,
ich sehe das bei Spachtelaktionen ein bisschen anders. Natürlich hast Du recht, wenn Du sagst, daß Autos häufig bis zum Endkunden im Zweifelsfall mehrere Nacharbeitsschritte durchlaufen. (Ich war lange genug bei einem Automobilhersteller). Nur ist nach der hier üblichen Nacharbeit kein(!) Unterschied zum „perfekten“ Auto feststellbar, da alles mit Neuteilen repariert wird und peinlich auf die Wiederherstellung des Neuzustandes geachtet wird.
Ein Rumspachteln ist eine merkbare negative Veränderung des Fahrzeugs und dementsprechend sicherlich wertmindernd. Auch ein späterer Wiederkäufer kann, wenn er aufmerksam ist, die gespachtelte Stelle finden alleine aufgrund der aufgebrachten Spachtelmasse. Hat er das, wird er definitiv weniger zahlen…
Also ich denke schon, daß ein Anspruch auf Minderung besteht.
Jürgen
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hallo funracer,
klar, ein Wertmindernder Schaden. nachzumessen mit speziellen Geräten (Dicke der Lackschicht…).
Wenn der Tatsächslich so beschädigt war, wie Du beschrieben hast, und keine Neuteile eingebaut wurden, hast Du 2 möglichkeiten:
- Wandlung
- Preisnachlass.
Ich würde Preisnachlass vorziehen. Und zwar mindestens 10 %!
Es ist zwar gemein, was ich jetzt sage, doch wenn der Verkäufer den Schaden verschweigt, könntest Du ihn wegen Betrug anzeigen. Das kommt ihm sehr teuer. Nicht nur Gerichts- und Rechtsanwaltkosten, auch der Hersteller gibt ihm kräftig auf die mütze. Sollte er schon wegen ähnlichen Vorkommen bei denen im buch stehen, dann heißt es auf nicht mehr Wiedersehen! Dann ist er seinen Verteg los. Imageverlust ist es auf alle Fälle. Das heißt, dass diese 10 % das unterste sind, das er herausrücken muss. Du sitzt am längerem Hebel.
Und den Kundendienst dann in Zukunft bei einem an´derem Händler machen lassen. Sonst hält er sich im Laufe der Zeit schadlos.
Oder traust Du dem dann noch?
Grüße
Raimund
Beweissicherung.
Hallo auch!
Ich würde mir ernsthaft überlegen, ob ich nicht direkt zur Übergabe mit einem Gutachter erscheine (DEKRA, etc.).
Sobald Du den Wagen erst mitgenommen hast, könnte es ja schon Probleme mit der Beweissicherung, bzw. bzgl. der Frage geben, ob nicht Du den Schaden verursacht hast.
Gruß
Markus
Hi funr@cer,
sollte das von Euch gesichtete Fahrzeug tatsächlich das Auto sein, was Ihr bestellt habt, wäre es ganz schön dreist vom Verkäufer Euch Märchen zu erzählen wenn ihr ihn auf diesen Umstand ansprecht. Das erfüllt ja schon den Tatbestand des Betruges. Von Unfallschaden kann man aber bei ein paar Dellen in der Tür nebst Lackschäden nicht sprechen. Aber ein Neufahrzeug ist es somit sicher nicht mehr. Spätestens bei einem evtl. Versicherungsschaden würde dies als Vorschaden gewertet. Nehmt Euch einen Magneten von der Pinnwand mit. Der haftet an den gespachtelten Stellen bestimmt nicht mehr so gut
Und schwupps, ist der Mann überführt. Wenn Ihr ihn dann noch daruf ansprecht, das Ihr ihn diesbezüglich schon befragt habt bin ich schon jetzt auf die Antwort gespannt. Spätestens jetzt sollte er zu neuen Preisverhandlungen bereit sein, die ja wohl auch gerechtfertigt sind. Für den Service würde ich mir dann aber doch eine Vertrauenswürdigere Werkstatt suchen. Sollte der Verkäufer tatsächlich versucht haben Euch zu betrügen, würde ich ihm auch Klipp und Klar sagen, was ihn zu erwarten hat.
Gruss Sebastian