Trennung der BG und Miete?

Halle an Euch zusammen,
Mieter A und B zusammen beide Hartz 4 ,d.h. Bedarfsgemeinschaft.
Mieter A zieht aus, Mieter B bleibt in der Wohnung. Alle beide geben die Veränderungsmitteilung bei Arge ab. Mieter A weg, plötzlich kriegt Mieter B von Arge Änderungsbescheid, aber Option in 6 Monaten (Gesetzliche Zeit) die Miete ca. 30 € zu senken oder Umzug. Die qm sind ob. Die Miete war für beide AB zusammen 360.-€ (neue Länder) Für Mieter B plötzlich zu teuer. Kennt jemand ein Wiederspruchschreiben gegen diese Aufforderung Miete senken oder Umzug in günstige Wohnung die es hier auch nicht gibt?
Danke für Eure Hilfe
Ritsch

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom … ein, in dem ich aufgefordert werde, meine Miete um 30,- EUR zu senken oder umzuziehen.
Begründung: Die Miete zu senken, ist mir nicht möglich, da mein Vermieter damit nicht einverstanden ist*. Untervermieten kann ich nicht, da die Wohnung dafür zu klein ist**. Und wegen 30,- EUR zuviel Miete umzuziehen, finde ich unverhältnismäßig, zumal es hier in der Gegend keine günstigeren Wohnungen gibt.

Mit freundlichen Grüßen

*) das solltest du vorher natürlich beim Vermieter abgeklärt haben.
**) natürlich nur, wenn das zutrifft.

Du könntest auch sagen, dass du die 30,- EUR aus deinem Regelsatz zahlst. Aber das kannst du auch immer noch, wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hat.

Übrigens: Ihr bzw. du bekommt nicht Hartz 4, sondern ALG 2.

Gruß
Nelly

Vorsicht, handelt es sich hier wirklich um einen Änderungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung? Wäre möglich, aber häufig sind das in der Praxis keine Bescheide, sondern nur „Informationsschreiben“ ohne Rechtsmittelbelehrung gegen die keine Rechtsmittel gegeben sind. Zumindest habe ich mal irgendwo gelesen, das diese Auffassung von der Rechtssprechung vertreten wird.

Wahrscheinlich findet sich dazu genaueres in den Links, die sich in den FAQ´s zu dieser Gruppe befinden.

Gruß
Carsten