folgender fiktiver Fall: A und B, unverheiratet, kaufen sich eine selbstbewohnte kreditfinanzierte Eigentumswohnung und sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Rate und Anzahlung wurden in gleichem Maße geleistet.
A trennt sich von B.
Frage 1: Gibt es rein rechtlich eine Basis wem die Wohnung zum Wohnen zu gesprochen wird?
Frage 2: Angenommen B bleibt in der Wohnung und A möchte seinen Anteil verkaufen an B. Was muß B zahlen? Anzahlung, Zinsen & Tilgung, nur Tilgung, Notar? Und gibt es Urteile als Anhaltspunkt bis wann er zahlen muß (6 Monate Zeit zur Zahlung o.ä.)?
Frage 3: Angenommen B zahlt weiterhin die Raten, obwohl ausgezogen. Kann B von A Miete verlangen?
Frage 1: Gibt es rein rechtlich eine Basis wem die Wohnung zum
Wohnen zu gesprochen wird?
Wenn A und B keinen Vertrag hierüber abgschlossen haben, nein.
Frage 2: Angenommen B bleibt in der Wohnung und A möchte
seinen Anteil verkaufen an B. Was muß B zahlen? Anzahlung,
Darüber müssen A und B sich schon einigen. Einigen sie sich nicht und verliert A irgendwann die Geduld, beantragt er die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft und B bietet mit.
Zinsen & Tilgung, nur Tilgung, Notar? Und gibt es Urteile als
Anhaltspunkt bis wann er zahlen muß (6 Monate Zeit zur Zahlung
In Deutschland besteht Vertragsfreiheit, wenn sich die beiden noch nicht mal über den Zahlungszeitpunkt einigen können, wird die Einigung über den Preis wohl eine Illusion bleiben.
Frage 3: Angenommen B zahlt weiterhin die Raten, obwohl
ausgezogen. Kann B von A Miete verlangen?
Wenn ich B wäre, würde ich Miete verlangen, ob das juristisch durchsetzbar ist, kann ich Dir nicht sagen.