Ich versteigerer gerade bei ebay einen Computer der evtl. über 500 Euro Wert rauskommt und selbst falls ncith ist ein Postpaket bis 500 Euro ja versichert.
Wie funktioniert das aber im Schadensfall? Es ist ein gebrauchtgerät, wie kann der Wert festgestellt werden? Gilt das was ich angebe oder muss ich es irgendwie nachweisen (ebay-Verkaufswert)? Und wenn tatsächlich was kaputtgeht, wie wird die Schuldfrage geklärt (ich schlecht verpackt oder die Post schlecht behandelt)? Muss man dann irgendwelche Nachweise erbringen können?
Will nur auf Nummer sicher gehen, nicht dass ich davon ausgehen würde, da geht was kaputt…
Grüße
Bruno