Trennung - Autokauf während der Ehe

Person A (Ehemann) hat mit Person B (Ehefrau) ein Auto gekauft. Da damals die Entwicklung (Trennung) nicht absehbar war, unterschrieb Person B den Kaufvertrag alleine. Das Auto wurde finanziert über die Schwester von A, welche das Geld auf das Gemeinschaftskonto überwies (ohne schriftlichen Kreditvertrag). Außerdem läuft aus wirtschaftlichen Gründen die Versicherung ebenfalls über B. A verlangt nun die Veräußerung des KFZ, um seine Schwester zu bedienen, B weigert sich. Wie sollte sich A nun verhalten ?

Hallo Fragezeichen,
ich bin Psychologin, wenden Sie sich bitte mit ihrer Frage an einen Rechtsanwalt
Petra Dahl

Hallo Fragezeichen,

wieso stellst du die Sachlage so kompliziert dar?

A, B oder C … was soll das?

Wenn du keinen eindeutigen Nachweis hast, wirst du damit leben müssen, dass die in den Fahrzeugpapieren als Halter eingetragene Person nach dem Gesetz auch Eigentümerin des KFZ ist.

Wenn deine Schwester euch seinerzeit ein Privatdarlehen gegeben hat, kann sie natürlich das Geld zurückfordern, egal was ihr davon angeschafft habt.

Um über einen Verkauf bzw. die Ummeldung des Fahrzeugs entscheiden zu können, müsstest du allerdings auch als Halter im Kfz-Brief bzw. -schein eingetragen sein.

Ansonsten bleibt nur der Gang zum Gericht, was sich ja wohl auf die Beziehung eindeutig negativ auswirken würde.

Eine andere Lösung kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn du allerdings deine Parterin mit „Liebe Person B …“ ansprichst, ist wenig Aussicht auf eine Einigung.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Hallo,

ich kann leider nichts zu der Sachlage sagen, was helfen würde. Ich rate, hier professionnelle Hilfe zum Thema Vertrag und Vertragsabschluss zu holen. Das Ganze hat nur indirekt mit der Trennung zu tun. Sorry.
Jacqueline

Hallo,

wenn B alleinige Eigentümerin des Fahrzeugs ist, wird es schwierig, den Verkauf des Autos zu erzwingen.

Man könnte den Wert des Fahrzeuges ermitteln und dann die Hälfte von B einfordern - der Besitz der Eheleute muss bei einer Scheidung aufgeteilt werden.
Eventuell lässt sich diese Summe aber auch mit dem restlichen Hausrat oder sonstigen Wertgegenständen aufrechnen.

weiß ich nicht