Trauerrede vom Pfarrer

Habe mal eine Frage an die Leute die sich ein wenig mit dem Gemeindeleben auskennen.
Mein Mann ist kürzlich verstorben. Nun erhielt ich vom Friedhof die Mitteilung dass zwar die Räumlichkeiten und der Organist zur Beerdigung gehören, nicht aber der Pfarrer oder Redner.
Ich bin in der ev. Kirche, gehöre aber zu denen die höchstens mal zu Weihnachten einen Gottesdienst besuchen.
Kann ich davon ausgehen das mein Gemeindepfarrer ohne weiteres die Rede halten wird. Er kennt mich gar nicht, meinen Mann erst Recht nicht.
Kommen da nochmal Kosten auf mich zu?
Sorry, aber ich wollte mich eben mal vorab informieren, mein Pfarramt hat erst am Freitag wieder Bürozeit.
Danke

Hi,

Kann ich davon ausgehen das mein Gemeindepfarrer ohne weiteres
die Rede halten wird. Er kennt mich gar nicht, meinen Mann
erst Recht nicht.

ich denke schon, dass der Pfarrer die Rede halten wird, wenn du ihn bittest. Wenn er sich eine Stunde mit dir unterhält, wird er die Rede auch so halten, als ob er deinen Mann gekannt hätte.

Kommen da nochmal Kosten auf mich zu?

Bei uns war das nicht so, höchstens eine freiwillige Spende.

Gruß
Torsten

Zunächst mein Beileid zum Todesfall.

Was die Kirchliche Bestattung an sich angeht: Ausschlaggebend ist die Kirchenzugehörigkeit (auf dem Papier) des Verstorbenen. War er Glied der (evangelischen, katholischen…) Kirche, hat er auch ein Anrecht auf eine kirchliche Beisetzung. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft (oder ob überhaupt) er im Gottesdienst war oder nicht. Auch die Kirchenbindung der Angehörigen ist dafür nicht entscheidend.

Natürlich darf man keine sehr persönliche Trauerpredigt erwarten, wenn der Pfarrer den Verstorbenen nicht gekannt hat. Aber in der Regel kommt der Pfarrer zu einem Trauergespräch (oder man trifft sich im Pfarramt). Dabei geht es dann z.B. um den Lebenslauf des Verstorbenen, Interessen, Hobbys… Alles, was da erzählt wird, kann die Predigt persönlicher machen - andere Quellen wird der Pfarrer bei einem eher unbekannten Gemeindeglied sicher nicht heranziehen.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Kirchengemeinde. Da kann schon nochmal etwas anfallen (30 - 60 Euro vielleicht), aber in der Regel keine Unsummen (verglichen mit dem, was man bei einer Beerdigung sonst noch alles zahlen muß). Diese Gebühr beschließt der Kirchenvorstand vor Ort, drum ist keine generelle Aussage möglich. Sie decken in der Regel den Verwaltungsaufwand im Pfarramt (Kirchbucheintrag…).

Eigentlich gehört zu einem Sterbefall dann auch die seelsorgliche Begleitung der Angehörigen. Dabei ist nun die Kirchenzugehörigkeit der Hinterbliebenen ausschlaggebend (egal, ob z.B. der Verstorbene in der Kirche war oder nicht). Sicherlich wird der Pfarrer eher noch mal bei einer Familie vorbeischauen, die er ohnehin kennt. Aber wenn es gewünscht wird, dann haben auch Gemeindeglieder, die sich sonst nur am Heiligen Abend blicken lassen Anspruch darauf (dafür zahlen sie ja die Kirchensteuer). In welchem Umfang das freilich geschieht, ist dann eine andere Sache. Wichtig ist aber, daß man dem Pfarrer schon Bescheid geben muß, wenn man z.B. einen zweiten Besuch oder andere Hilfen erwartet. Es wäre etwas viel verlangt zu erwarten, er müsse das „riechen“ :wink:. Die Hilfe kann dann z.B. auch in der Vermittlung von Kontakten z.B. zu einer Selbsthilfegruppe der Diakonie oder so geschehen.

Das allgemeine Vorgehen ist relativ einfach: Ein Anruf im Pfarramt (und zwar gleich, auch wenn keine Bürozeiten sind; für Seelsorgefälle muß das Pfarramt erreichbar sein; evtl. wird auf eine andere Telephonnummer verwiesen oder es ist ein Anrufbeantworter dran, auf den man einen Rückrufwunsch sprechen kann), Termin für ein Gespräch vereinbaren - Todesfälle haben grundsätzlich Vorrang.

Hilft das weiter? Oder gibt es noch weitere Fragen?

Gruß, Martinus…

In der Evangelischen Kirche im Rheinland (Das ist die, die ich am besten kenne) kostet eine Beerdigung eines evangelischen Gemeindeglieds nichts. Die Arbeit des Pfarrers ist mit dem Gehalt abgegolten; Verwaltungskosten für Kirchenbucheinträge gibt es auch nicht. Fahrtkosten für die Fahrt zum Friedhof trägt die Gemeinde über die Fahrtkosten des Pfarrers.
Nur wenn der Friedhof Eigentum der Kirchengemeinde ist, muss natürlich für das Grab etc. bezahlt werden.

Gruß - Rolf

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Eine Anregung
Hallo!

Warum soll denn der Pfarrer eine Rede halten? Bist du religiös, auch wenn Du nicht in die Kirche gehst? Dann, ja, natürlich.

Aber wenn Du mit Kirche gar nichts mehr am Hut hast, würde ich vielleicht mal überlegen, ob nicht jemand anders eine passendere Rede halten könnte. Jemand, der Deinen Mann richtig gut kannte und Talent dazu hat. Das kann ein Kollege, Vorgesetzter, Sportskamerad, alter Freund der Familie, naher oder ferner Verwandter, der Weinhändler, Frisör, oder sonst jemand sein.

Ich schreib das nur, weil auch nach einem Vorgespräch man möglicherweise merkt, dass die Rede des Pfarrers ein wenig hilflos klingt oder nicht passend auf den Verstorbenen.

Schöne Grüße
kernig

In der Regel hält der Pfarrer die Trauerrede, wenn Verstorbene Mitglied der Kirche waren (landeskirchlich unterschieden gibt es auch erweiterte Regelungen). Diese „Rede“ kostet natürlich nichts und es wäre gut gewesen, wenn der Friedhof einfach gesagt hätte: so, nun gehen Sie noch zum Pfarrer. Denn wenn der Friedhof die Trauerfeier einträgt, muß er ja eigentlich auch wissen, wer es macht. Hinweis: es ist möglich, dass der Pfarrer nicht zu jedem Termin kann, den der Friedhof oder Bestatter festlegt. Ich würde (sollte es auch, ja eigentlich müßte sogar…) auf das Pfarramt gehen und den Sterbefall melden und den Wunsch äußern (in der Regel rechnet man damit), dass der Pfarrer das macht. Der Pfarrer wird dann einen Termin vorschlagen für ein „Trauergespräch“, in dem die Trauerfeier vorbereitet wird. Er muß die Angehörigen nicht unbedingt kennen, wird aber im Gespräch so viel erfahren oder erspüren, dass er weiß, wie er mit guten Worten den Abschied leichter machen kann. Der Pfarrer kommt in der Regel ins Haus und auch das hilft, „atmosphärisch“ viel aufzunehmen und vertraut zu werden.

Diese „Rede“ kostet natürlich nichts

Das ist so nicht richtig. Man kann natürlich sagen, daß die Predigt bzw. der Gottesdienst an sich nichts kosten, sondern Verwaltung, Organist, Mesner, Kapelle… Aber es gibt definitiv Gemeinden, die eine Kasualgebühr für eine Beerdigung erheben. Dann kostet es natürlich etwas.

Gruß, Martinus…

Das war ja auch nicht gefragt. Kosten für die Dinge drumherum bezahlt man ja auch bei einer weltlichen Bestattung. Die Frage war nach dem Pfarrer, das andere hat ja wohl der Friedhof schon geklärt. Eine Kasualgebühr bzw. einfach eine Gebühr erheben Kirchgemeinden wie auch andere, die eine Bestattung ausrichten. Ums komplett zu machen: solche Gebühren zahlt man mancherorts auch für eine Taufe (wenn sie ausserhalb des Gottesdienstes stattfindet) und auch für eine Trauung.