Bekommt man juristische Probleme, wenn man eine Einkaufstüte voll Sand vom Strand mit nach Hause nimmt? Unser kleiner Sohn hat das ohne unser Wissen getan, wir wurden auf dem Parkplatz von anderen Urlaubern angesprochen und haben die Tüte auch sofort wieder ausgeleert; aber der rügende ‚Zeitzeuge‘ hat sich unser Autokennzeichen notiert und mit Anzeige gedroht. MvFG und vielen Dank im Voraus.
Hallo,
Ich kann nur sagen, dass es in bestimmten Urlaubsregionen geschützte durchaus(z.T. auch durch Poizei)Strände gibt, wo das Sandsammeln wegen Tiere aber auch wegen dem Sand selber wirklich verboten ist (auf Sizilien z.B. - da haben die Leute früher tütenweise rosafarbenen Sand für Aquarien mitgenommen…)
Wo genau haben Sie den Sand eingetütet ? Google hilft da evtl. unter der Orts-Angabe…
Wie es vom rechtlichen her aussieht kann ich leider nicht beantworten.
Viele Grüße !
Hallo!
Rechtssicher kann ich die Frage nicht beantworten. Grundsätzlich darf man keine größeren Mengen Sand einfach irgendwo mitnehmen. Würde dies jeder machen, gäbe es wohl bald so manchen Strand nicht mehr. Wenn jemand ein paar Muscheln und eine kleine Dose voll Sand als Urlaubserinnerung mitnimmt, sagt in der Regel keiner was. Es gibt aber auch Länder, die es generell verbieten, Sand, Steine oder ähnliches mitzunehmen und auszuführen, das kann dann schon zu ernsthaften Problemen bei der Ausreise führen und Strafen nach sich ziehen.
In Eurem Fall denke ich aber mal, ist es nicht so kritisch. Ihr habt den Sand wieder zurückgebracht, habt ihn nicht wirklich gestohlen, rechtlich gesehen hat Euer kl.Sohn höchstens(aus Unwissenheit) den Versuch unternommen.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass da noch etwas hinterherkommt. Vielleicht hat der „Zeitzeuge“ auch einfach gedacht Ihr seid dabei mehrere Tüten einfach wegzuschleppen um die z.B. für Eure Gartengestaltung zu verwenden, was natürlich nicht erlaubt ist.
Meines Wissens gibt es keine Probleme an normalen Stränden, aber in Naturschutzgebieten kann das schon Folgen haben, dort ist es strengstens verboten in irgend einer Art etwas mitzunehmen. Ich würde abwarten. Im Rechtsfall muss ja derjenige einen Beweis erbringen.
Ich hoffe Ihnen damit etwas geholfen zu haben, und verbleibe
mfG Manfred Schumacher