Hallo Forum, liebe Wissenden,
folgend gearteter Fall: (Vorsicht, viel Text)
Pärchen, gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft, vier Jahre zusammen.
Partner A offenbart Partner B, das Ende der Beziehung und bittet um schnellstmöglichen Auszug, da Partner C schon auf der Matte steht.
Partner B war vor Beginn dieser Beziehung der alleinige
Wohnungsinhaber und Vertragsnehmer gegenüber den Versorgern.(z.B.Energie, Telefon) Mittlerweile aber zumindest im Mietvertrag stehen beide drin.
Partner B momentan in einer Umschulungsmassnahme, hat die Möglichkeit seinen Praktikumsbetrieb um Versetzung in andere Stadt zu bitten, auch aus dem Grund, da dort bezogen auf seine Zielausbildung bessere Chancen bestehen einen festen Job zu bekommen.
Soviel zum Grundfall.
Nun die Fragen:
Partner B muss sich ja nun aus der Bedarfsgemeinschaft abmelden, mit Verweis auf die Unzumutbarkeit, weiterhin in der bisherigen gemeinsamen Wohnung zu verbleiben, richtig?
Weiterhin muss B sich um einen eigenen Antrag auf ALG II bemühen und auf den evtl. Umzug mit Suche nach neuer Wohnung verweisen, damit evtl. auflaufende Kosten im Vorfeld genehmigt werden?
Nun wäre eine weitere Frage, ob B darauf hoffen kann dass er mindestens die neue
Wohnung nebst Nebenkosten und Kaution in der neuen entfernten Stadt finanziert bekommt? (maximal 45m² bei maximal 450 Euro warm, so wurde der aktuelle Satz am bisherigen Wohnort ermittelt, gewünschte Zielwohnung liegt auch in dem Satz)
Wieviele vakante Wohnungsangebote, muss B der ARGE benennen.
Weiter zum Sachverhalt, B befindet sich wie gesagt in der Umschulung und bezieht hierfür noch bis Ende Februar Fahrgeld, darüber hinaus sieht die momentane Lage so aus, dass die Ausbildung(wenn man einen Wechsel der Bildungseinrichtung vermeidet) nur am bisherigen Standort zu Ende gebracht werden kann.(voraussichtliche restliche Schulzeit mit Prüfung= insgesamt 8 Werktage)
Frage hierzu: Wird die ARGE des Zielortes die dann erhöhten Fahrtkosten für den Rest der Zeit mit übernehmen, da sonst die Arbeitsaufnahme gefährdet ist, oder kann es hier ggf. Probleme geben? Auch interessant wäre es zu wissen, ob eventuelle Übernachtungskosten geltend gemacht werden können, und wie hierfür die Voraussetzungen aussehen müssen. (Nebeninfo: die Fahrtstrecke vom neuen Ort zur Schule wären dann 170km einfache Strecke) Eine eventuelle Übernachtungsmöglichkeit von Privat wäre jedoch auch vorhanden, sodass auch geringe, bzw. gar keine Übernachtungskosten anfallen sollten.
Ich hoffe, bis hierhin habe ich den Fall umfassend und transparent erklärt, sollten noch Fragen bestehen, so werde ich die Antworten nachreichen.
Vielen Dank für eure Mühen im Voraus.
Wissbegieriger Kerl