Trennung

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin neu hier und habe eine frage … ich bin seit 18.12.2010 verheiratet bin am 19 märz 2010 in sein haus eingezogen jetzt ist alles kaputt es geht nicht mehr … ich habe mein geschäft aufgegeben das ich in nrw hatte da ich nach baden württemberg zu ihm gezogen bin … also habe ich bisher auch nicht gearbeitet…
meine frage ist wie schnell kann er mich aus seinem haus rausschmeissen ??? noch anzumerken ich habe eine 12 tochter aus erster Ehe …
würde mich über eine sachgemäße antwort riesig freuen bin ein bisschen am ende … bin fremd hier in diesem bundesland und weiß wirklich nicht weiter ??? vielen lieben dank

Hallo,

Schade das es mit eurer ehe so schnell den Bach runtergegangen ist. Wenn er ein halbwegs vernünftiger Mensch ist, wird er dich erstmal eine Wohnung suchen lassen. Rausschmeissen kann er dich theoretisch, aber ethisch gesehen sollte er abwarten bis du eine Wohnung hast.

Seit wann hat er denn das Haus? Hat er das Haus während der ehe gekauft, hast du zugewinnansprüvhe. Wenn er das Haus geerbt hat oder schon vorher hatte wirst du nichts abbekommen. Wenn er Arbeit hat und du Hausfrau bist, bestehen auf jeden Fall Unterhaltsansprüche an ihn. Du müsstest ihn allerdings verklagen. Sofern deine Tochter dann bei dir wohnt, muss er für sie bis zum abschluss ihrer Ausbildung Alimente zahlen.

Wenn du bei deinen Eltern und Freunden im alten Bundesland dich besser aufgehoben fühlst, würde ich überlegen dorthin zurückzukehren. Das Kind sollte bei dem Elternteil wohnen mit dem es den besten Draht hat und Zeit für es hat. Für das Kind ist es immer sehr schwer. Sei da ehrlich zu dir selbst wenn sie lieber beim Vater ist. Auf jeden Fall muss den Kind gestattet sein regelmäßig beide Eltern zu besuchen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Lass den Kopf nicht hängen. Es gibt Gesetze die Menschen bei sowas schützen.

Liebe grüße aus Wiesbaden

hallo vielen dank für die antwort also nochmal zum richtig verstehen … ich habe ihn kennengelernt und bin von nrw nach badenwürttemberg gezogen in sein haus das er gebaut hat … meine tochter 12 jahre ist aus erster ehe also nicht seins obwohl sie den namen angenommen hat …aber nicht adoptiert …ich frage nun da ich nur hausfrau bin und kein einkommen habe kann er mich und meine tochter auf die strasse setzten …es wird schwer für mich werden eine wohnung zu finden da ich nicht am arbeiten bin ???

Hallo Honigienchen40

im momment kann ich dir leider nix näheres dazu sagen
werde aber die tage mal fallbeispiele zusammentragen
um die eine genaue antwort zu geben deswegen bitte ich um ein wenig geduld
bis dahin lass den kopf nicht hänge auch bei dir wird die sonne wieder scheinen

mfg sani87

Hallo,

nun wirklich weiterhelfen kann ich Dir bei Deiner Frage nicht.
Hast Du mal gegoggelt? Evtl. findest Du ein paar Antworten im www hierzu.
Ansonsten kann ich Dir da nicht weierhelfen außer das Du einen Anwalt bzw. auch mal einen Mieterverein dazu befragst.
Ist sehr schade das Eure Ehe so schnell kaputt ging. Kopf hoch, die Hürde ist sicher zu meistern.
Beste Grüße

Hallo, da kann ich leider nicht helfen.
Mein Spezialgebiet ist die Vorsorgvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Hallo liebe Ratsuchende,
leider kann ich ihnen zu diesem Thema keine Auskuft geben.
Pumkin

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin neu hier und habe eine frage … ich bin seit
18.12.2010 verheiratet bin am 19 märz 2010 in sein haus
eingezogen jetzt ist alles kaputt

Hallo,honigienchen40,
sicher bin ich nicht,ich glaube aber, dass er dich bis zur scheidung nicht rausschmeißen kann und auch für dich aufkommen muss.
am besten kann dir ein scheidungsanwalt helfen.wenn du kein einkommen und keinen reichtum besitzt,gibt es prozesskostenhilfe und die scheidung kostet dann 10,00€(war bei mir in berlin so).es tut mir so leid für euch und ich wünsche dir die kraft, die du brauchst.alles gute, Wed

Antrag auf Nutzungsrecht der Ehewohnung stellen
Das Trennungsjahr ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Man kann das Trennungsjahr auch in der gemeinsamen Wohnung absolvieren, aber nur unter der Bedingung, dass „Tisch und Bett“ getrennt werden. Die Wohnung muss dazu so aufgeteilt werden, dass getrennte Lebensbereiche entstehen. Nur dan wird das Trennungsjahr anerkannt ( Informationsquelle:http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…Kannst) Du Dich mit ihm auf diese Lösung verständigen? Wenn Dein noch-Ehemann damit nicht einverstanden sein sollte, dann kannst Du beim Familiengericht eine vorläufige Zuweisung der Ehe-Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens(als einstweiligen Anordnung)beantragen. Folgende Gründe für eine vorläufige Zuweisung der Ehewohnung an Dich und das Kind werden anerkannt: 1. Das getrennt-Leben unter einem Dach ist nicht zumutbar, z.B. weil Dein Ex gewalttätig ist oder trinkt 2. Deinem Kind ist Auszug nachweislich nicht zumutbar. Dann müsste er ausziehen.
Sollte beides nicht zutreffen und ein Trennungsjahr im gleichen Haus nicht möglich sein, bleibt Dir rechtlich gesehen nur noch der Auszug. In diesem Fall ist es oftmals ratsam, einen Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen zu beantragen sowie Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren anzustreben. In jedem Fall solltest Du Dich jedoch so bald wie möglich mit einer Anwältin oder einem Anwalt in Verbindung setzen. Über die Kosten kann ich im einzelnen keine genaue Auskunft geben, Kostenrechner für Scheidungsverfahren findest Du meistens auf den Internet-Seiten der jeweiligen Kanzlei.