Kann der Unterhaltsberechtigte (noch-)Ehepartner auf seine eigenständige Erwerbsverpflichtung verwiesen werden.
Vorliegender Fall:
Der unterhaltsberechtigte Noch-Ehepartner erzieht 2 kleinere Kinder, die an allen 5 Wochentagen bis ca. 14 Uhr im Kindergarten betreut werden. Kann der andere Ehegatte verlangen, dass der uh-berechtigte Ehegatte eine Erwerbstätigkeit beginnt?
Konkret: noch während des Trennungsjahres?
Gemeinsames Sorgerecht.
SORRY; aber ich bin kein Rechtsexperte und kann darauf leider keine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Kirschner
Hallo,
wenn keine wesentlichen Gründe wie Erwerbstätig gemindert oder keine Betreuungsstelle vorhanden sind kann und muß auch der andere Ehepartner seinen Unterhalt selbst erwirtschaften.
Jedoch ist zu bedenken, das es keinen Ehegattenunterhalt mehr gibt.
lediglich die Kinder haben Anspruch darauf und hierbei ist es auch entscheidend, bei wem die Kinder leben.