Hallo,
ich denke mal, meine Frage ist hier noch am sinnvollsten untergebracht. Mein Partner und ich haben in Zusammenhang mit der Verfassung unseres Testaments das Thema der Trauerfeierlichkeiten diskutiert.
Wir kennen nur Fälle, in denen von den Verstorbenen bei einer Beerdigung oder Verbrennung unter Teilnahme von Angehörigen und Freunden etc. Abschied genommen wird. Mir selbst ist das immer ein Gräuel: ich leide mehr oder weniger heftig mit und nehme trotz heftigen Widerstrebens nur teil, um den Toten die sogen. letzte Ehre zuteil werden zu lassen und den Angehörigen meine Teilnahme zu zeigen.
Und ich denke, auch für die engsten Angehörigen muß diese Trauerfeier ein Horror sein.
Ich würde im notwendigen Fall lieber einen stillen Abschied ohne Trauergemeinde vorziehen. Also z.B. Abschied nehmen vom Körper beim Beerdigungsinstitut oder in der Aufbahrungshalle und danach im engsten, privaten Kreis Gedankenaustausch oder ganz persönliche Ansprachen. Mein Partner versteht mein Anliegen teilweise, hat jedoch größtenteils Bedenken, die in die Richtung gehen „das macht man doch nicht“ oder „was sollen die Leute denken“.
Deshalb meine Frage: Wie denkt Ihr darüber? Kennt Ihr Fälle ohne Trauerfeierlichkeiten in öffentlichem Rahmen?
Gruß, Eva