Trennung, Alg-II-Antrag?, Neue Wohnung?

Hallo Ihr Lieben,

Folgender Fall:

Sie (29) seit fast 3½ Jahren mit ihm (31) verheiratet, ohne Kinder, möchte jetzt die Trennung. Der Gründe gibt es viele, und auch von seiner Seite besteht das Interesse, getrennte Wege zu gehen.

Ausgangssituation:
Beide haben vor 2 Jahren ein EFH gekauft, an dem noch 8 Jahre abzubezahlen sind. Er hat einen Vollzeitjob und verdient angemessen. Sie hingegen ist arbeitslos gemeldet, aber ohne Bezüge, erhält also keine finanzielle Unterstützung vom Amt. (Kommt daher, dass sie kein volles Jahr gearbeitet hat, um wieder einen Anspruch Arbeitslosengeld zu erwirken – ihr fehlen drei Monate zum vollen Jahr.) Beide haben schon einmal versucht, für sie Alg II zu beantragen, aber dafür verdient er ganz knapp zu viel, und beide haben ja das Haus gekauft.
Sie ist aktiv auf Jobsuche, leider erfolglos, da sie verheiratet und mit knapp 30 Jahren in einem sehr gebärfreudigen Alter ist und viele Firmen davor zurückschrecken. (Wurde ihr mehrmals so ins Gesicht gesagt.)
In ihrem Haus ist für eine komplette räumliche Trennung kein Platz, da sie den Dachboden gerade ausbauen und somit nur 3 Zimmer im EG zur Verfügung haben. Er würde gerne im Haus wohnen bleiben und sie gerne in eine eigene kleine Wohnung ziehen. (Nur ca. 15 Minuten von hier fort, in der nächstgrößeren Stadt.) Wäre dann ihre allererste. Sie ist vor fast 10 Jahren von ihren Eltern gleich zu ihm gezogen. Eine eigene Wohnung wäre sicher auch für sie mal eine ganz tolle Erfahrung.

Nun die Frage:
Kann sie bei einer Trennung finanzielle Hilfe oder gar Alg II, eine Wohnung und/oder Umzugskosten beantragen?

Er wäre wahrscheinlich ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet, da sie ja arbeitslos ist, aber nach Abzug der Rate fürs Haus, den Versicherungen und den Lebenshaltungskosten bleibt ihm gerade mal selber das Nötigste zum Leben. (Haben beide schon ausgerechnet.)

Wie also kann sie sich von ihrem Mann trennen, ohne ihre Eltern für Miete/Nebenkosten und Lebensunterhalt anhauen zu müssen (was diese nicht leisten könnten, weil sie ebenfalls mit an dem Haus abbezahlen) und ohne ihren Mann in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen oder gar das Haus verkaufen zu müssen?

Irgendwie muss das doch gehen; man kann doch nicht von ihr verlangen, bei ihm wohnen zu bleiben, bis sie vielleicht doch durch Zufall mal einen Vollzeitjob bekommt und sich damit selbst eine Wohnung leisten könnte?!

Sie ist total ratlos und verwirrt und braucht Hilfe. Eine Trennung ist nichts Schönes, vor allem bei so vielen Ängsten vor den finanziellen Auswirkungen.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

Lady_Midnight

Hallo

(Kommt daher, dass sie kein volles Jahr gearbeitet hat, um wieder einen Anspruch Arbeitslosengeld zu erwirken – ihr fehlen drei Monate zum vollen Jahr.)

Kann sie nicht versuchen, wenigstens noch diese 3 Monate zu arbeiten? Vielleicht einen befristeten Job, irgendwas? -

Nun die Frage:
Kann sie bei einer Trennung finanzielle Hilfe oder gar Alg II, eine Wohnung und/oder Umzugskosten beantragen?

Beantragen kann sie es natürlich, aber ob sie es kriegt, ist eine andere Frage. Um diese zu beantworten, müsste wohl erstmal geklärt werden, inwiefern der Ehemann unterhaltspflichtig ist für sie, und was mit dem Haus ist (ob er es ggf. verkaufen muss, um ihr Unterhalt zahlen zu können).

Er wäre wahrscheinlich ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet, da sie ja arbeitslos ist, aber nach Abzug der Rate fürs Haus, den Versicherungen und den Lebenshaltungskosten bleibt ihm gerade mal selber das Nötigste zum Leben. (Haben beide schon ausgerechnet.)

Es ist aber die Frage, ob das anerkannt wird, dass er ja nicht zahlen kann, weil er sein Haus bezahlen muss. Ich bezweifle es etwas.

Wohneigentum bis zu einer gewissen Größe, in dem man selber wohnt, muss ja nicht veräußert werden - um Alg II zu bekommen. Wie es in dieser Hinsicht allerdings für den Unterhaltspflichtigen aussieht, da habe ich keine Ahnung. Das weiß wahrscheinlich auch das Alg-II-Amt nicht. Da sind die Familiengerichte für zuständig und nicht das Sozialgericht. Frag am besten noch mal unter ‚Allgemeine Rechtsfragen‘, vielleicht weiß da jemand was. Da müsstest du aber auch noch mitteilen, ob sie Gütertrennung haben oder nicht. Man müsste ja doch genau wissen, wem das Haus eigentlich gehört.

Wie also kann sie sich von ihrem Mann trennen, ohne ihre Eltern für Miete/Nebenkosten und Lebensunterhalt anhauen zu müssen (was diese nicht leisten könnten, weil sie ebenfalls mit an dem Haus abbezahlen) und ohne ihren Mann in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen oder gar das Haus verkaufen zu müssen?

Wenn sie ca. 300 Euro Einkommen (Unterhalt oder 400-Euro-Job) oder mehr hätte, dann könnte sie höchstwahrscheinlich Wohngeld bekommen.

Oder sie bleibt im Haus, und er nimmt sich eine Wohnung. Allerdings müsste man dann wieder feststellen, was mit den Raten ist, und ob man - wenn mal alles fertig ist, Zimmer untervermietet werden müssen etc.

Es ist anscheinend ein nicht ganz einfacher Fall.

Viele Grüße

Hallo

(Kommt daher, dass sie kein volles Jahr gearbeitet hat, um wieder einen Anspruch Arbeitslosengeld zu erwirken – ihr fehlen drei Monate zum vollen Jahr.)

Kann sie nicht versuchen, wenigstens noch diese 3 Monate zu
arbeiten? Vielleicht einen befristeten Job, irgendwas? -

Versucht sie schon verzweifelt. Im Moment nix zu machen.
Kein Erfolg bei Anzeigen und sogar nicht einmal bei Zeitarbeitsfirmen.

Nun die Frage:
Kann sie bei einer Trennung finanzielle Hilfe oder gar Alg II, eine Wohnung und/oder Umzugskosten beantragen?

Beantragen kann sie es natürlich, aber ob sie es kriegt, ist
eine andere Frage. Um diese zu beantworten, müsste wohl
erstmal geklärt werden, inwiefern der Ehemann
unterhaltspflichtig ist für sie, und was mit dem Haus ist (ob
er es ggf. verkaufen muss, um ihr Unterhalt zahlen zu können).

Gut, das müßte dann wohl erstmal festgestellt werden.
Sie wird sich drum kümmern!

Er wäre wahrscheinlich ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet, da sie ja arbeitslos ist, aber nach Abzug der Rate fürs Haus, den Versicherungen und den Lebenshaltungskosten bleibt ihm gerade mal selber das Nötigste zum Leben. (Haben beide schon ausgerechnet.)

Es ist aber die Frage, ob das anerkannt wird, dass er ja nicht
zahlen kann, weil er sein Haus bezahlen muss. Ich bezweifle es
etwas.

Aber es kann doch nicht sein, dass man nur wegen einer Trennung ihm die Grundlage für sein Leben einfach weg nehmen kann. Dann müßte Sie ja noch 8 Jahre mit ihm aushalten bis das Haus abbezahlt ist. Das ist ein Unding!

Wohneigentum bis zu einer gewissen Größe, in dem man selber
wohnt, muss ja nicht veräußert werden - um Alg II zu bekommen.
Wie es in dieser Hinsicht allerdings für den
Unterhaltspflichtigen aussieht, da habe ich keine Ahnung. Das
weiß wahrscheinlich auch das Alg-II-Amt nicht. Da sind die
Familiengerichte für zuständig und nicht das Sozialgericht.
Frag am besten noch mal unter ‚Allgemeine Rechtsfragen‘,
vielleicht weiß da jemand was. Da müsstest du aber auch noch
mitteilen, ob sie Gütertrennung haben oder nicht. Man müsste
ja doch genau wissen, wem das Haus eigentlich gehört.

Das Haus gehört zu 1/4 jeweils Ihm, Ihr, Ihrer Mutter und Ihrem Vater.
So steht es im Grundbuch! Frage wird weitergeleitet ans ‚Allgemeine Rechtsfragen Board‘ Danke für den Hinweis.

Wie also kann sie sich von ihrem Mann trennen, ohne ihre Eltern für Miete/Nebenkosten und Lebensunterhalt anhauen zu müssen (was diese nicht leisten könnten, weil sie ebenfalls mit an dem Haus abbezahlen) und ohne ihren Mann in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen oder gar das Haus verkaufen zu müssen?

Wenn sie ca. 300 Euro Einkommen (Unterhalt oder 400-Euro-Job)
oder mehr hätte, dann könnte sie höchstwahrscheinlich Wohngeld
bekommen.

Sie wird gleich am Montag einen Gesprächstermin beim Amt vereinbaren und einen Antrag stellen.

Oder sie bleibt im Haus, und er nimmt sich eine Wohnung.
Allerdings müsste man dann wieder feststellen, was mit den
Raten ist, und ob man - wenn mal alles fertig ist, Zimmer
untervermietet werden müssen etc.

Das möchten beide nicht, sie möchte gern eine eigene Wohnung in einem anderen Ort und er möchte das Haus behalten.

Es ist anscheinend ein nicht ganz einfacher Fall.

Jap auch nach stundenlangem Suchen im Internet hat sie keinen vergleichbaren Fall gefunden und wußte sich jetzt nicht anders zu helfen, als hier nachzufragen.

Viele Grüße

Herzlichen Dank für die Antwort.
Viele Grüße zurück!

Hallo

Vielleicht einen befristeten Job, irgendwas? -

Versucht sie schon verzweifelt. Im Moment nix zu machen.
Kein Erfolg bei Anzeigen und sogar nicht einmal bei Zeitarbeitsfirmen.

Ich meine, nicht in ihrem Beruf. Ich meine wirklich irgendwas. Allerdings sollte sie drauf achten, dass das dann wirklich befristet ist, sonst muss sie das immer weitermachen.
Sie könnte sich auch mal erkundigen, ob es noch Qualifizierungsmaßnahmen von der Arbeitsagentur für arbeitssuchende Menschen ohne Leistungsanspruch gibt, und wenn ja, ob die als Arbeit gelten.

Aber es kann doch nicht sein, dass man nur wegen einer Trennung ihm die Grundlage für sein Leben einfach weg nehmen kann.

Ich kenne Leute, die wegen einer Scheidung tatsächlich verarmt sind. Die hatten allerdings außerdem noch Kinder, und haben sich nicht friedlich getrennt (teure Rechtsanwälte wurden viel von ihnen beschäftigt). Also, ich weiß nicht genau, ob das wirklich nicht sein kann.

Dann müßte Sie ja noch 8 Jahre mit ihm aushalten bis das Haus abbezahlt ist.

Oder bis sie einen Job hat …

Frage wird weitergeleitet ans ‚Allgemeine Rechtsfragen Board‘

Gut!

Wenn sie ca. 300 Euro Einkommen (Unterhalt oder 400-Euro-Job) oder mehr hätte, dann könnte sie höchstwahrscheinlich Wohngeld bekommen.

Sie wird gleich am Montag einen Gesprächstermin beim Amt vereinbaren und einen Antrag stellen.

Das richtige Amt wäre hier die Wohngeldstelle. Allerdings würde sie im Moment noch mit ihrem Mann gemeinsam veranlagt, solange sie noch zusammen wohnen. Aber das können sie ja auch ruhig mal versuchen. Bei Wohneigentum heißt das Lastenzuschuss o.ä.

Viele Grüße