Hallo Forum
Ziel ist, gemeinnützigen und mildtätigen Einrichtungen (vor allem kleine Vereine), die ja umsatzsteuerbefreit sind, keine USt verrechnen zu müssen. Die Idee ist, die Trennung der Dienstleistung in eine Non-Proft Sparte, die aufgrund der Kleinunternehmerregelung USt befreit wäre. In einer anderen Rechtsform wird dieselbe Dienstleistung mit USt. angeboten (Privatwirtschaft, öffentlicher Sektor, große Non-Profits).
Mögliche Rechtsformen wären freiberuflich, Einzelunternehmen, KG oder GmbH. Kleinen Vereinen tut jeder Euro weh, daher wärs schön, die USt vermeiden zu können.
herzlichen Dank im voraus,
Meinhard