Hallo!
Wir möchten im Juli heiraten. Da wir nicht kirchlich heiraten möchten, dachten wir, wir könnten eine Open-Air-Hochzeit an dem Platz an dem das Event nach der Traung steigt, durchführen lassen. Das heisst, wir haben eine Gaststätte an einem romantischen Weiher gemietet. Wir würden es super schön finden wenn die ganze Hochzeitsgesellschaft anwesend sein könnte.
Nun meine Frage: Ist das in Deutschland überhaupt erlaubt. Ist man auf „gutWill“ des Standesbeamten angewiesen? Und… meine Tante ist Standesbeamtin (die will ich aber noch nicht fragen …weil…noch geheim)allerdings in einem anderen Bundesland. Könnte Sie die Trauung durchführen? hat man ein anrecht auf sowas?
Vielen dank für Eure Antworten !
Liebe Grüße,
Nicole