Trennung-gemeinsames Haus behalten?

Hallo,

Mein Mann und ich stehen kurz vor der Trennung. Wir haben zwei Kinder sechs und knapp zwei Jahre. Wir haben ein voll finanziertes Haus. Wir bewohnen die obere Etage unten sind zwei zwei-Zimmer Wohnungen die wir vermieten und mit den Mieteinnahmen tilgen wir zusätzlich auch den Kredit. Das Haus läuft auf uns beide. Ich bin allerdings seit sechs jahren daheim und arbeite nicht. Habe eine Ausbildung und bin dann mitten drinneschwanger geworden. Nehmen wir mal an mein Mann würde auf Eigenbedarf einen Mieter von uns kündigen und die Wohnung nehmen und ich und die Kinder würden oben bleiben wuerde das Amt mir die „Miete“ Zahlen? Diese würde sannst zusagend an meinen man gehen dere
Damit dann weiterhin den Kredit zusätzlich mit tilgt weil die eine Mieteinnahme ja fehlen würde. Oder würde das Amt da nicht mitmachen ? Nächstes Jahr wendige kleine zu
Kindergarten kommt wollte ich dann teilzeit arbeiten gehen. Waereuebet Hilfe und Tipps sehr dankbar. LG Sue

Ob das Amt zahlt, kann nur das Amt sagen. Bitte frage das Amt. Falls dessen Antwort nicht Deinem Wunsch entspricht, bleibt nur noch Rechtsberatung beim Anwalt.

Hallo Sue,

tut mir leid, bin Techniker - ist nicht mein Ressort.

Gruß Klaus

Hallo jayda2010,
leider kann ich Dir hier nicht helfen.
Am besten Du klärst das mir einem Rechtsanwalt.
Gruß
Thunderbolt

Meinung:
Liebe Frau Jayda,
das Objekt ist, wie sie schreiben, im jeweiligen 1/2-Eigentum von Ihnen und Ihrem Mann.
Daher wäre eine Willenserklärung Ihres Mannes nur die eine Hälfte, die andere müssten Sie von sich geben.
Er kann also (wenn er keine Vollmacht oder Vertretungsmacht Ihrerseits hat) alleine nichts machen, auch nicht vermieten. Wenn Sie Gütergemeinschaft (GG) haben (Notarvertrag) und er die Vertretungsmacht innerhalb der GG hat, sieht es anders aus.
Die restliche/n Frage/n ist eine Frage für den Anwalt.
Da zwischen Ihnen und Ihrem Mann, so vermute ich, schon alles gesagt ist, ist die Ehe am Ende.
Da bleibt nur eines: der Gang zum Anwalt. Der kann Ihnen nicht nur den richtigen Ratschlag geben sondern auch Entsprechendes in die Wege leiten, um Ihren Mann zur Räson zu bringen.
Der Kampf zwischen Mann und Frau kann auch Stilblüten erwachsen lassen. Sie sollten eine klare Entscheidung für sich und Ihre Kinder treffen, und sich möglichst dem Einflußbereich Ihres Mannes entziehen, sprich: ausziehen.
Das Haus scheint mir, unter gegebenen Vorzeichen, nicht mehr zu retten, wenn Ihr Mann nicht einlenkt.
Soweit Ihr Mann überhaupt noch mit sich sprechen lässt, sollten Sie mit ihm ein letztes Gespräch versuchen (wenn er gewalttätig ist, nur zusammen mit einer/einem Vertrauten ihm gegenübertreten).
Klappt das nicht, dann muß er eben „lernen“ und Sie gehen, den Weg, den Sie vielleicht nicht wollen, der Ihnen aber (nach gewisser Zeit) Ruhe und Frieden gibt.

Was das Amt macht, vermag ich nicht zu sagen.
Vermutlich wird es Ihnen die erhoffte Zahlung/en nicht zuteil werden lassen.
Es handelt sich um persönliche Dinge…die Sie lösen müssen. Will Ihr Mann nicht, dann müssen Sie (über Ihren Anwalt) handeln.

Es tut mir leid, Ihnen nichts anderes sagen zu können.

Oder sehen Sie die Dinge anders, dann schreiben Sie mir.

Wenn Sie knapp bei Kasse sind, dann holen Sie sich Rat bei www.123recht.net
Hier können Sie Fragen stellen und für relativ wenig Geld den richtigen Ratschlag bekommen.
Hierbei handelt es sich um Rechtsanwälte, die über Internet seriös beraten und dafür überschaubare Honorare verlangen, deren Höhe Sie sogar beeinflussen können.

Grüsse
Bracco

Hallo,

ich glaube kaum, dass ‚das Amt‘ (also vermutlich Harz IV) eine Miete für die eigene Wohnung bezahlen wird. Das kann letztlich nur das Sozialamt beantworten. In Frage kommt aber vielleicht Wohngeld - wieder durch ein Amt aber außerhalb von Harz IV. Der Unterhalt für Dich und die Kinder kommt ja in ausreichender Höhe (zum Leben) vom Gehalt des Mannes - für die Rate des Hauses aber vermutlich zu wenig. Am besten mal beraten lassen: beim Amt. Die kennen sich da aus.

Grüßle

André

Hallo Sue,

das tut mir leid, dass du da jetzt so eine Zeit durchmachst.

Wenn ihr euch tatsächlich scheiden lasst, so müsst ihr das Haus entweder verkaufen (wenn es während der Ehe angeschafft wurde) und den Erlös teilen, oder einer von euch behält das Haus, muss aber den anderen auszahlen. Im Falle dein Mann behält das Haus und lässt es nur auf sich laufen, sollte es kein Problem sein, vom Sozialamt die Miete zu bekommen.
Wenn ihr verheiratet bleibt, bezweifle ich allerdings, dass das Amt dann die Miete bezahlt, da die Wohnung ja dir gehört.

Hoffe, ich konnte helfen.

LG

Peggy

Das ist immer wieder ein Problem. Das Haus gehört der Bank.
Die Bauherren können nicht zahlen. dann wird verkauft, schlimmstenfalls zwangsversteigert.
Warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen.

jayda2010,
das ist zu komplex da kann nur ein jurist dir eine antwort auf geben.
gruß uwe

Gehe zur Bürgerberatung oder zu einem Scheidungsanwalt.
Für solche Fälle bin ich nicht kompetent.

Hallo jayda2010,
wenn Sie auf Eigenbedarf klagen bekommen Sie vielleicht den Mieter raus.
Wenn Sie nun Mietausfall vom Amt einfordern wird das so ohne was nicht gehen.
Sie können bei der Steuererklärung mit weniger Einnahmen aufwarten, d.h.Sie brauchen weniger Steuern zahlen. Da Sie jedoch Vermieter sind und nicht Mieter, können Sie auch kein Mietzuschuß erhalten.
Das Manöver wird eher noch negativer ausfallen denn für vermietete Objekte können Sie Reparaturen und Aufwendungen für Erhaltung steuerlich absetzen, für die von Ihnen selbsgenutzte Wohnung geht das nicht.

Wenn sich nun Ihr Mann von Ihnen trennt (Scheidung) und nicht genug Geld verdiehnt um die Unterhaltskosten für Sie und die Kinder sowie seine Mindestlebenshaltungskosten zu erlangen, könnte er theoretisch Mietzuschuß beantragen.
Die Sache hat nur einen Haken, er ist trotz Trennung noch Mitbesitzer von Haus und Hof und diese Tatsache ist auf dem Rathaus sicherlich bekannt.

Ich rate Ihnen von diesem Manöver klar ab, denn die zuständigen Stellen der öffentlichen Hand sind auch nicht von gestern und wenn ein Anfangsverdacht auf Mauschelei auftaucht gibt es außer Nervenkrieg möglicherweise noch eine Strafanzeige.

Meine Antwort kommt leider etwas spät denn wir haben in den vergangenen wochen unser Haus verkauft und sind umgezogen.
Trotzdem Grüßchen von Ernst F.