Trennung des Vermieterpaares: Wer haftet?

Hallo zusammen,

Ein Mieter hat eine Forderung gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter hat Arbeiten (Solaranalage) ausführen lassen und der Mieter hatte Aufwände, die er in Rechnung stellen möchte. Der Vermieter hat sich vor einiger Zeit ( > 1 Jahr ) von seiner Frau getrennt, beide stehen als Vermieter im Mietvertrag. Wem gegenüber kann der Mieter die Forderung geltend machen?

MfG
Klaus

auf jeden fall dem gegenüber, der unterschrieben hat. aber: wenn die situation umgedreht ist (also zwei mieter im mietvertrag stehen), kann sich der vermieter mit seinen forderungen an beide wenden. das ist eine doppelte sicherheit für den vermieter. würde jetzt keinen grund sehen, warum das in dem geschilderten fall anders wäre. ob es wirklich so ist, kann sicherlich einer der spezis hier sagen.

Ein Mieter hat eine Forderung gegenüber dem Vermieter. Der
Vermieter hat Arbeiten (Solaranalage) ausführen lassen und der
Mieter hatte Aufwände, die er in Rechnung stellen möchte. Der
Vermieter hat sich vor einiger Zeit ( > 1 Jahr ) von seiner
Frau getrennt, beide stehen als Vermieter im Mietvertrag. Wem
gegenüber kann der Mieter die Forderung geltend machen?

das ist egal - er kann sich eine(n) der beiden aussuchen!

ich würde dort angreifen, wo die erfolgsaussichten höher sind!

gruß
ad

Guten Tag,

das ist egal - er kann sich eine(n) der beiden aussuchen!

ich würde dort angreifen, wo die erfolgsaussichten höher sind!

gruß
ad

Danke :smile:

Genau das wollte ich hören! Deckt sich auch mit meiner Ansicht, analog wenn es umgekehrt ist(Mieterpaar trennt sich). Beide Vermieter sind nach wie vor in der Haftung.

CU dwarf

PS: Beneidenswerter Alias :smile: 42!