Guten Tag,
ich habe vor 4 jahren mit meinem ex-freund ein haus gekauft.stehen auch beide im grundbuch drin.wir sind aber seit knapp 2 jahren getrennt.ich stehe immer noch im grundbuch drin mit ihm.steht mir meine häfte zur eigenheimzulage zu?ich bin ausgezogen und habe ihm das haus überlassen,da er es so wollte.nur ich frage mich solange ich doch mit drin stehe müsste ich doch auch meine hlfte zur eigenheimzulage bekommen oder nicht?
bedanke mich schon mal im vorraus
liebe grüsse claudia
Hallo Claudia,
es ist ja eigentlich schon schlimm genug, dass Du das Haus übergeben
hast weil es dein ex wollte. Na ja. Ist ein anderes Thema. Grundsätzlich sehe
allein aus der Tatsache, dass Du das Haus nicht mehr bewohnst. Du könntest eventuell
bezogen auf ein neues Objekt die Eigenheimzulage für die
restliche Zeit mitnehmen. Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiter bringen.
Lg Sascha
ja das ist wohl wahr.vorallem da ich in diesem haus gross geworden bin,bzw. geboren wurde.aber ist halt nun zu spät alles ich wollte damals dann auch so schnell wie möglich raus bzw weg von ihm.
also verstehe ich es so,ich müsste mir nun ein neues haus kaufen oder eine eigentumswohnung daamit ich die iegenheimzulage weiter bekommen würde???wie sieht es denn mit dem auszahlen aus wenn ich mich austragen lasse?bzw weiss nicht genau wo ich mich dafür melden muss denn mein ex hat mir keinen einzigen fitzel von papieren gegeben alle verträge usw hat er und will er nicht rausrücken.reicht wohl nur wenn ich es über einen anwalt mache oder? liebe grüsse claudia
habt Ihr beide Eigenheimzulage beantragt ?
Sobald Du nicht mehr dort in dem Haus gemeldet bist,
bekommst Du keine Eigenheimzulage mehr, egal ob Du im Grundbuch stehst. Im Gegenteil,
man ist verpflichtet das bei dem Finanzamt anzuzeigen.
Seit wann wohnst Du nicht mehr dort ? Für das Jahr wo Du ausgezogen bist bekommst Du die Zulage noch, dann nicht mehr.