Der Vater und das Kind haben ja aller Voraussicht nach ein Umgangsrecht miteinander, auch wenn es noch nicht genau geregelt ist.
Ähnliche, allerdings viel krassere Fälle (bei denen das Umgangsrecht aber wohl geregelt war) wurden schon mal vor längerer Zeit öfters besprochen, und es ist immer dabei herausgekommen, dass derjenige, der das Umgangsrecht hat, in seiner Zeit so ziemlich machen kann was er will, sofern das natürlich nicht eindeutig dem Kindeswohl widerspricht oder irgendwie ungesetzlich ist. - Ich kann mich an einen Vater erinnern, der zwar immer auf sein Umgangrecht bestand, das Kind in der Zeit aber immer bei seiner Mutter (also der Oma) abgab, und das durfte der.
Es ist eigentlich logisch, dass er das darf, denn sonst dürfte die Mutter ja auch das Kind nicht in den Kindergarten schicken, wenn das Kind bei ihr ist. -
PS: Damals gab es noch ziemlich viele richtige Experten hier.
PPS: Der hier zur Diskussion stehende Vater scheint doch noch sehr verträglich zu sein.