Trennung Freundin in gemeinsamer Wohnung

Meine Ex-Freundin und ich wohnten ein Jahr lang in einer gemeinsamen Wohnung. Ich hab viel Geld in die Wohnung investiert, zahlte das ganze Jahr Miete und Nebenkosten und sie möchte von mir eine für mich viel zu hohe Summe ausgezahlt bekommen.
Meine frage ist eigentlich nur, auf der Rechnung steht mein Name und auf dem Kontoauszug von ihr die Überweisung.
Wem gehört dann was, wenn es hart auf hart kommen sollte?

Sorry, bin kein Jurist

Wenn ihr nicht länger als 1 Jahr zusammen ward und auch nicht verheiratet sein, kann man auch nicht von einem ehe ähnlichem Verhältnis sprechen und die Dinge, die du von deinem Geld bezahlt hast gehören auch dir und können nicht von ihr eingefordert werden. Schwer ist nur in eurem Fall das die Überweisungen von ihrem Konto abgegangen sind. Du liegst in der Beweispflicht, das es auch dein Geld war. Meine Empfehlung. Einigt euch und versucht die Sache für beide Beteiligten gerecht zu regeln und aufzuteilen. Wenn man gemeinsam lebt schafft man in der Regel alles nur 1x an und darum finde ich sollte bei einer Trennung auch teilen egal wer es bezahlt hat. Schließlich habt ihr euch auch einmal gut verstanden und geliebt und da waren die Anschaffungen ganz selbstverständlich und es kam nicht darauf an wer was bezahlt hat. Im Nachhinein aufzurechnen ist immer blöd und bringt nichts als Ärger. l.g. Marion

Hi Stiev1,

es tut mir leid, dass weiss ich nicht. Ich dürfte mich auch gar nicht dazu äußern: Mir sind Abmahnungen wegen „Rechtsberatungsmißbrauch“ durchaus bekannt.
Es sieht aber zweifelsfrei für mich als Laien danach aus, dass die Freundin die Anschaffungen bezahlt hat.
Lg
Mognimma

Hallo Stiev1,
ich verstehen nicht ganz den geschilderten Sachverhalt.Du bezahltest die Miete über den Kontoauszug Deiner Freundin? M.E. besagt die Rechnunganschrift nichts.Wenn sie demnach die Rechnung beglichen hat, wirst Du wohl ein Problem bekommen. Denn der Kontoauszug ist einer Quittung gleichzusetzen.
ggf. musst Du Dir eine Anwaltauskunft holen. Entschuldige das „DU“. Ich wünsche Dir bei der Klärung alles Gute!
MfG
Brombeerstrauch

Hallo Stiev1,
ich bin leider kein R-Anwalt. Daher bin ich wohl nicht der richtige Ansprechpartner. Deine Fragestellung aber ist auch etwas ungenau. Die Frage die sich hier stellt, ist doch wer will was und warum! Gütertrennung gibt es nur wenn man sich scheiden lässt also sprich verheiratet ist oder war. Das legt dann im Normalfall sollten sich die Parteien nicht einigen, das Gericht fest wer was bekommt. Ihr wart nur Freunde, habt zusammen in einer Wohnung gelebt. Wer war der Mieter laut Mietvertrag? Der ist auch für die Mietzahlungen verantwortlich. Wenn einer geht die Wohnung verlässt hat er Anspruch auf sein Eigentum. Bei Gemeinsam gemachten Anschaffungen, solltet ihr die Gegenstände verkaufen, wenn ihr euch nicht einigen könnt wem es zusteht und den Erlös teilen. Im nach hinein zu sagen ich habe die Miete gezahlt also steht mir bei einer Trennung alles zu ist falsch. Solche Dinge sind vorher schriftlich festzuhalten, im nach hinein hat man da schlechte Karten. Auch wenn man sich im Recht fühlt. Die Gesetzes Lage ist da aber eindeutig, Verträge werden vorher abgeschlossen und nicht im nach hinein.
Mit freundlichen Grüßen
Buder Uwe

Hi Stiev,

dazu kann ich dir leider überhaupt nichts sagen - ist ja letztlich eine rechtliche Frage,
die vielleicht ein/e Jurist/in beantworten könnte.
Ich halte dir aber schonmal die Daumen und wünsche dir, dass es nicht „hart auf hart“
kommt. Ihr habt ja die Sachen vermutlich zusammen ausgewählt und bezahlt und
wisst das auch noch, oder? Andererseits sollen sie, wenn ich das richtig verstehe, in
deinen Besitz übergehen. Vielleicht kannst du einen Kompromiss finden, der für euch
beide funktioniert. Wenn es in den Kampf geht, ziehen ja erfahrungsgemäß beide den
Kürzeren.

Beste Grüße
Ulrike

es gehört dem, auf dessen namen die rechnung steht. so wird es auch vor gericht kommen.