Trennung bei Eigentum

Hallo, Trennung vom Mann (vorerst ohne Scheidung). Seit 2006 Hauseigentümer (beide). Frau möchte ausziehen, aber Erstwohnsitz behalten (bis das Haus verkauft ist oder entschieden wurde, wie es weitergeht). Kann man dann gemeldet bleiben und die neue Wohnung als Zweitwohnung angeben? Vielen Dank für Antworten.

Hallo,
Erstwohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
Wenn die Frau auszieht, ist in dem Haus nicht mehr der Lebensmittelpunkt, kann also nicht Erstwohnsitz bleiben. Genau genommen noch nicht einmal Nebenwohnsitz, wenn die Frau sich nicht mind. ab und zu dort aufhält.

Gruß
HaWeThie

Guten Tag, wenn Frau die Ersteingetragene ist, der Ehemann als zweite Person, kann Frau ausziehen, sich ummelden und auch weiterhin die Eigenheimzulage beziehen? Wäre ja keine Vermietung an den Ehemann, da er miteingetragen ist. Ist das so richtig?