Mein Sohn möchte sich von seiner Freundin trennen,
die bei dem Einzug in die Eigentumswohnung von meinem Sohn die Küche und eine Treppe bezahlt hat.
Wert der küche 10 000.- EUR und die Treppe 5000.- EUR.
Wie wird der Betrag der Rückzahlung berechnet, da ja beide die Küche und die Treppe 4 Jahre benutzten.
Muss mein Sohn den vollen Betrag an die Freundin zurück bezahlen oder wird der Zeitwert der Küche und der Treppe gerechnet?
Wer kann mir hier einen Rat geben.
Vielen Dank.
Dazu kann ich leider nichts sagen. LG Ralf
Antwort:
Man sollte sich einigen und einen geringen Abzug für die Wertminderung wegen Benutzung ansetzen.
viele Grüße