Trennung

Folgende Situation:

Eine alleinerziehende Mutter ist vor 4 Wochen in ein mit ihrem Partner zusammen gemietetes Reihenhaus gezogen. Nach 3 Wochen zieht der Partner nach einem Streit zu seiner Mutter mit den Worten: er ist der Meinung es klappt nicht, er würde Zeit zum Nachdenken brauchen, ob er das Ganze noch kann und will. Sie gibt ihm die Zeit, es vergeht eine Woche, in der sie sich auch dreimal abends getroffen haben und geredet haben. Sie versucht ihn zu überzeugen, nicht alles gleich wegzuschmeissen, sondern es mit ihr zusammen weiter zu versuchen. Nachdem er zweimal einen Tag Verlängerung zum Nachdenken bekommen hat (und Worte wie: dann überzeuge mich doch! benutzt hat)kam er dann aber doch zu dem Schluß es ginge nicht mehr und wäre auch hauptsächlich ihr Verschulden. Er fühlt sich im Recht, sie hätte ja dafür sorgen können, dass er sich wohl fühlt…

Fakt ist, sie hat in dieses Haus sehr viel Geld gesteckt, ihr Auto verkauft, weil er eins hat und die Hälfte des Erlöses in Farben etc investiert, hat Möbel teilweise weggeschmissen und verkauft für wenig Geld, weil man sich gemeinsam neue Möbel angeschafft hat und nun lässt er sie so sitzen (was er nicht als solches sieht). Sie muss zumindest die 3 Monate bis die Kündigung rechtswirksam ist ja noch im Haus wohnen bleiben. Er hat noch sämtliche Schlüssel für das Haus, Garage etc. Nach sehr langem Hin und Her hat er sich bereit erklärt einen geforderten Betrag der Miete noch zu zahlen bis er aus dem Vertrag raus ist.

Nun will er natürlich den größten Teil der Möbel haben (er ist halt Hauptverdiener und hat auch an allem mehr Anteil bezahlt, Kaufvertrag läuft allerdings nur auf ihren Namen und er hat keinen Beleg, dass er etwas bezahlt hat) und auch die Schlüssel erst abgeben, wenn er aus dem Mietvertrag ist. Sie überlegt, das Schloß austauschen und ihm für das Holen seiner Sachen Termine mit ihr anzubieten, zu denen sie dann auch anwesend sein sollte. Trotz Trennung und gemeinsamen Mietvertrag geht sie davon aus, dass es ihr Recht ist, ihre Privatssphäre zu schützen und sich davor zu schützen, dass einfach Gegenstände abtransportiert werden, über die es noch keine Einigung gibt.

Die Hauskündigung hat sie mit unterschrieben, sie ist heute eingegangen also zum 01.06.07 rechtsgültig. Für die Zeit hat er sich zumindest verpflichtet auch einen geringen Teil an Verbrauchskosten bis auf Wasser zu beteiligen. Sie möchte nun den Mietvertrag weiter alleine übernehmen und mit Hilfe eines Untermieters die finanzielle Belastung packen. Darf der Vermieter einen Untermieter ablehnen?

Gibt es auch für nichtverheiratete Partner sowas wie einen Zugewinnausgleich oder Ähnliches für gemeinsam angeschaffte Möbel etc., auch wenn einer einen größeren Anteil als der andere bezahlt hat?

Nur ein paar HInweise:

Nun will er natürlich den größten Teil der Möbel haben (er ist
halt Hauptverdiener und hat auch an allem mehr Anteil bezahlt,
Kaufvertrag läuft allerdings nur auf ihren Namen und er hat
keinen Beleg, dass er etwas bezahlt hat)

Schwierig. Faktisch ist er natürlich im Recht, allein das Nachweisproblem
ist ein schwieriges… Ist dann i.w. die Frage, ob seine Zahlungen nicht
doch irgendwie nachweisbar sind (immerhin, wenn sie behauptet, das
alles selbst gekauft zu haben, muss sie ja irgendwoher auch das nötige
Geld haben - wenn das nicht passt…), und wie sehr sie evtl. niederen
Rache- und Abzockegelüsten folgt.

die Schlüssel erst abgeben, wenn er aus dem Mietvertrag ist.

Sein gutes Recht - er zahlt Miete, also ist’s auch (mit) seine Wohung.

Sie überlegt, das Schloß austauschen und ihm für das Holen seiner
Sachen Termine mit ihr anzubieten, zu denen sie dann auch
anwesend sein sollte. Trotz Trennung und gemeinsamen
Mietvertrag geht sie davon aus, dass es ihr Recht ist, ihre
Privatssphäre zu schützen und sich davor zu schützen, dass
einfach Gegenstände abtransportiert werden, über die es noch
keine Einigung gibt.

Das nennt man „Selbstjustiz“. Die Meinung „Er muss Zugang haben, um regelmäßig kontrollieren zu können, dass seine Ex seine Sachen nicht heimlich verkloppt“ wäre genauso gültig - und nun? Nein, das mit dem Aussperren funktioniert nicht, erst recht nicht, wenn er mit gültigem Mietvertrag und ggf. sogar Meldeadresse dort versorgt ist. Holt er halt n Schlüsseldienst, der ihm dann ohne Murren und zurecht aufmacht. Die Kosten gehen dann natürlich zulasten der Dame.

Darf der Vermieter einen Untermieter ablehnen?

Das steht im Mietvertrag.

Gibt es auch für nichtverheiratete Partner sowas wie einen
Zugewinnausgleich oder Ähnliches für gemeinsam angeschaffte
Möbel etc., auch wenn einer einen größeren Anteil als der
andere bezahlt hat?

Nein. Zugewinn und Gütergemeinschaft gibt’s von Gesetzes wegen nur bei Ehen und Lebenspartnerschaften nach LPartG.

Bitte beachte: Um es genau zu wissen, musst Du einen Rechtsanwalt fragen. Hier im Forum ist Rechtsberatung verboten, und keiner kann und will irgendeine Garantie übernehmen.

Gruß,

Malte

Hallo!

Die Anwalt von Malte ist ja schon ziemlich ausführlich gewesen.

Was die Untervermietung angeht so ist die durch den Vermieter zu gestatten, wenn keine Gründe vorliegen, die eine Ablehnung rechtfertigen, sei es aufgrund der Wohnsituation (zu klein), sei es aufgrund der Person des Untermieters (Drogendealer mit drei Kampfhunden, der Frauen aus Thailand nach Deutschland verschifft). Meiner Meinung nach dürfte ein Ausschluss der Untervermietung im Mietvertrag egal sein, weil ein solcher Ausschluss nach § 553 III BGB unwirksam ist. Wenn genug Platz vorhanden ist, was ich bei einem Reihenhaus schon denke und keine besonderen Gründe in der Person des Untermieters liegen, sehe ich da keine Probleme. Natürlich muss man dran denken, sich das dennoch vom Vermieter erlauben zu lassen.

Eine Art Zugewinnausgleich gibt es nicht, wie Malte schon richtig gesagt hatte.

Was den Rest angeht ist Maltes Antwort auch meine Ansicht. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man seine Möbel vorher verschrottet hat um Platz zu schaffen und die neuen Möbel nun abliefern soll. Einen Schadensersatzanspruch aus Vertrag sehe ich hier aber nicht, weil sich in einem solchen höchstpersönlichen Bereich normalerweise nicht konstruieren lässt, man habe nun einen Vertrag geschlossen der das Zusammenleben zum Inhalt hatte oder ähnliches.

Wenn die Frau die Möbel „offziell gekauft“ hat sind Ihr die Möbel wohl auch übereignet worden…das ist aber nicht zu Ende gedacht. Und selbst wenn sie Eigntümerin der Möbel geworden ist kann man sich fragen, ob sie nicht ausgleichspflichtig wäre, weil der Mann die Verbindlichkeiten aus den Kaufverträgen erfüllt hat…auch das ist alles nur so eine Idee.

Mir fehlt die Kompetenz um hier eine umfassende Antwort zu geben. Aber so sind ja schon einige Anregungen da. Im Ernstfall, um sicherzugehen, würde ich mich wie Malte schon sagte an einen Rechtsanwalt wenden. Eine Beratung kostet nicht die Welt.

Gruß,

Florian.