Travellerschecks - kann Ehefrau einlösen?

Hallo,

Folgende Situation:
es gibt div. Travellerschecks (US-Dollar), die bereits oben unterschrieben wurden (unten noch nicht gegengezeichnet). Kann die Ehefrau desjenigen, der unterschrieben hat, diese Schecks einlösen, also unten gegenzeichnen? Ein gemeinsames Konto ist vorhanden, Vollmacht für das Konto ist also keine notwendig.

Oder muß dennoch der Unterschreiber der Ehefrau eine Vollmacht für die Scheckeinreichung geben?

Gruß,
Christiane

eher nein
Hi,

das Problem ist, daß das Übereinstimmen der beiden Unterschriften für denjenigen, der den Scheck als Zahlungsmittel entgegennimmt, die Garantie dafür ist, daß sich der Scheck für ihn in klingende Münze verwandelt, also auch bezahlt wird.

Ob sich dieser Mensch von einer Vollmacht beeindrucken läßt, wage ich zu bezweifeln. Andererseits habe ich schon von Fällen gehört, wo sich der scheckempfänger um die zweite Unterschrift gekümmert hat und wahrscheinlich auch den Namenszug „Donald Duck“ akzepiert hätte.

Wirklich allgemeingültig kann Dir auf die Frage niemand antworten.

Gruß
Christian

es gibt div. Travellerschecks (US-Dollar), die bereits oben
unterschrieben wurden (unten noch nicht gegengezeichnet). Kann
die Ehefrau desjenigen, der unterschrieben hat, diese Schecks
einlösen, also unten gegenzeichnen? Ein gemeinsames Konto ist
vorhanden, Vollmacht für das Konto ist also keine notwendig.

Oder muß dennoch der Unterschreiber der Ehefrau eine Vollmacht
für die Scheckeinreichung geben?

Gruß,
Christiane

Hi Christian,

ich wußte, daß DU antwortest:wink: - auf einen Experten hier ist immer Verlaß!

Ich versteh das schon richtig, die Schecks sind bereits jetzt bare Münze? Also für die Schecks wurde schon mal Geld vom Konto abgebucht, ja? (Eigentlich klar, hab ja selbst oft Travellerschecks)

Was gibt’s jetzt für Möglichkeiten? (Scheint ziemlich viel Geld zu sein)

Der, der unterschrieben hat, ist körperlich nicht in der Lage (Krankenhaus) zur Bank zu gehen (aber geistig fit).

Viele Grüße,
Christiane

Hallo,

Ich versteh das schon richtig, die Schecks sind bereits jetzt
bare Münze? Also für die Schecks wurde schon mal Geld vom
Konto abgebucht, ja? (Eigentlich klar, hab ja selbst oft
Travellerschecks)

Aber eben erst, wenn sie in Gegenwart des Empfängers gegengezeichnet werden, das ist genau der Sinn der Sache. Ob du selbst als Empfänger auftreten kannst, weiß ich nicht, da kann Christian wahrscheinlich mehr sagen.

Was gibt’s jetzt für Möglichkeiten? (Scheint ziemlich viel
Geld zu sein)

Grundsätzlich hätte es dafür Reiseschecks gegeben, die von zwei Personen unterschrieben werden können,

Der, der unterschrieben hat, ist körperlich nicht in der Lage
(Krankenhaus) zur Bank zu gehen (aber geistig fit).

Frag doch einfach bei der Bank nach (am besten bei der ausstellenden, bei der du ja offensichtlich bekannt bist), ob (und wie) eine Vollmacht akzeptiert wird, schlimstenfalls verlangen sie, das sie ein Notar oder ein Gericht beglaubigt.

Cu Rene

Möglichkeit
Hallo Christiane,

die Frau kann Sie auf das gemeinsame Konto einreichen und dabei den Sachverhalt schildern.
Die Bank kann in so einem Fall für die fehlerhafte Gegenzeichnung garantieren. Wird Sie normalerweise auch machen. Besser gesagt hab ich auch schon gemacht :wink:
Barauszahlung wird allerdings normalerweise nicht vorgenommen. Wenn es um viel Geld geht hast du da eh den besseren Kurs der eventuelle Gebühren schnell toppt.

Und noch ne Info:

In der Zwischenzeit gibts von Amex übrigens auch Travellercheques wo beim Kauf 2 Personen zeichen können, für die Einlösung reicht die Gegenzeichnung einer der beiden Personen.

Gruß Ivo

Hallo,

Ich versteh das schon richtig, die Schecks sind bereits jetzt
bare Münze? Also für die Schecks wurde schon mal Geld vom
Konto abgebucht, ja? (Eigentlich klar, hab ja selbst oft
Travellerschecks)

Aber eben erst, wenn sie in Gegenwart des Empfängers
gegengezeichnet werden, das ist genau der Sinn der Sache. Ob
du selbst als Empfänger auftreten kannst, weiß ich nicht, da
kann Christian wahrscheinlich mehr sagen.

ja, das geht schon, aber das kommt quasi einer Rückgabe gleich, die Ivo schon vorgeschlagen hat. Ansonsten wird der Scheckbetrag abgebucht, wenn die Schecks gekauft werden. Das ist ja Sinn der Sache. Das ausgebende Institut hätte keinen Spaß daran, wenn die Schecks vorgelegt werden, wenn der Kunde längst pleite ist. Nein, die Schecks werden direkt dem Konto des Kunden belastet, wenn er sie kauft. Nur dadurch erreichen sie den Status des Bargeldersatzes. Was hätte ein Einzelhändler in Kuala Lumpur von der Annahme eines Travellercheques, wenn er sich nicht sicher sein könnte, daß der Scheck auch eingelöst wird? Und eben das kann das ausgebende Institut nur gewährleisten, wenn es den Scheckbetrag „unter Kontrolle“ hat, also dem Kundenkonto belastet hat.

Gruß
Christian

Und eben das kann das
ausgebende Institut nur gewährleisten, wenn es den
Scheckbetrag „unter Kontrolle“ hat, also dem Kundenkonto
belastet hat.

Hallo Christian,

ich finde du drückst das unglücklich aus.

Ich persönlich finde dass man den Verkauf von Reiseschecks am besten mit dem Verkauf von Sorten vergleichen kann.

Gruß Ivo

Im Krankenhaus unterschreiben

Der, der unterschrieben hat, ist körperlich nicht in der Lage
(Krankenhaus) zur Bank zu gehen (aber geistig fit).

Hallo Christiane,

nur für den Fall, daß Ihr zum Sachverhalt aneinander vorbei redet:

Der Kranke braucht auf keinen Fall zur Bank zu gehen, um die T-Schecks zu Geld zu machen. Er muß sie nur das zweite mal unterschreiben. Danach reichst DU (oder irgendwer) sie zur Einzahlung auf ein Girokonto ein. Fertig.

Falls der Kranke also noch schreiben kann, besteht überhaupt kein Grund für eine Vollmacht.

Wenn das mit dem Schreiben nicht geht und Du sagst, er ist geistig fit: Warum vereinbarst Du nicht in Gegenwart eines Zeugen mit ihm, daß er die Schecks wirklich auf Konto xy haben will und daß er Dich beauftragt, für ihn zu unterschreiben. Und dann paust Du seine Unterschrift auf den Scheck und reichst ihn auf das gemeinsame Konto xy ein. Das dürfte doch wohl die pragmatischste Lösung sein, auch wenn jetzt viele Antworten kommen, daß man das nicht dürfe.
GRuß Norbert

Nicht ganz richtig… zumindest in der Theorie
Hallo Norbert,

dies mag in der Praxis durchaus so handlebar sein. Wenn jeder beteiligte ein Auge zudrückt.

Es ist normalerweise explizit verlangt, dass die Unterschrift in Gegenwart der „cashing person“ erfolgt.

Aber für die Einreichung aufs gemeinsame Girokonto dürfte das was du vorschlägst nicht mal erforderlich sein.

Gruß Ivo

Hallo,

Es ist normalerweise explizit verlangt, dass die Unterschrift
in Gegenwart der „cashing person“ erfolgt.

Wer „darf“ den (in D) einen Reisescheck annehmen, und was macht man dann eigentlich damit? Bezahlt habe ich mit den Dingern selbst schon oft, aber die Gegenseite hatte mich bisher nie interessiert.

Cu Rene

Vielen Dank euch allen für die Antworten!
Zur Info:
Die Bank (Sparda) scheint’s selbst nicht zu wissen. Telefonisch ist keine „anständige“ Auskunft zu bekommen. Jedes Mal, wenn ich anrufe, werd ich zig mal weiterverbunden, bis ich wieder beim ersten lande. Ich werd’s persönlich nach den Feiertagen versuchen.

Nochmals Danke!

Gruß,
Christiane

Hallo Rene,

es ist wirklich alles ganz einfach, deshalb verstehe ich auch die Problematisierung in den Antworten nicht:

  1. Jeder kann einen Reisescheck annehmen.
  2. Dieser Jeder achtet normalerweise darauf, daß der Scheck in seiner Gegenwart zum zweiten mal unterzeichnet wird und vergleicht die Unterschriften, bevor er seine Ware rausrückt. Dadurch wird verhindert, daß bei einem gestohlenen Scheck ein Taschendieb die Unterschrift zu Hause kopiert oder abpaust.
  3. Diesen Scheck reicht Jeder bei seiner Bank zur Gutschrift auf sein Konto ein. Die Gutschrift erfolgt sofort, denn Reiseschecks sind garantiert, da sie ja vom Aussteller beim Kauf bereits vorbezahlt worden sind.
  4. Ende der Geschichte. War doch ganz einfach oder?
    Gruß Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kleine aber wesentliche Korrektur

  1. Diesen Scheck reicht Jeder bei seiner Bank zur Gutschrift
    auf sein Konto ein. Die Gutschrift erfolgt sofort, denn
    Reiseschecks sind garantiert,

Oder wegen Diebstahls oder sonstigem Verlust inzwischen gesperrt.

Da man als Käufer bei Vorlage der Kaufquittung in diesem Fall Ersatz erhält (was die Reiseschecks ja so sicher macht), wäre das ausstellende Institut bescheuert, wenn es „den gleichen Scheck“ zweimal bezahlen würde.

Und genau das ist der Grund, warum man als derjenige, der den Scheck annimmt, ein Riesenidiot ist, wenn man einen Scheck annimmt, der NICHT zwei gleiche Unterschriften trägt.

Denn nur dann - wenn er eben zwei gleiche Unterschriften trägt - hat man die Gewähr, daß man auch sein Geld bekommt.

Gruß
Christian

Und die Kosten??? (owT)