Der Mann hat eine Lebensversicherung auf seiem Namen die Frau ist als mitversicherte person eingetragen.Jetzt hat sich seine Frau von ihm getrennt und er will die Versicherung kündigen .Muß er seiner Frau von dem Betrag etwas zukommen lassen oder nicht ?Falls ja,viewiel steht der Frau zu?
Hallo
Der Mann hat eine Lebensversicherung auf seiem Namen die Frau
ist als mitversicherte person eingetragen.
schön
Jetzt hat sich seine Frau von ihm getrennt und er will die
Versicherung kündigen .Muß er seiner Frau von dem
Betrag etwas zukommen lassen oder nicht ?
Getrennt oder geschieden? Trennung mit Vertrag oder ohne ?
Hat sie die Beiträge mit einbezahlt ? Habt ihr Gütertrennung / Zugewinngemeinschat / Gütertrennung vereinbart ? Wart ihr verheiratet ? was steht im Scheidungsurteil ?
Falls ja,viewiel steht der Frau zu?
… prozentual der Anteil, den sie mit eingezahlt hat - bei 50% also die Hälfte, hat sie nichts einbezahlt nichts und falls sie alle Beiträge geleistet hat : alles … würd ich mal sagen - es sei denn sie hat ebenfalls eine in relativ identischer Höhe, dann könntet ihr drüber reden ob nicht jeder seines behält…
Gruß H.
Hi hans,
Der Mann hat eine Lebensversicherung auf seiem Namen die Frau ist als mitversicherte person eingetragen.
Bist Du ganz sicher? Solche Versicherungen sind sehr ungewöhnlich - normalerweise ist eine Person versichert, eine oder mehrere andere werden als Begünstigte eingetragen.
Jetzt hat sich seine Frau von ihm getrennt und er will die Versicherung kündigen
.Muß er seiner Frau von dem Betrag etwas zukommen lassen oder nicht ?
Ja, muss er, weil die Versicherung vom Familieneinkommen bezahlt wurde. Nebenbei gesagt: Mit der vorzeitigen Kündigung schadet er allen Beteiligten, weil der sogenannte „Rückkaufwert“ je nach Laufzeit erbärmlich ausfällt.
Falls ja,viewiel steht der Frau zu?
Das lässt sich ohne Kenntnis der Umstände nicht beantworten.
Gruß Ralf