Trennung: Folgekosten gemeinsames Haus

Hallo,
wäre dankbar für die Beantwortung einiger Fragen.
Seit dem 22.5. d. J. lebe ich getrennt von meiner Frau. Meine Frau nutzt augenblicklich mit meinem Sohn, ihrer Schwiegermutter und 2 Stiefkindern unser gemeinsames Haus.

Heute bekam ich von meiner Frau / bzw. Ihrer Anwältin Post, sie plane mehrer größere Bäume auf unsererm Grndstück fällen zu lassen und begründet das mit eventuellen Gefahren für das Haus.

Davon abgesehen, dass diese Bäume einige Meter vom Haus wegstehen (4 - 15 Meter), möchte ich diese Bäume nicht fällen lassen weil sie optisch sehr gut ins Gesamtbild passen und es mir ehrlich gesagt völlig egal ist, ob meine Ex mehr Licht in der Küche bekommt. Meine Frau erwartet eine Kostenübernahme von mir. Ich selbst sehe das eher so, dass sie nicht ohne meine Zustimmung Aufträge (z.B. diese Fällarbeiten) erteilen kann (ähnlich einer Eigentümergemeinschaft). Kann mir jemand bei dem Thema helfen?

Vielen Dank!

Hallo,
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr beide im Grundbuch eingetragen seid. Also gehört das Haus Euch beiden. Jeder von euch kann hier Entscheidungen treffen, vor allem, wenn sie das Eigentum schützen. In diesem Fall kann jeder von Euch alleine handeln und der andere muss sich dann auch an den Kosten beteiligen. Daher sagt Deine Frau, die Bäume würden das Eigentum gefährden. Ich würde - sofern an dieser Darstellung Zweifel bestehen - ein Gutachten zu der vorgetragenen Behauptung verlangen. Wichtig ist, dass das Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen erstellt wird, dem Du auch vertrauen kannst. Innerhalb der von der Anwältin gesetzten Frist, würde ich dringend schriftlich gegen das Vorhaben vorgehen und gleichzeitig ein Gutachten verlangen. Ausserdem würde ich in diesem Schreiben ankündigen, Schadenersatz zu verlangen, falls die Bäume einfach abgeholzt werden.
Vielleicht kann man aber auch eine einvernehmliche Lösung finden. Zum Beispiel weniger Bäume abholzen und auf Kosten Deiner Frau.
Viel Erfolg

Hallo,
Wenn Sie beide als Eigentümer der Immobilie sind, dann kann Ihre Frau keine Änderungen am Gebäude oder Garten vornehmen lassen ohne vorher Ihre Erlaubnis einzuholen.
Alles Gute

hallo,
wem gehört das Haus?, der bestimmt, was gemacht und was nicht…

lisa

Hallo Lisa,
Danke für deine Bemühungen. Der Kaufvertrag lautet auf Eheleute.

LG
Martin

hallo,
dann muß man gemeinsam entscheiden, sollte deine ex einfach die bäume fällen lassen,muss sie zahlen, wie das rechtlich aussieht, weis ich nicht…

lisa

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Hallo, danke für die Antwort.
Hatte heute Kontakt zu meiner Anwältin. Sie ist der Meinung dass die bäume nur bei unmittelbarer Gefahr in Verzug gefällt werden können und ich ansonsten mich nicht an den kosten beteiligen müsste.
LG
Martin

Bäume kann man erst im Oktober fällen. Baumschutzgesetz. Wenn von den Bäumen keine gefahrausgeht, muss sie die Kosten auf jeden Fall selbst übenehmen.Dann kommt es darauf an um was für eine Art Bäume es sich handelt. Man braucht für gewisse Bäume und deren Umfang ca.80cm,eine Genehmigung von der unteren Landschaftsbehörde. Dazu kommt das Brennholz sehr gefragt ist. Ich hatte z.B. Pappeln die habe ich für 200€ verkauft an Selbstabholzer. Bäume fällen lassen ist teuer.Mein Nachbar hat 800€ bezahlt für seine Bäume.Ich würde das an Ihrer Stelle unterbinden, man kann sich nicht alles gefallen lassen. Irgendwann ist es auch mal gut.
Viel Erfolg und viele Grüsse von Susanne

Genau so sehe ich es und auch die Gegenseite sieht es so, sonst hätte man ja gar nicht diese angebliche Gefahr für das Haus konstruiert. Viele Grüße

Hallo
Ich würde an Deiner stelle erst ein mal keine Kosten übernehmen, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.
Das würde ich über einen Anwalt machen,der auch ganz klar meine Interessen darstellt gegenüber aller Angelegenheiten was mit Haus,Unterhalt u. vielleicht anstehender Trennung (Scheidung).
Gruß Seppel42

Hallo,

ich gehe davon aus,das euch das Eigentum zu gleichen Teilen gehört?..dann kann Sie nicht machen was sie will und schon garnicht,dich das bezahlen lassen,wenn sie das Haus bewohnt.
Ferner bedarf es euer Beider Zustimmung,wenn diese Fällarbeiten durchgeführt werden solen!

Hallo,
entscheidend ist, wer im Grundbuchamt als Eigentümer eingetragen ist. Derjenige kann bestimmen.
Wenn ihr beide eingetragen seid, muss deine Frau die Gefahren explizit nachweisen. Aber sie müsste, wenn sie den Auftrag ohne deine Zustimmung vergibt, auch dann immer mindestens die Hälfte tragen.
Ansonsten gilt: Wer anschafft, der zahlt.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
PS: Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.

Das kann ich dir leider nicht sicher beantworten. Ich würde mir an deiner Stelle Rat bei einem Anwalt (den wirst du für die Scheidung ohnehin brauchen) holen.
Sorry, dass ich dir nicht mehr sagen kann.
Ich wünsche dir für alles was noch auf dich zukommt ganz viel Kraft und Glück.
Liebe Grüße, Speedy

Eigentümergemeinschaft muss entscheiden (und auch bezahlen).
und sobald Bäume ein gewisses Alter haben dürften diese nicht einfach gefällt werden. Beim Bürgermeisteramt mal nachfragen…

Gruß
EJWW

Wenn Sie mit im Grundbuch stehen, geht nichts ohne Ihre Einwilligung, ausser die Bäume sind marode und stellen eine Gefahr dar.
Selbst dann sind die Kosten von dem zu tragen der den Auftrag gibt.

Gruss
santry