Hallo! Eine Freundin von mir hat sich frisch von Ihrem Lebensgefaehrten getrennt. Der gemeinsame Sohn (4 Jahre alt) lebt bei ihr und sie hat auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht. Der Vater hat den Sohn jede Woche von Freitag bis Samstag bei sich. Nun ist es so, dass die Mutter ihm gesagt hat, er moechte das Kind bitte nur bei ihm übernachten lassen und nicht mit ihm bei Freunden, etc… In den Ferien war der Sohn für 2 Wochen beim Vater und durfte auch im Hotel übernachten. Nach der letzten Übernachtung beim Vater erzaehlte der Sohn dann seiner Mutter, er hat mit Papa bei der „Nachbarin“ geschlafen. Im Gespräch mit dem Vater kam dann heraus, dass das seine neue Freundin ist, die im gleichen Haus wohnt, wie der Vater. Und er meinte, da es ja das gleiche Haus waere, ist das ja bei ihm Zuhause…
Meine Freundin möchte gerne das Kind schützen, damit es sich langsam an die neue Situation gewöhnt und nicht, dass es mit dem Vater mal hier und mal dort übernachtet. Kennt sich jemand aus, wie hier die Rechtslage ist und ob meine Freundin dem Vater das verbieten kann, zum Schutzes des Kindes. Es ist NICHT so, dass meine Freundin sich für irgendwas rächen möchte, aber dem Kleinen macht die Trennung zu schaffen und sie möchte ihn so gut wie möglich schonen. Vielen Dank für Eure Antworten!
Tippfehler… natürlich meinte ich Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
Ist das Umgangsrecht auch juristisch geregelt ?
Grundsätzlich ist es immer besser, wenn die Eltern noch miteinander kommunizieren können.
Kein Gericht wird dem Vater eine neue Beziehung verbieten.
Dann wäre es ein Angebot der Mutter, die WE im Wechsel zu praktizieren. Die kann man bei Bedarf tauschen.
Nie vergessen: Auch Mamas können mal krank werden, oder möchten am WE etwas mit dem Kind unternehmen.
Allerdings wird es Gründe für das alleinige Sorgerecht geben…
Mao
Hi,
theoretisch kann sie komplett alleine bestimmen, wann und wo sich der Kleine aufhält und übernachtet.
Ich denke aber auch, dass die Situation noch weiter eskaliert, wenn sie mit Verboten und mit dem Argument kommt, dass sie ja das alleinige Sorgerecht hat usw…
Ich kann sie aber verstehen.
Lg norma
Hallo und danke! Das Umgangsrecht ist noch nicht geregelt. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter, da die Beiden nicht verheiratet waren und der Vater es nie beantragt hatte. Aber wie sieht es mit den Übernachtungen aus? Darf der Vater das Kind überall hinschleppen und dort mit ihm übernachten oder ist das irgendwie geregelt?
Was spricht dagegen, mit dem Vater zu sprechen und es ihm genauso wie oben zu erklären?
Das ist bereits geschehen und wie ich schon geschrieben habe, er meint, da die Freundin im gleichen Haus, nur in anderer Wohnung wohnt, wäre das bei ihm Zuhause… Weiter kommt man bei dem Vater leider nicht.
Dass der Focus hier nur beim Übernachten liegt, ist in meinen Augen kurzsichtig weil:
die neue Freundin des Vaters wohnt im selben Haus wie er. Es wird so ablaufen wenn der Vater das Kind zu sich holt, er maschiert damit sofort in die Wohnung der neuen Freundin, höchstens mit eeinem kurzen Umweg über seine Wohnung und bleibt da auch bis das Kind wieder der Mutter übergeben wird.
Die Wohnung der Vaterfreundin wird für das Kind also bedeutend vertrauter sein als die des Vaters. Nur das Kindwohl dabei im Auge habend, fände ich es dann schon mehr als seltsam von Vater und Kind zu verlangen ihren Schlafplatz an dem Ort zu haben, der dem Kind kaum vetraut ist. ramses90
Wie gesagt, es die neue Freundin, bei der das KInd nun zum ersten Mal war. Bisher war der Kleine immer nur in der Wohnung des Vaters. Getrennt sind die Beiden seit Dezember und der Vater ist seit Januar in einer eigenen Wohnung; sprich das Kind ist die Wohnung des Vaters auch seit Maerz gewohnt.
Vielleicht findet das Kind es ganz spannend, mit dem Vater woanders zu übernachten.
Im Urlaub verbringt man die Nächte auch schon mal im Hotel, einer FeWo oder im Wohnwagen.
Hätte die Mutter dann ebenfalls das Problem?
Mao
Darum geht es nicht und natuerlich darf der Vater im Urlaub im Hotel uebernachten. Es geht einzig und alleine darum, dass das Kind die Trennung am besten ueberwindet und nicht staendig hier hin und dorthin geschleppt wird. Der Vater musste den 2-woechigen urlaub schhon unterbrechen, weil das Kind dann irgendwann einfach nur noch heim zur Mutter wollte.
nein, wie kann man so etwas nur denken !
Völlig abwegig gedacht.
Schade, ich dachte man bekommt hier anständige Antworten. Wenn Sie nichts Gescheites beitragen können, dann lassen Sie das Antworten doch einfach.
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An was für eine Rechtsgrundlage hat die Mutter denn gedacht?
Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ist nicht gegeben, weil Papa war ja über Nacht anwesend.
Kindeswohlgefährdung greift in dem Zusammenhang auch nicht .
Psychische Gewalt?
Wohl kaum.
Hat die Mutter das Kind überhaupt gefragt, wie es das fand, mit Papa bei der Nachbarin übernachtet zu haben?
Hat das Kind danach eingenässt, oder war verhaltensauffällig?
Mao
Nein, diesmal hat das Kind nicht eingenàsst, jedoch in den Ferien, als er 1,5h Wochen beim Vater war bzw. mit ihm jeden Tag etwas unternommen hat. Als er dann endlich wieder bei seiner Mama sein konnte, hat er mehrere Tage wieder eingenaesst. Die Frage ist einfach, wie schadet man dem Kind am wenigsten? Macht es wirklich Sinn, dass der Kleine jetzt schon die neue
Freundin kennenlernt, etc., nachdem der Vater mit ihr erst ganz kuez zusammen ist. Es gibt so viele Fragen, was das Beste fuer den Kleinen ist
Das Kind hatte Heimweh und der Vater hat den Urlaub vorzeitig abgebrochen. Das ist sehr entgegenkommend.
Das Kind hatte viele neue Eindrücke im Urlaub , war möglicherweise durch die Hitze erschöpft und hat eingenässt. Nichts Ungewöhnliches bei einem Kindergartenkind.
Auf den Kontakt mit Vaters neuer Freundin hat es nicht reagiert.
Meine Frage, ob die Mutter das Kind danach gefragt hat, wie ihm die Übernachtung dort gefallen hat, blieb leider unbeantwortet .
Mein persönlicher Eindruck ist, dass das Kind damit weitaus weniger Probleme hat, als die Mutter!
Natürlich möchte die Mama das Beste für ihr Kind trotz Trennung, aber da stehen ihr scheinbar noch die Emotionen ein wenig im Weg.
Ja, das kann auch alles möglich sein. Aber wie schon gesagt, gibt es keine Rachegedanken, da die Mutter die Beziehung beendet hat und froh darueber ist, den Vater los zu sein. Ja, das Kind hatte Spaß bei der Freundin, die ihm ja offiziell nur als Nachbarin vorgestellt wurde.
Gegenfrage:
Wenn du jetzt einen Mann kennenlernst, wirst du die nächsten Wochen/Monate/Jahre nicht mit Kind bei ihm übernachten? Darf der neue Mann dann auch Wochen/Monate/Jahre nicht bei dir übernachten - das könnte ja das Kind verwirren noch mehr verunsichern wenn da ein fremder Mann Papas Platz einnimmt und in seine Welt eindringt.
Darf euer Kind auch nicht bei Großeltern, Verwandten oder Freunden übernachten?
Freu dich einfach darüber, dass euer Kind auch in „fremder“ Umgebung übernachtet - irgendwann ist es vielleicht notwendig und wenn dann ein Kind nicht will weil es das überhaupt nicht kennt…
Freu dich darüber, dass der Vater regelmäßig Kontakt zum Kind hat und versucht es in sein „neues“ Leben zu integrieren.
Und wenn das Kind NACH dem Urlaub erst eingenässt hat - vielleicht weil es Heimweh nach dem Papa hatte und der ihm nach dem längeren Zusammensein gefehlt hat?
Es geht hier nicht um
mich, sondern um eine Freundin und es sind alle Antworten hier nur Spekulationen… ich dachte, es ist irgendwie gesetzlich geregelt und mir kann jemand darauf eine Antwort geben.